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Magazin Mitbestimmung

: Karl Fitting zu Ehren

Ausgabe 01+02/2013

Karl Fitting gilt als der Architekt des Betriebsverfassungsgesetzes. Im Juni 2012 wäre er 100 Jahre alt geworden - was mit einem Symposion gefeiert wurde. Das Magazin Mitbestimmung dokumentiert die Festvorträge in Auszügen.

Juristen, die politisch und visionär denken können und zugleich in der Lage sind, ihre Ideen in komplexe Paragrafenwerke zu übersetzen, sind eine rare Spezies. Karl Fitting, der im Juni 2012 100 Jahre alt geworden wäre, war so einer. Ihm zu Ehren haben Hans-Böckler-Stiftung und das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht die arbeitsrechtliche Crème de la Crème aus Wissenschaft und Gewerkschaften zu einem Symposion nach Frankfurt/Main geladen.

Zutreffend nannte Peter Hanau Fitting den „Chefarchitekten der deutschen Arbeits- und Wirtschaftsverfassung“. Fiel in seinen Tätigkeitsbereich im Bundesarbeitsministerium doch schon das Montanmitbestimmungsgesetz 1951 und das Betriebsverfassungsgesetz 1952. Und entstanden unter seiner Federführung die BetrVG-Novelle 1972 sowie die weiteren Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung. Für diese kollektivrechtlichen Meilensteine wurde Fitting 1982, vor 30 Jahren, mit dem Hans-Böckler-Preis geehrt. Dass hinter diesem Gestaltungswillen auch der unbedingte Wunsch gestanden hat, sich im Wiederaufbaudeutschland in einem Bonner Ministerium unter Beamten durchzusetzen, deren Karrieren in der Diktatur wurzelten – daran erinnerte Hellmut Wißmann und zeichnete ein sehr persönliches Bild von seinem ehemaligen Vorgesetzten, den die Nazis – weil Sozialdemokrat und „Mischling 1. Grades“ – nicht zum Jura-Examen zugelassen und ins KZ gesteckt hatten.

Karl Fitting, der 1990 kurz vor seinem 79. Geburtstag starb, hätte seine Freude an dieser Diskussion gehabt. Und gefallen würde ihm sicher auch, dass der Standardkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, den er mitbegründet hat und der nun in 26. Auflage vorliegt, immer noch respektvoll „der Fitting“ genannt wird.

Textdokumentation: Margarete Hasel

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