Was die Ampel in Sachen Mitbestimmung in den letzten 12 Monaten geleistet hat, wo noch Baustellen bestehen und was er Anfang 2023 definitiv erwartet, erklärt I.M.U.-Direktor Daniel Hay in einer neuen Folge.
Ab Januar 2023 gilt für große Unternehmen das Lieferkettengesetz. Das ist auch ein Thema für die Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in Betriebs- und Aufsichtsräten.
Die Beteiligung von Gewerkschaften im Aufsichtsrat darf bei einer Umwandlung in eine SE nicht geschwächt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. Es bestehen allerdings weitere Gesetzeslücken.
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