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Forschungsförderung Forschungsförderung

: Hinweise für Antragstellende

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert, in Ergänzung zu laufender eigener Forschung, aktuell 200 externe wissenschaftliche Forschungsvorhaben zu Themen der Arbeitswelt. In sechs Forschungsschwerpunkten fördern wir wissenschaftliche Vorhaben, die einer arbeitnehmerorientierten Forschung gewidmet und an den Grundsätzen guter Wissenschaft orientiert sind.


Der erste Schritt: Eine Skizze einreichen

Antragsberechtigt für eine Förderung sind graduierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Anträge auf Forschungsförderung können ganzjährig eingereicht werden. Senden Sie uns bitte keinen Vollantrag zu, sondern zunächst eine kurze Skizze. Prüfen Sie bitte vor Erstellung der Skizze, ob Ihr Vorhaben in unser Förderprofil passt. Verwenden Sie hierzu bitte ausschließlich das offizielle Formular.

Der nächste Einsendeschluss ist der 15.05.2024.

Förderfähige Themenfelder
FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wie geht es weiter?

Die eingereichten Skizzen werden dreimal jährlich in der Zusammenschau geprüft. Wenn wir uns, auch mit Blick auf die Haushaltslage, eine Förderung Ihres Projekts grundsätzlich vorstellen können, werden wir Sie bitten, einen ausführlichen Antrag einzureichen. Dazu werden wir uns mit einem elektronischen Formular bei Ihnen melden. In diesem Formular werden wir unter anderem nach folgenden Aspekten fragen:

  • Beschreibung des Forschungsvorhabens: Gesellschaftspolitischer Kontext, Forschungsstand und -bedarf, Erkenntnisinteresse und Fragestellung, Genderperspektive
  • Arbeitsplan: Untersuchungsfeld, methodisches Vorgehen und Zeitplanung
  • Finanzierungsplan: Tabellarische Aufstellung der Kosten und Finanzierung

Diesen Vollantrag werden wir prüfen und ggfs. mit Ihnen gemeinsam weiterentwickeln.

Kontakt

Bei Fragen zum Skizzeneingang kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse: forschung-skizzen[at]boeckler.de

 

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