- Rechtliche Standards müssen angepasst werden: Das gilt in der globalisierten und digitalisierten Welt für den Betriebsbegriff wie für den Arbeitnehmerbegriff. Auch für Arbeit „jenseits der Anstellung“ müssen Mindeststandards gelten. Zudem soll das Bestellerprinzip eingeführt werden: Wenn ein deutsches Unternehmen Aufträge an Crowdworker vergibt, muss deutsches beziehungsweise EU-Recht gelten.
- Der Strukturwandel darf nicht zum Job-Killer werden. Deshalb soll das Instrument Transfergesellschaft weiterentwickelt werden – zum „internen Startup“ mit Weiterbildungsprogramm.
- Soziale Berufe müssen aufgewertet werden – für sie dürfen nicht ausschließlich die traditionellen Kriterien der Ökonomie gelten. Hier müssen neue Maßstäbe für Produktivität und Erfolg her. Produziert wird schließlich nicht ein Konsumgut, sondern Lebensqualität.
- Das Weiterbildungssystem muss ausgebaut werden und gerade weniger Qualifizierte einbeziehen. Die Arbeitsbedingungen der Weiterbildenden sollen verbessert werden und Hochschulen auch systematisch als Weiterbildungseinrichtungen wirken.
- Es sollte ein Recht auf mobiles Arbeiten geben – ohne dass es zu einer „schleichenden Expansion“ der Arbeitszeit kommt. Zudem sollten alle Beschäftigten die Möglichkeit bekommen, längere Auszeiten zu nehmen.
- Psychische Belastungen durch Erwerbsarbeit müssen eingedämmt werden, einen Ansatz dazu bieten Gefährdungsbeurteilungen. Nötig ist zudem eine branchenspezifische „Risikolandkarte“ für psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz.
- Erfolgreicher Wandel kann nur partnerschaftlich gestaltet werden. Dazu brauchen Unternehmen eine „vitale Mitbestimmung“. Betriebsratswahlen sind zu vereinfachen, Schlupflöcher bei der Unternehmensmitbestimmung zu schließen und das Tarifsystem zu stützen.