Tarifverträge sind mehr als privatwirtschaftliche Übereinkünfte zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, denn sie reduzieren ein fundamentales Machtgefälle. Diese hundert Jahre alte Erkenntnis droht in Vergessenheit zu geraten.
Tarifbestimmungen lassen sich nicht einfach mit dem Hinweis auf betriebliche Regelungsmöglichkeiten aushebeln – auch nicht im Fall von Betriebsübernahmen.
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