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Magazin Mitbestimmung

: 'Das WSI ist zukunftsfähig'

Ausgabe 01+02/2010

FORSCHUNGSSCHWERPUNKTE Welche Inhalte haben das WSI und seine Direktorin geprägt? Heide Pfarr reflektiert in eigener Sache 15 Jahre Forschung und Politikberatung.

Überall liest und hört man, der Neoliberalismus sei tot. Die Vorsichtigen sagen, er habe sich lediglich in der Kanalisation versteckt, um bald wieder müffelnd aufzutauchen. In den letzten 30 Jahren wurde ein wesentlicher Bestandteil seiner Ordnungsvorstellungen unter dem Begriff der Deregulierung in aktive Politik umgesetzt. Der Abbau staatlicher Normen und Vorschriften galt als Garant für dauernden wirtschaftlichen Erfolg und als angemessene Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung.

Die Auseinandersetzung mit diesen Deregulierungen bestimmte auch die Agenda des WSI. Wir analysierten und begleiteten die Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in den 1990er Jahren. Leider wurden viele unserer Befürchtungen wahr: Die Versprechen, privatisierte Dienstleistungen würden effizienter, billiger und kundenfreundlicher werden, haben sich in den meisten Fällen nicht erfüllt - bei der Stromversorgung oder der Post erlebten wir sogar das Gegenteil. In jedem Fall mussten wir feststellen, dass eine Liberalisierung von Märkten ohne eine ausreichende soziale Regulierung immer auf Kosten der Beschäftigten ging, deren Arbeitsbedingungen sich verschlechtert haben.

GUTES VERTEIDIGEN_ Wir analysierten und begleiteten die vielfältigen Reformen des Sozialstaats. In dieser Debatte vertritt eine meinungsstarke Fraktion die Ansicht, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund eines ausufernden Sozialstaates beeinträchtigt sei. Die entsprechenden Reformen folgten einem neuen Leitbild ("Aktivierung") und sollten für Arbeitslose Anreize zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung geben. Sie hatten jedoch weitreichende, negative Folgen für die individuellen Sicherungspositionen der Beschäftigten. Einerseits erfüllen die Sozialsysteme immer weniger ihre Funktion zur Sicherung des Lebensstandards oder als Schutz vor Armut. Andererseits fehlt es an der Flankierung flexibler Erwerbsbiografien durch einen breiteren Zugang zu sozialer Sicherung.

Oft befanden wir uns im WSI in der Defensive. Viel Kraft kostete es, vorhandene gute Regulierungen zu verteidigen. Umso knapper bemessen war deshalb die Zeit, über bessere Regulierungen nachzudenken. Das machte uns alle nicht glücklich, und schon gar nicht mich, eine Juristin, die immerzu die Welt verbessern will und deshalb eine inbrünstige Zuneigung zur Rechtsgestaltung hat.

Kaum eine Frage hat die beschäftigungspolitischen Debatten der letzten Jahrzehnte so bewegt wie die nach dem Zusammenhang von Beschäftigung und Regulierung. Nach weit verbreiteter Auffassung in Medien, Politik und Wissenschaft galt der deutsche Arbeitsmarkt aufgrund seiner Regulierungen als verkrustet und deshalb seine Flexibilisierung als unabdingbar. Ins Visier geriet der Kündigungsschutz - und das gilt immer noch und immer wieder. Allerdings werden dabei die Funktionsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes und seine tatsächliche Flexibilität nicht erfasst. Weder den beschäftigungspolitischen noch den rechtspolitischen Debatten lagen belastbare empirische Daten zugrunde. Der Gesetzgeber, der immer wieder am Kündigungsschutzgesetz herumgefummelt hatte, verfügte über keinerlei objektive Erkenntnisse über die Wirkung des Kündigungsschutzes und, schlimmer noch, er vermisste nicht einmal dieses Wissen. Interessengeleitete ungeprüfte Behauptungen seitens der Arbeitgeberverbände und anekdotische Evidenz, gespeist aus dem persönlichen Umfeld von Bundestagsabgeordneten, genügten für ganze Gesetzgebungsvorhaben.

Genau auf dieses Defizit zielte unsere Forschungsarbeit, wobei sich juristische und sozialwissenschaftliche Kompetenz optimal ergänzten. Gäbe es die Hans-Böckler-Stiftung und das WSI nicht, es gäbe wohl bis heute keine wissenschaftlich unangreifbaren Daten über die Motive und Abläufe bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. So aber haben wir den Nachweis erbracht, dass die arbeitsrechtlichen Regulierungen weder den Arbeitsmarkt noch die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen ungebührlich behindern.

Heute würde das angesichts des deutschen "Jobwunders" in der Krise niemand mehr bestreiten. Mit der Kurzarbeitsregelung stand ein erprobtes arbeitsrechtliches Instrumentarium zur Verfügung, außerdem hatten die Tarifvertragsparteien die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit erheblich flexibilisiert. Die Arbeitszeitforschung am WSI kann belegen, dass die Anpassung der Arbeitszeit an den nachfragebedingten Produktionsrückgang in der aktuellen Krise eine entscheidende Rolle für die Beschäftigungssicherung spielt.

Auch in der politischen Diskussion um betriebliche Bündnisse für Arbeit und die Tarifautonomie hat das WSI wertvolle wissenschaftliche Hinweise geliefert. Die oftmals behauptete betriebsfremde Starrheit des Tarifsystems, die es aufzubrechen gelte, gibt es nicht. Im Gegenteil: Wir haben gezeigt, dass die "kontrollierte Öffnung" der Flächentarifverträge keineswegs gleichsam automatisch zu einer Stabilisierung des Tarifsystems führt. Auch konnten wir belegen, dass ein gesetzlicher Eingriff mit dem Ziel, die normative Kraft von Tarifverträgen zu beseitigen, nicht nur überflüssig ist, sondern auch kontraproduktiv. Er wäre, nebenbei, auch noch verfassungswidrig.

NOTWENDIGE REGULIERUNGEN_ Derselbe Glaube an die Marktkräfte, der zu verfehlter Deregulierung führte, hat notwendige Regulierungen verhindert. Dabei sind, wie wir gezeigt haben, atypisch Beschäftigte - wie Leiharbeiter und geringfügig Beschäftigte - mit höheren sozialen Risiken und Prekaritätsrisiken als vergleichbare Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen konfrontiert. In bestimmten Branchen und Regionen hat das Tarifsystem Armutslöhne nicht verhindern können. Daraus folgt zwingend die Frage nach einer geeigneten gesetzlichen Regulierung von Mindeststandards. An dieser Auseinandersetzung um (tarifliche und/oder gesetzliche) Mindestlöhne hat sich das WSI mit zahlreichen Expertisen beteiligt. Auf der Basis abgesicherter Empirie, gestützt auf europäisch vergleichende Analysen, konnten wir Regulierungsvorschläge erarbeiten, einerseits zum Mindestlohn, andererseits zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Tarifverträgen etwa durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen.

Eine Spitzenstellung nimmt Deutschland darin ein, die Benachteiligung von Frauen in der Erwerbsarbeit dauerhaft hinzunehmen, ja zu fördern. Alle Regulierungen, die es zur Gleichstellung der Geschlechter gibt, sind der Bundesrepublik entweder durch einzelne mobilisierende Frauen, durch europäische Rechtsakte oder auch durch die Rechtsprechung aufgezwungen worden. Unser Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft von 2005 wartet noch genauso auf Umsetzung, wie unsere Bemühungen im WSI um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern unbeachtet blieben. Mit dem FrauenLohnspiegel im Internet haben wir plastische Belege dafür, dass Frauen beim Entgelt weiterhin wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Auch hier liegt ein ausgearbeiteter Vorschlag für eine praxisnahe Regulierung zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit vor, abrufbar auf den Internetseiten der Hans-Böckler-Stiftung.

Derzeit arbeiten wir an einem neuen Konzept der Flexicurity, das "Flexibilität durch Sicherheit" ermöglicht. Ziel ist ein "Soziales Recht der Arbeit". Um den Veränderungen der Erwerbsarbeit gerecht zu werden, müssten Arbeits- und Sozialrecht zusammen in ein Regulierungskonzept gebracht werden. Denn arbeitsrechtliche Regulierungen verteilen lediglich die Risiken zwischen einzelnen Unternehmen und ihren Beschäftigten, während sozialrechtliche Instrumente darüber hinaus die Finanzierungsverantwortung gesellschaftlich verteilen. Wir im WSI gehen davon aus, dass es im Interesse der Beschäftigten, aber auch der Arbeitgeber und der Gesellschaft ist, die im Arbeits- und Sozialrecht enthaltenen Institutionen und Verfahren gesellschaftlicher Autonomie zu sichern und fortzuentwickeln: betriebliche Mitbestimmung, Tarifautonomie und soziale Selbstverwaltung.

Das WSI wird oft verdächtigt, es hänge einem verfehlten Glauben an den all-zuständigen Staat an und träume insgeheim von einer Wirtschaft, die von staatlich besoldeten Besserwissern gegängelt wird. Glauben Sie mir: Das ist dummes Zeug. Weder schwärmen wir von der guten alten Zeit, noch wollen wir sie wieder herbeiregulieren. Das WSI ist zukunftsfähig.


Mehr Informationen 

Der Artikel basiert auf der Rede Regulierung als Forschungsschwerpunkt im WSI, die Heide Pfarr am 3. Dezember 2009 auf dem WSI-Herbstforum in Berlin hielt - im Wortlaut und ungekürzt unter www.boeckler.de/85_102279.html samt weiteren Texten, wie dem von Bundesverfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt, Berufliche Gleichstellung von Frauen - Notwendigkeit und Formen einer Regulierung.

Foto: Karsten Schöne
 

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