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Architekt des kollektiven Arbeitsrechts und Verfassungspolitiker: Hugo Sinzheimer

Jurist der ersten Stunde
Hugo Sinzheimer (1875 - 1945), Sohn eines jüdischen Textilfabrikanten, gestaltete die Rechtswirklichkeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts aktiv mit: Als Anwalt in Frankfurt vertrat er streikende Arbeitnehmer und Gewerkschaften, als SPD-Mitglied der Nationalversammlung wirkte er an der Weimarer Verfassung mit und setzte seine Vorstellungen des Koalitions- und Tarifrechts weitgehend durch, die bis heute im Grundgesetz und im Tarifrecht Bestand haben.

Seinen ersten Lehrauftrag für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt erhielt Sinzheimer im Wintersemester 1919 und wurde auch gleich zum "ordentlichen Honorarprofessor" ernannt. Dies war die erste Professur in Deutschland, die speziell dem Arbeitsrecht gewidmet war. 1921 initiierte Sinzheimer mit anderen gewerkschaftsnahen Persönlichkeiten die Gründung der Akademie der Arbeit, die eng mit der Universität verbunden war und ist. Von den Nazis verfolgt, emigrierte Sinzheimer mit seiner Familie in die Niederlande; er starb am 16. September 1945, einen Tag bevor er seiner Abschiedsvorlesung an der Amsterdamer Uni gehalten hätte.

Quelle

Kempen, Otto Ernst: Hugo Sinzheimer
Gründer, Gönner und Gelehrte, Frankfurt am Main, ISBN: 978-3-95542-273-8, 180 Seiten

Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt am Main

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