Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie in zentralen Punkten abgewiesen. Sowohl der wichtige Referenzwert als auch Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung sind rechtskonform.
Wie die EuGH-Entscheidung zur Mindestlohnrichtlinie zu bewerten ist, was es mit assoziierter Diskriminierung auf sich hat und was es für Auswirkungen besitzt, wenn eine Kostenübernahme bei hochpreisigen Medikamenten abgelehnt wird, diskutieren Ernesto Klengel und Christina Hiessl.
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