Quelle: HBS
Böckler ImpulsGlobalisierung: Arbeitnehmerrechte ohne Grenzen
Das neue Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt. Es geht aber nicht weit genug. Initiativen von Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen bleiben weiter wichtig.
Unternehmen sollten grundlegende Arbeitnehmer- und Menschenrechte garantieren – nicht nur im eigenen Land, sondern überall, wo sie produzieren lassen. Nur wie lässt sich erreichen, dass multinationale Konzerne ihrer Verantwortung auch gerecht werden? Das in Deutschland geplante Lieferkettengesetz kann dazu beitragen, allein reicht es aber nicht aus. Über nationale Gesetze hinaus braucht es viele weitere Maßnahmen, unter anderem Vereinbarungen mit Gewerkschaften und grenzüberschreitende Möglichkeiten der Mitbestimmung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Team von Forschern aus verschiedenen Bereichen der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wissenschaftler haben untersucht, welche Instrumente geeignet sind, soziale Standards im globalen Wertschöpfungsprozess sicherzustellen.
Eine große Bandbreite an Regeln gibt es bereits – sie reichen von Standards einzelner Unternehmen oder Branchen über unverbindliche Selbstverpflichtungen, Überprüfungen durch privatrechtliche Vereinigungen, gesetzliche Berichtspflichten bis hin zu völkerrechtlichen Prinzipien. Und dennoch bestehen nach wie vor offensichtliche Defizite. Menschenrechtsverletzungen sind – trotz aller Fortschritte – in der globalisierten Wirtschaft an der Tagesordnung. Selbstverpflichtungen oder Bekenntnisse zur Corporate Social Responsibility (CSR) haben vielfach zwar positiven Einfluss auf die Unternehmenskultur. Ebenso erhöhen Berichtspflichten und Zertifizierungen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen, um grundlegende Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. „Solange es aber einen Wettbewerbsnachteil darstellt, freiwillige Maßnahmen zu ergreifen und wirksam umzusetzen, wird die Umsetzung auf diesem Wege lückenhaft bleiben“, heißt es in der Analyse.
Das neue Lieferkettengesetz könnte dabei helfen, noch bestehende Lücken zu schließen. Es soll deutsche Unternehmen dazu verpflichten, für die Einhaltung der Menschenrechte in den Betrieben ihrer Lieferkette geradezustehen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Auf eine zivilrechtliche Haftung verbunden mit noch empfindlicheren Strafen konnte sich die Große Koalition allerdings nicht einigen. Immerhin sollen künftig Hilfsorganisationen und Gewerkschaften gegen Missstände klagen dürfen – bisher konnten das nur die Geschädigten selbst. Das Gesetz soll zunächst ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten gelten, ab dem Jahr 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten.
Mit dem Lieferkettengesetz holt Deutschland nach, was andere Staaten bereits vorgemacht haben. In Frankreich gilt etwa das „Loi de Vigilance“, das Unternehmen dazu verpflichtet, auf das eigene soziale und ökologische Handeln sowie das ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer zu achten. In den Niederlanden gilt ein Gesetz, das Kinderarbeit in Zulieferbetrieben unter Strafe stellt. Auch auf europäischer Ebene gibt es Bewegung: EU-Justizkommissar Didier Reynders hat angekündigt, noch im Jahr 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verantwortung von Unternehmen in Wertschöpfungsketten zu machen. Die anstehende EU-Gesetzgebung dürfte für eine Vereinheitlichung der teils sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen sorgen.
Das deutsche Lieferkettengesetz sowie die Initiativen auf EU-Ebene gehen nach Ansicht der Wissenschaftler in die richtige Richtung, sie ersetzen aber keinesfalls weitere verpflichtende soziale Standards. Die bereits bekannten Instrumente – etwa die von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellten Normen oder CSR-Kodizes – bleiben weiter wichtig. Sie ergänzten die nationalen und europäischen Bemühungen und müssten daher weiter gestärkt werden. Eine wichtige Rolle spielen hier beispielsweise sogenannte Globale Rahmenvereinbarungen, die Gewerkschaften mit multinationalen Konzernen aushandeln – und die in vielen Punkten über gesetzliche Standards hinausgehen. „Sie beziehen gewählte Arbeitnehmervertreter ein, etablieren Solidarität und Austausch zwischen den Produktionsstandorten in sehr unterschiedlichen Staaten und unterbinden so auch einen wirtschaftlichen Wettbewerb um die niedrigsten Sozialstandards“, heißt es in der Analyse. Der Schutz von Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten in Staaten, in denen die Zulieferbetriebe tätig sind, sowie weitreichende Rechte von Gewerkschaften auf Konzernebene seien „die wirkungsvollste Gewähr für die Einhaltung sozialer Standards in den Lieferketten“.
Oliver Emons, Barbara Fulda, Ernesto Klengel, Marc Schietinger: Soziale Standards in Lieferketten, Ein Überblick über Instrumente und Ansätze, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 207, Februar 2021