zurück
Brasilien 2019: Kritiker demonstrieren gegen die Rechtsaußen-Regierung von Jair Bolsonaro. Stipendien

: Infos zum Solidaritätsfonds

Seit 1973 unterstützt der Solidaritätsfonds der Hans-Böckler-Stiftung nationale und internationale Solidaritätsarbeit. Gefördert werden Projekte mit einem emanzipatorischen Ansatz.

Entstehung und Zielsetzung

Als 1973 das chilenische Militär gegen die demokratisch gewählte Regierung Salvador Allendes putschte, begannen die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hans-Böckler-Stiftung die Solidaritätsarbeit für Chile zu unterstützen. Dafür wurde ein Solidaritätsfonds eingerichtet. Mit dem Ende der Militärdiktatur in Chile 1992 veränderte der Solidaritätsfonds seine Ausrichtung. Seitdem werden mit den Mitteln des Fonds im In- und Ausland Projekte gefördert.

Finanzierung

Die Finanzierung des Fonds erfolgt aus Spenden der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Stipendiaten spenden etwa 1% ihres Stipendiums, Vertrauensdozenten Teile oder ihre gesamte Aufwandsentschädigung. Der Betrag aller eingegangenen Spenden der Stipendiaten wird durch die Hans-Böckler-Stiftung verdoppelt. Alles zusammen kommt zu 100% der Projektförderung zugute. Die Mittelverwendung erfolgt nach Maßgabe des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 - 68 AO).

Förderkriterien

Grundsätzlich sind nur Solidaritätsprojekte förderungswürdig, die dem Satzungszweck der Hans-Böckler-Stiftung „Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung sowie des Gedankens der Mitbestimmung“ entsprechen. Gefördert werden können Druckkosten (für Reader, Flyer, Plakate), Materialkosten und Sachgegenstände, die zur Projektdurchführung erforderlich sind, sowie Bildungs- und Informationsveranstaltungen (Raummiete, Technikmiete, Werbung). Nicht gefördert werden Tagungen und Publikationen mit ausschließlich akademischem Charakter, Personalkosten und Honorare sowie die Dauerfinanzierung von Einzelprojekten.

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Vereine (gem. § 51, Absatz 2 AO; bei internationalen Anträgen werden die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts sinngemäß angewendet). Vollständige Projektanträge mit einem Projektvolumen von mindestens 1.000 Euro und in der Regel bis zu 10.000 Euro können laufend an den Solidaritätsfonds gestellt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Förderung über 10.000 Euro möglich. Die Bewilligung obliegt der Hans-Böckler-Stiftung.

Anträge können laufend an solidaritaetsfonds [at] boeckler.de gestellt werden. Die Vergabekommission tagt halbjährlich (in der Regel im April und Oktober).

Anträge müssen folgende Dokumente beinhalten:

  • Antragsformular
  • Projektskizze inkl. Zeit- und Kostenplan
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung
  • Satzung
  • Angaben zu Organisations- und Rechtsstruktur (z.B. Organigramm)

Nach erfolgter Entscheidung werden die Antragssteller über die Bewilligung/Ablehnung informiert; bei Ablehnung erfolgt keine weitere Begründung.

Spenden

Der Solidaritätsfonds wird aus Spenden der Stipendiat*innen und Vertrauensdozent*innen der Stiftung finanziert. Diese finden weitergehende Informationen zu Spendenmöglichkeiten im Extranet der Stiftung.


Sitzungstermine

  • April jeden Jahres - Antragsschluss: 01.03. jährlich
  • Oktober jeden Jahres - Antragsschluss: 01.09. jährlich

Es werden nur vollständige, mit allen notwendigen Anlagen versehene Anträge bearbeitet.

Kontakt

Dr. Pascal Geißler
Solidaritaetsfonds[at]boeckler.de

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen