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Wer Weihnachtsgeld bekommt Böckler Impuls

Einkommen: Wer Weihnachtsgeld bekommt

Ausgabe 18/2025

Rund die Hälfte der Beschäftigten erhält Weihnachtsgeld. Mit Tarifvertrag sind die Chancen höher.

Ende des Jahres bekommen 51 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld überwiesen. Einige Arbeitgeber tun dies freiwillig oder als eingeübte Praxis. Einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf die Sonderzahlung sichert eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag. Deshalb spielt es eine große Rolle, ob der Arbeitgeber nach Tarif zahlt oder nicht: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben erhalten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt eine Umfrage des WSI-Internetportals Lohnspiegel.de unter gut 58 000 Beschäftigten.

Die Befragung zeigt außerdem, dass Männer mit 54 Prozent etwas häufiger zum Zuge kommen als Frauen mit 48 Prozent. Beschäftigte in Westdeutschland haben mit 53 Prozent bessere Aussichten als jene in Ostdeutschland mit 41 Prozent. Auch zwischen Beschäftigten mit einem unbefristeten Vertrag und denen mit einem befristeten Vertrag gibt es geringfügige Unterschiede, ebenso zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Der Analyse zufolge bleibt der entscheidende Faktor aber die Tarifbindung des Arbeitgebers.

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Infografik: Beschäftigte mit Tarifvertrag erhalten zu 77 Prozent Weihnachtsgeld, diejenigen ohne Tarifvertrag zu 41 Prozent.
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„Auch die Grundgehälter sind mit Tarifvertrag in aller Regel höher – das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder abgezwackt wird“, sagt WSI-Gehaltsexperte Malte Lübker. „Tarifverträge lohnen sich für die Beschäftigten nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.“ Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung arbeiteten im Jahr 2024 nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, verglichen mit 68 Prozent im Jahr 2000. Grund dafür ist neben dem Ausscheren etablierter Unternehmen – wie zuletzt beim Sportartikelhersteller Adidas –, dass neu gegründete Firmen oft erst mal versuchen, einen Tarifvertrag zu verhindern. „Einen Tarifvertrag durchzusetzen, erfordert meist einen langen Atem – und setzt voraus, dass Belegschaft und Gewerkschaft gemeinsam dafür kämpfen“, so WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. „Umso wichtiger ist, dass die Politik Tarifbindung unterstützt und nicht unterminiert, wie das lange Zeit durch eine Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem billigsten Angebot ging. Das Bundestariftreuegesetz ist dafür ein Baustein.“

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgelds variiert zwischen den einzelnen Branchen teilweise erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie in der Endstufe von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4235 Euro in der chemischen Industrie Nordrhein. Dies zeigt eine Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten größeren Branchen.

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird es als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der chemischen Industrie, in Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn, im privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahl­industrie werden sogar 110 Prozent gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.

Da Tarifverträge oft regional ausgehandelt werden, gibt es teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern und damit auch zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der Höhe der Sonderzahlung. In einigen Branchen können sie mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe über tausend Euro zugunsten der Beschäftigten im Westen ausmachen. Ein Ausnahmefall ist die Landwirtschaft, wo das Weihnachtsgeld in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 Euro geringfügig höher ist als in Bayern mit 250 Euro.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Leer gehen die Beschäftigten unter anderem im Gebäudereinigungshandwerk, der Floristik und dem ostdeutschen Bewachungsgewerbe aus.

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