Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie in zentralen Punkten abgewiesen. Sowohl der wichtige Referenzwert als auch Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung sind rechtskonform.
Die marktliberale Schlagseite mancher EuGH-Entscheidungen spiegelt ein Grundproblem der EU wider. Helfen könnte zum Beispiel ein Sachwalter der sozialen Dimension.
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