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HBS Böckler Impuls

Arbeitsmarkt: Mehr Sicherheit für Soloselbstständige

Ausgabe 15/2018

Soloselbstständigkeit und hybride Erwerbsformen sind weit verbreitet. Das macht Anpassungen im Arbeits- und Sozialrecht erforderlich.

Mehr und mehr Menschen sind parallel abhängig beschäftigt und selbstständig oder wechseln zwischen diesen Erwerbsformen hin und her. Welcher sozialpolitische Handlungsbedarf sich aus dieser Entwicklung ergibt, hat die WSI-Forscherin Karin Schulze Buschoff untersucht. Ihre Empfehlung: So weit es geht, sollten Selbstständige und abhängig Beschäftigte sozialversicherungsrechtlich gleichbehandelt werden.

Der Anteil der Soloselbstständigen lege europaweit zu, schreibt Schulze Buschoff. In Deutschland habe sich die absolute Zahl zwar zuletzt leicht verringert. Langfristig werde der Trend aber wieder an Fahrt gewinnen: Zum einen dürfte die Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen – etwa im Gesundheitswesen – wachsen, die oft selbstständig ausgeübt werden. Zum anderen sei zu erwarten, dass Subunternehmen, Outsourcing und neue Geschäftsmodelle wie digitale Plattformen wichtiger werden.

Tatsächlich haben der Studie zufolge hybride Erwerbsformen und Wechsel zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Analog ist der Anteil der Mehrfachbeschäftigten seit 2002 von 2,2 auf 5,3 Prozent gestiegen.

Die soziale Absicherung von Selbstständigen weise dabei eklatante Mängel auf, so die Expertin. Sie plädiert dafür, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dafür spreche zum einen deren breites Leistungsspektrum, zum anderen der Solidarausgleich. Zudem werde der Wechsel zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung erleichtert, wenn jeweils derselbe Versicherungsträger zuständig ist. Auf mehr private Altersvorsorge zu setzen, erscheine angesichts der Finanzkrise und der andauernden Niedrigzinspolitik wenig empfehlenswert.

Eine Schwierigkeit sieht die Forscherin allerdings: Bei Selbstständigen fällt der Arbeitgeberbeitrag für die gesetzliche Rente weg. Wenn ihn die Versicherten selbst übernehmen müssen, könnten Geringverdiener finanziell überfordert sein. Eine denkbare Alternative wäre eine Abgabe von Auftraggebern, wie sie in bestimmten Bereichen – etwa bei Künstlern oder Publizisten – bereits geltendes Recht ist. Das Problem: In Branchen wie dem Einzelhandel wäre eine solche Abgabe nicht praktikabel. Zumindest in solchen Fällen wären Zuschüsse aus Steuermitteln notwendig.

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung sieht Schulze Buschoff Reformbedarf. Bislang werde für die Beiträge von Selbstständigen ein „angenommenes Mindesteinkommen“ in Höhe von zuletzt 2231 Euro unterstellt. Stattdessen sollte das tatsächliche Einkommen Bemessungsgrundlage sein. Bei der Arbeitslosenversicherung müsse sichergestellt werden, dass auch langjährig Selbstständige und Einsteiger ohne Vorversicherung Zugang haben.

Einen flächendeckenden Mindestlohn für Selbstständige hält die Wissenschaftlerin für kaum durchsetzbar. Aber schon jetzt gebe es die Möglichkeit, Tarife für arbeitnehmerähnliche Personen auszuhandeln. Genutzt werde diese Möglichkeit bislang vor allem in der Medien- und Kulturbranche, wo als arbeitnehmerähnliche Person gilt, wer mindestens ein Drittel seines Einkommens von einem Auftraggeber bezieht. Diese Regelung könnte auf andere Branchen ausgedehnt werden.

Dass auch mehr Mitbestimmung durchaus drin ist, zeigen der Studie zufolge die Personalvertretungsgesetze einiger Bundesländer. Dort gibt es Regelungen für die betriebliche Interessenvertretung von „betriebsnahen“ Soloselbstständigen wie zum Beispiel Lehrbeauftragten.

Um der zunehmenden Bedeutung von Crowdwork Rechnung zu tragen, gelte es zum einen, die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Vergabe von Werkverträgen auszuweiten, schreibt Schulze Buschoff. Zudem müsse die Grenze zwischen legalen und Scheinwerkverträgen gesetzlich präzisiert werden. Zu prüfen sei, ob Tätigkeiten der digitalen Plattformökonomie unter den Begriff der Heimarbeit fallen. Dann würden Mindestlohn und Kündigungsschutz greifen. Letztlich seien internationale oder zumindest europäische Lösungen gefragt. 

  • Hybride Erwerbsformen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Zur Grafik

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