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Magazin Mitbestimmung

: Soll der Solidaritätsbeitrag gestrichen werden?

Ausgabe 01/2019

Ja, sagt Tobias Hentze, Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Nein, sagt Katja Rietzler, Referatsleiterin Steuer- und Finanzpolitik am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK).

Tobias Hentze, Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln

Ja. Der Solidaritätsbeitrag hat seinen Zweck in den letzten drei Jahrzehnten mehr als erfüllt. Er hat nicht nur, wie geplant, nach der Wiedervereinigung den Aufbau Ost finanziert. Dank der hohen Einnahmen konnte die Bundesregierung mehr als jeden vierten Euro aus dem Soli für andere Projekte nutzen. Nach Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 fließt das Geld aus der Ergänzungsabgabe ausnahmslos in den Bundeshaushalt. Daher gibt es keinen Grund mehr, an einer stets als befristet versprochenen Ergänzungsabgabe festzuhalten.

Wird der Soli nicht komplett abgeschafft, erschüttert dies das Vertrauen der Bürger in die Politik. Doch die Große Koalition klammert sich an ihn. Dabei ist die beabsichtigte Freigrenze beim Soli ökonomisch unsinnig, weil sie für einige spürbar den Anreiz schwächt, mehr zu arbeiten. Wenn künftig jeder zehnte Bürger den Solidaritätsbeitrag weiterzahlen soll, wie es die Bundesregierung plant, wäre dies zudem ungerecht. 

Und das in einer Zeit, in der die Steuereinnahmen stärker als die Einkommen steigen und die Haushaltsüberschüsse so hoch wie nie ausfallen. Bei einem Aufschlag auf die Einkommensteuer wie den Soli zahlen diejenigen mit den höchsten Einkommen am meisten – es ist daher unvermeidlich, dass dieser Personenkreis bei der Abschaffung auch stärker entlastet wird. Wer sich daran stört, wird eine Ergänzungsabgabe wie den Soli niemals wieder aufgeben.

Katja Rietzler, Referatsleiterin Steuer- und Finanzpolitik am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)

Nein. Zumindest nicht ersatzlos. Dies wäre allein schon aus verteilungspolitischer Sicht kritisch. Da fast 80 Prozent des Soli-Aufkommens vom obersten Fünftel der Einkommensskala aufgebracht werden, während die gesamte untere Hälfte weniger als zwei Prozent beisteuert, würde eine Abschaffung des Soli – ganz oder in Teilen – hauptsächlich Besserverdienern zugutekommen. 

Aber auch aus fiskalischer Sicht ist die Abschaffung nicht zu verantworten, weil der Bund viele unerledigte Hausaufgaben vor sich herschiebt – insbesondere bei den versicherungsfremden Leistungen in den Sozialversicherungen. Dabei übernehmen die Versicherungen Aufgaben, die nicht allein die Versichertengemeinschaft betreffen, etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenversicherung oder die Mütterrente. Zu deren systemgerechter Finanzierung müsste der Bund Steuermittel von mindestens 60 Milliarden pro Jahr zusätzlich an die Sozialversicherungen überweisen.

Daher sollte der Soli in die zugrunde liegenden Steuern eingegliedert werden. Im Gegenzug könnten die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden. So würde man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen würden dadurch niedrigere Einkommen entlastet, zum anderen wäre dies ein wichtiger Schritt hin zu einer Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.

  • Tobias Hentze vom Institut der deutschen Wirtschaft: Der Solidaritätsbeitrag hat seinen Zweck in den letzten drei Jahrzehnten mehr als erfüllt. (Bild: Uta Wagner)
  • Katja Rietzler vom IMK: Eine Abschaf­fung des Soli käme hauptsächlich Besserver­dienern zugute. (Bild: IMK)

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