zurück
HBS Böckler Impuls

Ausbildung: Tarif lohnt sich für Azubis

Ausgabe 13/2019

Wer in der Ausbildung nach Tarif bezahlt wird, verdient meist deutlich mehr als die geplante Mindestvergütung. Die Unterschiede je nach Branche und Region sind jedoch erheblich.

Die in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen unterscheiden sich je nach Branche und Region sehr stark. Im ersten Ausbildungsjahr reicht die Spannbreite von 325 Euro im Friseurhandwerk in Brandenburg bis zu 1037 Euro in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung von 20 Branchen hervor, die das WSI vorgelegt hat.

„In der großen Mehrzahl der Tarifbranchen liegen die Vergütungen für Auszubildende bereits heute deutlich oberhalb der geplanten Mindestausbildungsvergütung, die nach dem Willen der Bundesregierung ab 2020 bei 515 Euro liegen soll“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs Thorsten Schulten. „Das Problem sind jedoch viele nicht-tarifgebundene Unternehmen, die mitunter ihre Auszubildenden immer noch deutlich schlechter bezahlen. Die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist deshalb nicht zuletzt auch für die Stabilisierung des Tarifvertragssystems wichtig. Hierzu hätte sie durchaus auch noch etwas höher ausfallen können, ohne die Tarifverträge in der Breite zu tangieren.“

Bei der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen lassen sich für das erste Ausbildungsjahr vier Gruppen unterscheiden. Die höchsten Ausbildungsvergütungen mit monatlichen Beträgen zwischen 900 und knapp über 1000 Euro finden sich in der Metall- und Elektroindustrie, im Bank- und Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst, in der chemischen Industrie, in der Druckindustrie und bei der Deutschen Bahn AG.

Eine zweite Gruppe mit Ausbildungsvergütungen zwischen 700 und 900 Euro umfasst die ostdeutsche Textilindustrie, das Bauhauptgewerbe, den Einzelhandel, die Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie, das private Verkehrsgewerbe und die Süßwarenindustrie sowie in westdeutschen Tarifbezirken das Gebäudereinigerhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Textilindustrie und das Kfz-Handwerk.

In der dritten Gruppe mit Ausbildungsvergütungen zwischen 600 und 700 Euro finden sich neben der Landwirtschaft im Tarifbezirk Nordrhein und der westdeutschen Floristik vor allem ostdeutsche Tarifbereiche, darunter das Gebäudereinigerhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Kfz-Gewerbe und die Landwirtschaft. Schließlich gibt es eine kleine vierte Gruppe mit Ausbildungsvergütungen von unter 600 Euro. Hierzu gehören das Bäcker- und Friseurhandwerk sowie die Floristik in Ostdeutschland.

Große Unterschiede zeigen sich auch in den weiteren Ausbildungsjahren: Im dritten Ausbildungsjahr reicht die Spanne beispielsweise von 470 Euro im Friseurhandwerk in Brandenburg bis zu 1475 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe. Die aktuellen Ausbildungsvergütungen zeigen damit ähnlich große Differenzierungen wie die Tariflöhne. Bundeseinheitliche Tarifregelungen zu den Ausbildungsvergütungen gibt es nur in wenigen Branchen, wie zum Beispiel bei Banken und Versicherungen, dem öffentlichen Dienst, der Druckindustrie, der Deutschen Bahn AG oder dem Bäckerhandwerk.

  • Bei der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen lassen sich vier Gruppen unterscheiden. Zur Grafik

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen