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Stipendien

Stipendien: Stipendium für das (Fach-)Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg

Die Unterstützung von jungen Menschen auf dem zweiten Bildungsweg zählt zu den Markenzeichen der Hans-Böckler-Stiftung. Wir sind das einzige Begabtenförderungswerk in Deutschland, das Menschen dabei fördert und unterstützt, ihre Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen.

Unser Flyer

Wer sein (Fach-)Abitur nach einer Ausbildung oder Berufstätigkeit nachholen möchte und gesellschafts- oder gewerkschaftspolitisch engagiert ist, kann sich für die Förderung des zweiten Bildungswegs bewerben.

Voraussetzungen

Als Studentin oder Student des zweiten Bildungsweges gilt, wer sein (Fach-)Abitur nach einer Berufsausbildung oder einer zweijährigen Berufstätigkeit nachholt. Diese Studentinnen und Studenten können von der Hans-Böckler-Stiftung ein Stipendium bekommen, wenn sie die Kriterien der Stiftung erfüllen und BAföG-berechtigt sind..

Der ideale Bewerbungszeitraum liegt entweder vor Beginn des erneuten Schulbesuches oder zu Beginn der 11. Klasse. Den Besuch eines Abendgymnasiums fördern wir erst ab dem vierten Semester (Klasse 12.2 Halbjahr).

Bei einer Aufnahme in die Förderung muss die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur noch mindestens ein Schuljahr betragen.

Hinweise

Die Hans-Böckler-Stiftung möchte mit ihren Stipendien zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen beitragen. Daher wollen wir auch und gerade den jungen Menschen ein erfolgreiches Studium  ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist und die einen Anspruch auf den BAföG-Höchstsatz haben. Wir fördern junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen sowie gewerkschaftliches und/oder gesellschaftspolitisches Engagement erbringen. Diesen beiden Kriterien räumt die Hans-Böckler-Stiftung Vorrang ein.

Wir fördern nicht:

  • Studierende des Zweiten Bildungsweges, wenn sie weniger als ein Schuljahr bis zur Erlangung des (Fach-)Abiturs vor sich haben.
  • Vorkurse.

Kontakt
Fragen zur Bewerbung an: bewerbung[at]boeckler.de.

Anders als beim BAföG muss man ein Stipendium nicht zurückzahlen.

Eine Studienkostenpauschale in Höhe von derzeit 300 € wird monatlich ausgezahlt. Wer aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch hat, kann unter Umständen von der Hans-Böckler-Stiftung ein Vollstipendium erhalten.

Das Stipendium wird auch in den vorlesungsfreien Zeiten gezahlt.

Alle Leistungen erfolgen nach den Rahmenrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.

Die Hans-Böckler-Stiftung bietet ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten über die finanzielle Unterstützung hinaus noch viel mehr. Unsere vielfältige ideelle Förderung und die in der Stiftung vorhandenen fachlichen Kompetenzen tragen nachweisbar zum Erfolg unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten bei.

Unser vielfältiges studienbegleitendes Programm steht im Mittelpunkt unserer ideellen Begabtenförderung. Jedes Jahr werden mehr als 100 Seminare, Workshops und Reisen ins In- und Ausland angeboten. Die Bandbreite reicht von fachspezifischen Sujets über gesellschaftspolitische oder wissenschaftliche Themen bis hin zu Bildungsangeboten, die unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten Schlüsselqualifikationen vermitteln. Selbstverständlich gibt es auch Seminare zur beruflichen Orientierung und für einen guten Übergang vom Studium in den Beruf. Etwa Angebote für die eigene Entwicklung und das Umsetzen der persönlichen Ziele. Auf dieser Basis können sich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sehr gut auf eine qualifizierte und von sozialer Verantwortung geprägte Berufstätigkeit vorbereiten.

Viele der Veranstaltungen entwickeln und führen die Stipendiatinnen und Stipendiaten gemeinsam mit der Stiftung durch und erwerben so weitere Qualifikationen für Studium, Hochschulkarriere oder andere Berufsbereiche. Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten also nicht nur mit einem Stipendium, sondern umfassend auf vielen verschiedenen Ebenen: Vernetzung, Austausch, Ausbau der eigenen Kompetenzen, Reisen, am Wissen anderer teilhaben und fachübergreifende Synergieeffekte für die eigene wissenschaftliche Forschung.

Beratung

Zum studienbegleitenden Programm gehört die Beratung zu Fragen der Förderung, des Studiums, des Berufseinstiegs und bei persönlichen Problemen.

Praktikaprogramm

Die Auseinandersetzung mit beruflichen Perspektiven und die konkrete Unterstützung beim Berufseinstieg spielen in der Studienförderung eine zentrale Rolle. Dem wird die Stiftung auch durch ihr Praktikaprogramm gerecht. Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Förderung können Praktika absolvieren, in denen die erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen mit berufspraktischen Erfahrungen verbunden werden. Auf diese Weise können sie sich besser auf den Übergang in den Beruf vorbereiten. Die Stiftung bezuschusst die Vergütung dieser Praktika.

Mentoringprogramm

Die Hans-Böckler-Stiftung unterhält seit 2010 ein bundesweites Mentoringprogramm für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich am Ende ihres Studiums bzw. ihrer Promotion befinden. Sie werden von ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten beraten und unterstützt. Diese stehen mit beiden Beinen im Berufsleben, kennen den Alltag ihrer jeweiligen Branche und beherrschen die informellen Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb können sie hervorragend den erfolgreichen Berufseinstieg begleiten. Das Mentoringprogramm läuft über 12 Monate und besteht aus drei Workshops, die neben dem persönlichen Kontakt zu den Mentorinnen und Mentoren Kompetenzen für Bewerbungen und den persönlichen Auftritt vermitteln.

Projekte und Beratung

Zum studienbegleitenden Programm der Hans-Böckler-Stiftung gehören ebenfalls stipendiatische Projekte mit einem breiten thematischen Spektrum. Natürlich beraten wir auch umfassend zu Fragen der Förderung, des Studiums, des Berufseinstiegs und bei persönlichen Problemen.

Weitere Infos

Mehr zu unserer Ideellen Förderung mit O-Tönen von Stipendiat*innen.

Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert das Studium von jungen Menschen, die in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen möchten und überdurchschnittliche Leistungen erbringen.

Die Bewerbung erfolgt als Selbstbewerbung über eine Onlinemaske.

Die Bearbeitung der Bewerbung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, eine Nachreichung von Unterlagen nach Freigabe der Bewerbung ist nicht möglich.

Alle eingegangenen Bewerbungen werden nach dem Bewerbungsschluss in der Vorauswahl auf die formale Förderfähigkeit geprüft.

Nach der Vorauswahl erfolgt die Begutachtung. Hier werden die Bewerberinnen und Bewerber von einer Vertrauensdozentin bzw. einem -dozenten und einer Stipendiatinnen- und Stipendiatengruppe zu einem Gutachtengespräch eingeladen.

Anschließend folgt noch ein abschließendes Gespräch im Auswahlausschuss. Der Auswahlausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des DGB und seiner Einzelgewerkschaften sowie der Vertrauensdozentinnen und -dozenten und der Stipendiatinnen und Stipendiaten. Sie alle treffen gemeinsam die Entscheidung über die Bewerbung.

Diese Gespräche finden in der Regel in Präsenz in Düsseldorf statt. Die Möglichkeit ein Online-Auswahlgespräch zu führen ist immer dann gegeben, wenn dokumentierbare weiterbildungs- oder studienspezifische Verpflichtungen oder Erkrankungen zum Zeitpunkt des Auswahlausschusses vorliegen. Auch in Fällen von Pflege- oder Versorgungsverpflichtungen im familiären Rahmen besteht diese Möglichkeit. 

Zwischen dem Bewerbungsschluss und der Entscheidung des Auswahlausschusses können etwa 6 Monate vergehen.

Änderungen der Studienform und/oder des Studienbeginns im Verlauf des Bewerbungsprozesses sowie nach Erhalt einer Förderzusage sind dem Referat Bewerbung umgehend mitzuteilen.

Auswahlkriterien

Neben den formalen Fördergrundsätzen nach den Richtlinien des BAföG gibt es die spezifischen Förderkriterien der Hans-Böckler-Stiftung, nach denen wir unsere Auswahl treffen.

Sowohl überdurchschnittliche (Studien)Leistungen wie auch erkennbares gewerkschaftspolitisches, gesellschaftspolitisches und/oder soziales Engagement werden erwartet. Dabei verfahren wir nach dem Grundsatz der Gleichgewichtung der Kriterien Leistung und Engagement: Weder Leistung noch Engagement wird ein Vorrang eingeräumt. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Eine leichte Abweichung nach unten kann immer durch ein herausragendes Engagement oder überdurchschnittliche Leistungen ausgeglichen werden.

Ein weiteres zentrales Element der stiftungseigenen Auswahlkriterien ist die Würdigung der Gesamtbiografie, womit die Rahmenbedingungen für Leistungen und Engagement berücksichtigt werden.

Sollte das Stipendium aus persönlichen Gründen oder aufgrund eines nicht erhaltenen Studienplatzes nicht angetreten werden können, erlischt die Förderzusage. Eine Wiederbewerbung ist zum nächsten Bewerbungsschluss möglich.

Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: bewerbung[at]boeckler.de.

Informationen zu den aktuellen Bewerbungsfristen auf unserer Seite
"Fristen & Termine"

Die Bewerbung für ein Stipendium läuft ausschließlich online.

Infos zur Online-Bewerbung

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Stipendium sowie die Bewerbungs- und Auswahlverfahren

auf unserer FAQ-Seite
 

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