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Hugo Sinzheimer Portrait

Hugo Sinzheimer: Biographie

Hugo Daniel Sinzheimer wurde am 12.04.1875 in Worms als jüngstes von fünf Kindern einer in der Textilbranche tätigen Unternehmerfamilie geboren.

Er gilt als Begründer der rechtsetzenden Kraft des Tarifvertrages. Sein Name steht für die Integration von rechtlichen, soziologischen und internationalen Aspekten, letztendlich für ein soziales menschenwürdiges Arbeitsrecht. Als Rechtswissenschaftler, Rechtspolitiker, Soziologe und Rechtspraktiker vereinte er unter- schiedlichste Perspektiven auf das Arbeitsrecht in einer Person. Geleitet von der Erkenntnis, dass gerade in Zeiten der Veränderung und des Wandels ein nur „technischer Einblick“ in die gegebene Rechtsordnung nicht genügt, bildete die Frage nach dem „Menschen im Recht“ den Kern seiner vielfältigen Arbeit. Sinzheimer vermittelte die wegweisende Grundeinsicht, dass Arbeit keine Ware ist. Er gilt als Vater des in der Tarifvertragsverordnung von 1918 und unverändert im TVG von 1949 verankerten normativ und unabdingbar geltenden Tarifvertrages. Als Berichterstatter des für die Ausarbeitung der neuen Verfassung zuständigen Ausschusses (März-Juli 1919) sorgte er, neben den Bestimmungen über Arbeitsrecht, Mitbestimmung und die Räteverfassung, für die verfassungsrechtliche Verankerung von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Der heutige Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz entspricht im Wesentlichen dem damaligen Art. 159 Weimarer Reichsverfassung.

Sinzheimer studierte Rechtswissenschaft und Nationalökonomie in München, Berlin, Freiburg/Breisgau, Marburg und Halle. Nach seiner Dissertation an der Universität Heidelberg zum Thema „Lohn und Aufrechnung“ ließ er sich 1903 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main nieder, das von da ab sein Lebensmittelpunkt war. Arbeitsrechtliche Mandate bildeten – neben der Strafverteidigung – den Schwerpunkt seiner Anwaltstätigkeit; dabei war er auch als Rechtsberater des Deutschen Metallarbeiterverbandes tätig. Daneben widmete er sich intensiv wissenschaftlichen Arbeiten. Als die heutige Arbeits- und Tarifordnung prägende Fachmonografien erschienen 1907/1908 sein zweibändiges Werk „Der korporative Arbeitsnormenvertrag“, 1916 sein Entwurf eines Arbeitstarifgesetzes und 1921 sein Standardwerk „Die Grundzüge des Arbeitsrechts“. Im Jahr 1938 veröffentlichte er „Jüdische Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft.“ Erst nach seinem Tode wurde 1948 sein Werk „Theorie der Gesetzgebung“ publiziert.

1912 gründete er zusammen mit dem Frankfurter Sozialpolitiker Karl Flesch und dem Arbeitsrechtler Philipp Lotmar das Komitee zur systematischen Erforschung des Arbeitsrechts. Ab 1913 gab er gemeinsam mit dem liberalen Sozialreformer Heinz Potthoff die erste Zeitschrift mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht heraus, die auch diesen Namen trug.

1917 wählte Sinzheimers Ortsverein ihn zum Frankfurter Stadtverordneten. Später war er Mitglied des Hofgeismarer Kreises der Jungsozialisten, bis 1933 Mitglied der SPD.

Im November 1918 ernannte der Vollzugsausschuss des Frankfurter Soldatenrates Sinzheimer zum provisorischen Polizeipräsidenten mit außer- ordentlichen Vollmachten; dieses Amt nahm er bis April 1919 wahr.

Im Januar 1919 wurde Sinzheimer als SPD-Mitglied in die Nationalversammlung gewählt, im Juni 1919 von der SPD-Fraktionsführung für das Amt des Reichsarbeitsministers vorgeschlagen. Letztendlich unterlag er dem für dieses Amt ebenfalls nominierten Gewerkschafter Alexander Schlicke.

Von 1920-1933 war Sinzheimer als Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt am Main tätig. Zeitgleich wirkte er an der Rettung der bei Kriegsende vermögenslosen Frankfurter Stiftungsuniversität und der damit verbundenen Gründung der Akademie der Arbeit mit. Veranlasst durch eine Gruppe sozialdemokratischer Stadtverordneter unter Mitwirkung Hugo Sinzheimers, gelang ein nachhaltiger „Deal“: Das Land stellte die für die Finanzierung der Universität benötigten Mittel in Aussicht, wenn innerhalb der Universität eine „Arbeiterakademie“ errichtet würde. Das war die Geburtsstunde der 1921 eröffneten „Akademie der Arbeit“ (AdA) als akademische Fortbildungseinrichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die heute noch existiert, mittlerweile aber in Europäische Akademie der Arbeit umbenannt wurde.

Sinzheimer war Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Justiz“, des Organs der kleinen juristischen Vereinigung des Republikanischen Richterbundes (1925); bis 1931 kommentierte er als „Chronist“ hierin das Zeitgeschehen als politischer Beobachter. Er war auch Mitherausgeber und Autor der „Neuen Blätter für den Sozialismus“ (1930).

Unmittelbar nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde Sinzheimer 1933 in Frankfurt vorübergehend in „Schutzhaft“ genommen. Auf Druck des Reichsarbeitsministeriums wurde im Juli 1933 das Erscheinen der von ihm mitherausgegebenen Zeitschrift „Arbeitsrecht“ eingestellt.

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten traf Hugo Sinzheimer 1933 das Schicksal einer ganzen Generation Gleichbetroffener: Die Machthaber zwangen ihn, den Juden, Sozialdemokraten und Gewerkschaftsberater, im März zur Emigration über das unter Völkerbundsverwaltung stehende Saarland nach Holland, wo Sinzheimer im Oktober 1933 einen außerordentlichen Lehrstuhl für Rechtssoziologie erhielt. In seiner Antrittsrede sprach er zum Thema „Das Problem des Menschen im Recht“. 1936 ernannte ihn die Universität Leiden zum außerordentlichen Professor für Rechtssoziologie.

1933 wurde ihm die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Im November 1935 erschien die „Anordnung des Präsidenten der Reichsschriftkammer über schädliches und unerwünschtes Schriftgut“, worin Sinzheimers Schriften aufgeführt waren. Im Mai 1937 entzog die juristische Fakultät der Universität Heidelberg Sinzheimer die Doktorwürde.

Im Mai 1940 saß Sinzheimer in Haft; er konnte aber der Deportation entgegehen, weil er Zuflucht bei holländischen Freunden fand. Am 16.09.1945 starb Sinzheimer kurz vor seiner Emeritierung in Bloemendaal in der Nähe von Haarlem.
 

Quelle: Knorre, Susanne: Soziale Selbstbestimmung und individuelle Verantwortung, S. 12-22

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