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Stipendien der Hans-Böckler-Stiftung Stipendien

Stipendien: FAQ - Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren, den Bewerbungsvoraussetzungen und der Förderung.

Vorab: Eine Übersicht der notwendigen Dokumente für eine Bewerbung für die Promotionsförderung gibt es hier (pdf).

Häufig gestellte Fragen zu Auswahlkriterien

Der Bewerbung muss die jeweils geltende Promotionsordnung (oder Link) beigefügt werden. Für die Bewerbung selbst muss die Zulassung noch nicht nachgewiesen werden. Sie ist aber bei einer Stipendienzusage Voraussetzung für die Aufnahme und Zahlung des Stipendiums. Daher empfehlen wir die Promotionszulassung zeitnah beim Promotionsausschuss, Fakultätsrat oder Dekanat der Universität zu beantragen.

Die Hans-Böckler-Stiftung befürwortet und unterstützt strukturierte Promotionsprogramme. Die Einbindung in solche Strukturen wird begrüßt und berücksichtigt, sie werden jedoch nicht privilegiert.

Innerhalb der Stiftung gibt es mitunter Erfahrungen, welche Professor*innen ihre Doktorand*innen gut betreuen. Dies fließt ggf. in die Entscheidung ein. Vertrauensdozent*innen der Stiftung sind in der Regel besser bekannt, werden aber nicht privilegiert.

Die Hans-Böckler-Stiftung ist eine gewerkschaftsnahe Stiftung, die sich für die Belange von Arbeitnehmer*innen und insbesondere das Thema der Mitbestimmung einsetzt. Wir erwarten daher von den Bewerber*innen, dass sie ein gewerkschaftliches oder gesellschaftspolitisches Engagement vorweisen können und auch während der Promotion fortsetzen. Ohne ein solches Engagement ist eine Bewerbung nicht aussichtsreich.

Bewerbungen von Gewerkschaftsmitgliedern haben größere Chancen, die Vorauswahlhürde zu nehmen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, ob ein Gewerkschaftseintritt im zeitlichen Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Stipendium steht. Ein solcher Eintritt wird nicht grundsätzlich positiv oder negativ gewürdigt. Vielmehr wird rekonstruiert, ob sich der Gewerkschaftseintritt überzeugend aus der bisherigen Biographie ergibt oder nicht. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, ob es in der bisherigen Biographie Anlässe für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft gegeben hat oder nicht. Ein Austritt aus einer Gewerkschaft ist kein Ausschlussgrund, allerdings muss ersichtlich werden, wie ein Austritt zu einer Bewerbung um ein Stipendium bei der Hans-Böckler-Stiftung passen kann.

Bei Studienstipendiat*nnen anderer Stiftungen wird zunächst davon ausgegangen, dass diese auch bei dieser Stiftung promovieren. Daher sollte ersichtlich sein, warum sich jemand bei der Hans-Böckler-Stiftung und nicht der "eigenen" Stiftung bewirbt.

Grundsätzlich sind Bewerbungen möglich, auch wenn parallel eine weitere Bewerbung bei einer anderen Stiftung läuft. Die Hans-Böckler-Stiftung entscheidet, wen sie aufnehmen möchte. Unter Umständen wird die Entscheidung der anderen Stiftung abgewartet. Eine vorherige Ablehnung des Promotionsstipendiums durch eine andere Stiftung wirft immer Fragen auf. Falls es eine Begründung gibt, die nicht gegen die Person oder das Vorhaben spricht, sollte diese deutlich werden.

Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können im Regelfall nicht gefördert werden.

Eine Bewerbung ist dann möglich, wenn die Bewerber*innen an einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen sie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.

Die Bewerber*innen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Stiftung stellt aus Eigenmitteln allerdings jährlich bis zu vier Stipendien für Gewerkschaftsmitglieder zur Verfügung, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, wenn Biographie und Berufsperspektive dies rechtfertigen.

Nein. Eine Ausnahme bilden Mediziner*innen mit klinischen Ausbildungsabschnitten (ebenso bei Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie), die nur in Sonderfällen gefördert werden und auch nur, wenn der dritte Ausbildungsabschnitt erfolgreich absolviert wurde. Die Stipendien, die im Rahmen von Promotionskollegs und Nachwuchsforschergruppen vergeben werden, unterliegen einer speziellen Auswahl und sind an Forschungsthemen gebunden, die der Auswahlausschuss festlegt.

Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren

Des Öfteren haben Kollegs Schwierigkeiten, geeignete Bewerber*innen zu finden, die den Kriterien insbesondere im Hinblick auf das gesellschaftspolitische bzw. gewerkschaftliche Engagement entsprechen. Kolleg-Interessierte mit großem Engagement könnten daher gute Chancen haben. Im ersten Schritt entscheiden allerdings die Kollegs und Nachwuchsforscher*innengruppen, ob das Promotionsthema und sonstige Voraussetzungen passen. Die Bewerbung wird daher in der Regel direkt an die beteiligten Hochschullehrer*innen gerichtet.

Ja.

Ja.

Deutschkenntnisse sind anhand eines B2 Deutsch Sprachzertifikats nachzuweisen. Für Bildungsinländer*innen gilt: Bewerber*innen mit deutschem Schulabschlüssen oder einem Bachelor in Deutschland, benötigen keinen Nachweis.

Eine unmittelbare Wiederbewerbung mit dem gleichen Promotionsthema ist nicht möglich. Eine Ausnahme bilden Bewerbungen für die Stipendienausschreibungen der Nachwuchsforscher*innengruppen oder Promotionskollegs.

Nein. In der Regel werden entsprechend der Verteilung bei den Bewerbungen mehr Frauen als Männer aufgenommen.

Das Stipendium muss nicht sofort nach Bewilligung angetreten werden. Die Zusage gilt für maximal vier Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Stipendium angetreten werden.

Häufig gestellte Fragen zu Bewerbungsunterlagen

Das Exposé kann in Englisch oder in Deutsch eingereicht werden. Ein englisches Exposé muss zusätzlich eine max. 2 Din-A4-Seiten lange Zusammenfassung in Deutsch (bitte als eine Datei mit dem Exposé hochladen) beinhalten.

Es ist normal, dass sich das Forschungsprojekt im Promotionsverlauf verändert. Die Annahme als Doktorand*in an der Hochschule und die Bewilligung des Stipendiums beziehen sich auf das Promotionsthema. Änderungen im Forschungsverlauf sind mit der*m wissenschaftlichen Betreuer*in zu besprechen und werden von der*dem Vertrauensdozent*in im Zusammenhang mit den Arbeitsberichten begutachtet. Bei Unsicherheiten kann die*der Vertrauensdozent*in auch konsultiert werden.

Die Ausführungen zu den wissenschaftlichen Methoden im Exposé dienen dazu, die konkrete Umsetzung der Forschungsfrage in angemessener Weise darzustellen. An dieser Stelle soll sichtbar werden, wie das gewählte Thema bearbeitet werden soll. Was wird unter welcher Fragestellung mit welcher Methode wie bearbeite? Dabei kann es beispielsweise hilfreich sein, eine Differenzierung von Arbeitshypothesen vorzunehmen oder Methoden der Generierung von Daten und Methoden der Auswertung zu unterscheiden. Im Auswahlprozess dient dieser Teil auch dazu, zu prüfen, ob die*der Bewerber*in über die notwendigen Fähigkeiten verfügt, aus einer Idee ein konkretes und realisierbares Forschungsdesign zu entwickeln. Die einzelnen Schritte des beschriebenen Forschungsweges sollten sich im Arbeitsplan wieder finden.

Die formalen Kriterien können Sie hier einsehen.

Das Exposé ist das Herzstück der Bewerbung. Es sollte gut durchdacht, mit der*m Betreuer*in abgestimmt und sorgfältig ausgearbeitet sein. Es muss vor allem deutlich werden, was erforscht werden soll und wie. Es muss nachvollziehbar sein, dass der Forschungsgegenstand mit der/den Forschungsmethode(n) in der zur Verfügung stehenden Zeit auch tatsächlich erforscht werden kann. Der wissenschaftliche Innovationsgehalt des Themas und die Anknüpfung an den aktuellen Forschungsstand sollten deutlich gemacht werden. Die mangelnde wissenschaftliche Qualität ist ein K.O.-Kriterium.

Die formalen Kriterien können Sie hier einsehen.

Wichtig ist die Rubrik "Engagement" im Online-Bewerbungsbogen möglichst detailliert auszufüllen. Zusätzlich können entsprechende Nachweise hochgeladen werden, sind aber nicht zwingend erforderlich.

Empfehlungsschreiben einer*s Vertrauensdozenten*in oder einer Stipendiat*innengruppe können unter Umständen helfen, sind jedoch keine Garantie dafür, dass die Bewerbung erfolgreich ist.

Alle einzureichenden Dokumente können Sie hier einsehen.

Es sollten diejenigen Vorarbeiten geleistet sein, die im Kriterienkatalog für das Exposé abfragt werden. Wer schon eine Weile an der Dissertation arbeitet, sollte das im Arbeits- und Zeitplan berücksichtigen.

Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.

Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern. Schreibt an bewerbung[at]boeckler.de.

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