Der Jahresabschluss ist der wichtigste Bestandteil der externen Rechnungslegung. Die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses gehört zu den zentralen Aufgaben im Arbeitsalltag eines Aufsichtsrates.
Das Management des insolventen Zahlungsdienstleisters hatte die Mitbestimmung bewusst ausgehebelt. Die Schlupflöcher in der Gesetzgebung sollten jetzt geschlossen werden. Von Andreas Molitor
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