Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie in zentralen Punkten abgewiesen. Sowohl der wichtige Referenzwert als auch Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung sind rechtskonform.
Tarifverträge sind mehr als privatwirtschaftliche Übereinkünfte zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, denn sie reduzieren ein fundamentales Machtgefälle. Diese hundert Jahre alte Erkenntnis droht in Vergessenheit zu geraten.
Tarifbestimmungen lassen sich nicht einfach mit dem Hinweis auf betriebliche Regelungsmöglichkeiten aushebeln – auch nicht im Fall von Betriebsübernahmen.
Die Wiederherstellung des realen Lohnniveaus nach einer hohen Inflationswelle kostet viel Zeit und Kraft. Dafür waren auch 2024 viele Streiks nötig. Teils unter schwierigen Bedingungen.
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