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HBS Böckler Impuls

Arbeitszeit: Wem Zeitkonten nützen

Ausgabe 17/2017

Mehr Flexibilität – so lautet aktuell das Credo, wenn es um Arbeitszeiten geht. Wie flexible Arbeitszeiten gestaltet werden und wem sie nutzen, kann in der Praxis jedoch sehr unterschiedlich aussehen.

Das ist das Ergebnis einer Analyse der Arbeitsmarktforscher Hermann Groß und Hartmut Seifert auf Basis von knapp 600 Betriebsvereinbarungen. 

Die Grundidee von Arbeitszeitkonten ist einfach: Wenn Beschäftigte länger arbeiten als vereinbart, sammelt sich auf ihrem Konto ein Zeitguthaben, arbeiten sie kürzer, entstehen Zeitschulden. Ob davon eher die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber profitieren, entscheide sich „erst im betrieblichen Alltag“, schreiben die Wissenschaftler. 

Die Auswertung macht deutlich, welche Ziele die Betriebe mit der Einführung von Arbeitszeitkonten verfolgen: meistens mehrere zugleich. In 98 Prozent aller Vereinbarungen zu Arbeitszeitkonten wird auf betriebliche Anforderungen verwiesen. Das heißt: Arbeitszeiten sollen sich etwa nach den Anforderungen der Produktion oder den Bedürfnissen von Kunden richten. Gleichzeitig sollen etwa 73 Prozent der Vereinbarungen den Beschäftigten mehr Autonomie bei der Arbeitszeit ermöglichen. In gut einem Drittel der Betriebsvereinbarungen wird Beschäftigungssicherung als Ziel genannt.

Auffällig sind die Unterschiede zwischen den Wirtschaftszweigen: Beschäftigungssicherung spielt bei 50 Prozent der Vereinbarungen in Industriebetrieben eine Rolle, in Dienstleistungsbetrieben gilt dies nur für knapp 14 Prozent. Umgekehrt zielen 90 Prozent der Vereinbarungen von Dienstleistern auf Zeitautonomie für die Beschäftigten ab, im produzierenden Gewerbe sind es nur 60 Prozent. 

Hermann Groß, Hartmut Seifert: Regulierte Flexibilität – Betriebliche Regelungsstrukturen von Arbeitszeitkonten, WSI-Mitteilungen 06/2017 

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