Konjunkturelle Krisen können viele Jobs kosten. Kurzarbeit ist ein Instrument, was dazu beiträgt, Kündigungen zu vermeiden. Die aufgeführten Auswertungen zeigen, wie betriebliche Akteure das Thema aufgegriffen haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Kirchen von ihren Beschäftigten nicht pauschal eine bestimmte Konfession als Einstellungsvoraussetzung verlangen können. Welche weitreichenden Folgen das hat, erklärt der Rechtswissenschaftler Johannes Heuschmid vom HSI.
Vor allem in Griechenland, Portugal, Spanien und Italien sind Beschäftigte heute wesentlich schlechter vor Entlassungen geschützt als vor einigen Jahren. Das ist ein Resultat der europäischen Krisenpolitik. Mehr Beschäftigung bringt die Deregulierung nicht, zeigen empirische Studien.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind Arbeitnehmer in einer schwachen Position. Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler plädiert dafür, die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärker abzuwägen.
Arbeitsrechtliche Folgen von Betriebsverlagerungen ins Ausland und die Qualifikation von Umsetzungsnormen als Eingriffsrecht zur vollständigen Richtlinienumsetzung
Die Steakhauskette Maredo setzte auf einen Schlag fast die gesamte Belegschaft ihres Restaurants in der Frankfurter Fressgass an die Luft. Angeblich geht es um massenhaften Diebstahl. Die Betroffenen glauben, sie müssen gehen, weil sie gewerkschaftlich organisiert sind. Von Joachim F. Tornau
Mit der Eurokrise wird derzeit in zahlreichen EU-Ländern die Deregulierung des Arbeitsmarkts begründet. Viele Neuregelungen erhöhen die Unsicherheit für Arbeitnehmer, an manchen waren die nationalen Parlamente kaum beteiligt.
Die jüngste Wirtschaftskrise hat gezeigt: Ausgefeilte Arbeitszeitmodelle nützen mehr als Deregulierung. Was konservative Ökonomen oder Organisationen wie die OECD unter flexiblen Arbeitsmärkten verstehen, greift dagegen zu kurz.
Während der Wirtschaftskrise ist das Wachstum in Deutschland stark eingebrochen. Die Beschäftigung blieb jedoch stabil. Die Regulierung des Arbeitsmarktes trug entscheidend zur guten Job-Bilanz bei.
Wie wenig ein Leiharbeiter verdient, lässt sich allein anhand seines Stundenlohns oft nicht ermessen. Denn viele Leiharbeitsfirmen schrauben über Arbeitszeitregelungen oder verkürzte Kündigungsfristen ihre Kosten zusätzlich nach unten.
In der schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit haben deutsche Unternehmen kaum Beschäftigte entlassen - obwohl das rechtlich leichter möglich war als in früheren Abschwüngen. Stattdessen spielten Arbeitszeitkonten eine herausragende Rolle.
FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Welche Inhalte haben das WSI und seine Direktorin geprägt? Heide Pfarr reflektiert in eigener Sache 15 Jahre Forschung und Politikberatung.
Die große Mehrheit in Deutschland hält den Kündigungsschutz für unverzichtbar: 51 Prozent möchten ihn unverändert behalten, weitere 29 Prozent wollen ihn stärken.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten zeigt das deutsche Arbeitsrecht seine Stärke als Schutzschirm für Arbeitnehmer. Wenn Entlassungen drohen, sind Beschäftigte im Vorteil, die in Betrieben mit Betriebsrat arbeiten.
Wenn Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden, läuft das für sie zumeist relativ konfliktarm und ohne hohe Kosten ab, zeigt eine neue repräsentative Befragung im Auftrag des WSI. Damit bestätigt sie vorhergehende Forschungsergebnisse.
Sollen mehrere Arbeitnehmer wegen einer Umstrukturierung oder einer Betriebsverlagerung entlassen werden, können sich Arbeitgeber und Betriebsrat darüber verständigen, welchen Beschäftigten gekündigt wird. Betriebsräte stecken damit häufig in der Zwickmühle.
Die große Mehrheit der Arbeitnehmer hält den Kündigungsschutz für unverzichtbar: 55 Prozent möchten die bestehenden Regelungen behalten, 27 Prozent wollen sie stärken. Arbeitslose plädieren sogar zu einem guten Drittel für einen Ausbau des Kündigungsschutzes.
Wer in Deutschland einen Standort schließt, hat geringere Kosten und weniger Zeitaufwand als in anderen europäischen Ländern. In den Niederlanden oder Frankreich setzt der Staat bei Massenentlassungen höhere Hürden, zeigt ein Gutachten.
Ob eine Deregulierung des Arbeitsmarkts kurzfristig mehr Wachstum und Beschäftigung bringt, hat die Wissenschaft bislang kaum untersucht. Eine neue Studie schließt diese Lücke. Ein Ergebnis: Reformen am Arbeitsmarkt lassen die Arbeitslosigkeit nicht sinken.
Die große Mehrheit der Personalverantwortlichen kommt mit dem Kündigungsschutz gut zurecht - das Gesetz verhindert weder Neueinstellungen noch Entlassungen. Das zeigt eine repräsentative Befragung.
Zwei Jahrzehnte Deregulierungspolitik haben tiefe Spuren hinterlassen - aber nicht die erhofften Arbeitsplätze gebracht. Der Arbeitsmarkt funktioniert offensichtlich nicht so, wie es die Deregulierungshypothese unterstellt.
Die Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts hat keinen unmittelbaren Einfluss auf das Einstellungsverhalten von Unternehmen. Das zeigen empirische Erhebungen. Auch Dänemark taugt nicht als Gegenbeispiel für Kritik am deutschen Kündigungsschutz.
Erschwert der Kündigungsschutz Neueinstellungen? Wohl kaum: Für die meisten Personaler besteht gar kein Zusammenhang zwischen arbeitsrechtlichen Regelungen und neuen Arbeitsplätzen.
Die große Mehrheit der Deutschen steht zum Kündigungsschutz: 48 Prozent möchten die bestehenden Regelungen behalten, 19 Prozent sie sogar ausbauen, ergab ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Projekt. Arbeitslose plädieren zu einem knappen Drittel sogar für einen Ausbau des Kündigungsschutzes.
Unter Hinweis auf die hohe Arbeitslosigkeit rückt immer wieder das Arbeitsrecht, vor allem der Kündigungsschutz, in die öffentliche Diskussion. Allerdings haben schon die bisherigen Gesetzesänderungen nicht zu mehr Beschäftigung geführt.
Forderungen nach "Bürokratieabbau" im Arbeits- und Sozialrecht sind populär. Oft aber schießen sie über das Ziel hinaus und treffen wertvolle Schutzrechte von Beschäftigten. Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr meint: Überforderten Kleinunternehmern lässt sich ohnehin auf anderem Wege effektiver helfen.
Der deutsche Kündigungsschutz steht weiter unter Beschuss. Bei Neueinstellungen soll er in den ersten drei Jahren nicht gelten. Auch sollen Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern davon ausgenommen sein. Fakt ist: Solche weit reichenden Änderungen würden den Kündigungsschutz zu einer Ausnahmeregelung für wenige degradieren. Neue Beschäftigung brächten sie höchstwahrscheinlich nicht.
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