Milena Herbig, diesjährige Gewinnerin des Hugo Sinzheimer Preises, stellt in dieser Folge mit HSI-Direktor Ernesto Klengel ihre Dissertation vor. Sie hat sich mit Tarifverträgen im öffentlichen Dienst beschäftigt und dabei unter anderem die Kriterien für die Entgeltfestlegung untersucht.
Der Rechtswissenschaftler Hugo Sinzheimer wäre am 12. April 150 Jahre alt geworden. Sein Ansatz, aus den Strukturen der Arbeitswelt allgemeine Rechtsgrundsätze abzuleiten, war damals visionär – und ist immer noch aktuell.
Von Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht
Aus der Geschichte für die Zukunft lernen – dieser Anspruch gestaltet sich im Arbeitsrecht als herausfordernd. Ernesto Klengel betont die Notwenigkeit einer Rechtswissenschaft, die nach vorne denkt. So, wie Hugo Sinzheimer es vorgemacht hat.
Ja, ist Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied überzeugt, weil das Gesetz Beschäftigte vor Dumpinglöhnen schützt. Nein, findet Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbandes Die Familienunternehmer und warnt vor mehr Bürokratie und höheren Kosten für Unternehmen.
WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch und Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, führen durch die Geschichte des Tarifvertragsgesetz und erläutern, vor welchen Herausforderungen die Tarifbindung heute steht.
Seit Mitte der 90er-Jahre befindet sich das deutsche Tarifvertragssystem im Erosionsprozess. Diese Entwicklung ist keineswegs zwangläufig. Thorsten Schulten erläutert die historische Dimension des Tarifvertragsgesetzes und unterstreicht die Notwendigkeit, Tarifbindung wieder zu stärken.
Amélie Sutterer-Kipping findet, dass die EU-Entgelttransparenzlinie die Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen ein großes Stück vorangebracht hat.
Für Lkw-Fahrer gilt der Tarif des Landes, in dem sie unterwegs sind. Doch oft wird ihnen dieses Recht verweigert. Was bleibt von dem wilden, erfolgreichen Streik in Gräfenhausen? Von Kay Meiners
Amélie Sutterer-Kipping, Arbeitsrechtlerin am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht der Hans-Böckler-Stiftung, über tarifliche Standort- und Beschäftigungssicherungen.
Künftig sollen auch exklusive Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder tarifvertraglich vereinbart werden können – dafür plädiert ein Team namhafter Juristen. Der Göttinger Arbeitsrechtler Olaf Deinert erklärt die Idee dahinter. Das Interview führte Joachim F. Tornau
Eine Untersuchung über den Einfluss des europäischen Rechts auf eine aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete Arbeitskampffreiheit am Beispiel des Tariferfordernisses
Um für mehr Tarifbindung zu sorgen, braucht es gesetzliche Anreize. Geeignet wären Tariföffnungsklauseln, die nur tarifgebundene Unternehmen nutzen können.
Im Münchener „Haus der Kunst“ wehrte sich der Betriebsrat erfolgreich gegen die Auslagerung von vier Dutzend Kollegen an der Kasse und in der Aufsicht der Ausstellungssäle. Von Stefan Scheytt
Beim Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialrecht hapert es an vielen Stellen. Ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wo nachgebessert werden muss.
Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Betriebsräte weniger mitbestimmen dürfen, wenn ein Arbeitskampf läuft. Gerechtfertigt ist das nur in Ausnahmefällen.
Die Reichweite von Tarifverträgen ließe sich deutlich erhöhen, ohne mit hergebrachten Prinzipien zu brechen. Das zeigt ein Blick in die Geschichte des Tarifrechts.
Rechtliche Hindernisse stehen neuen Streikformen kaum im Wege: Auch zu Beginn von Tarifverhandlungen dürfen Gewerkschaften zu längeren Arbeitsniederlegungen aufrufen.
Flächentarife haben Vorteile: Unternehmen wetteifern um die besten Produkte statt um die billigsten Arbeitskräfte, Konflikte werden aus den Betrieben herausgehalten. Aber Griechenland macht sich diese Vorzüge nicht länger zunutze – auf Anweisung der EU.
Dürfen Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die bestimmte Leistungen nur für ihre Mitglieder vorsehen? Laut einem Rechtsgutachten sind Vorteile bis zur doppelten Höhe des Mitgliedsbeitrags unproblematisch.
Tarifverträge dürfen nicht nur Löhne und Arbeitszeiten regeln. Auch strategische Vorgaben zu Investitionen, Personalbemessung oder Werkverträgen sind rechtlich zulässig.
Die europäische Liberalisierungspolitik hat Lohn- und Sozialdumping im Verkehrswesen erblühen lassen. Mit der „Europäischen Bürgerinitiative für fairen Transport“ wollen die Transportgewerkschaften die EU zum Gegensteuern veranlassen. Sie brauchen eine Million Unterschriften. Von Joachim F. Tornau
Eine Handwerksinnung darf Unternehmen keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung anbieten. Ausnahmen sind – anders als bei Arbeitgeberverbänden – nicht rechtens.
Die Troika hat das Tarifsystem in Griechenland weitgehend zerstört. Die Löhne sind drastisch gesunken. Dabei handelt es sich nicht allein um ein griechisches Problem.
Beim kollektiven Arbeitsrecht stellen Europarichter die Binnenmarktfreiheiten häufig über die Rechte von Tarifparteien. Damit verschiebt sich das Kräfteverhältnis zwischen Kapital- und Arbeitnehmerseite.
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