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Mehr Schnelltests am Arbeitsplatz Böckler Impuls

Corona: Mehr Schnelltests am Arbeitsplatz

Ausgabe 09/2021

Die verbindliche Regelung verbessert das Angebot an Corona-Schnelltests. Beschäftigte mit regelmäßigem Zugang zu Tests sind zufriedener und haben weniger Sorge vor Ansteckung.

Nach einem schleppenden Start hat sich das Angebot an betrieblichen Corona-Schnelltests stark verbessert: In der zweiten Aprilhälfte hatten 73 Prozent der Beschäftigten, die im Betrieb präsent waren, mindestens einmal wöchentlich Zugang zu einem Schnelltest. Weitere 6 Prozent konnten in geringerer Frequenz Schnelltests machen und noch einmal 8 Prozent hatten zumindest eine entsprechende Ankündigung ihres Arbeitgebers erhalten. Insgesamt berichteten damit fast 90 Prozent der Befragten von konkreten Schritten ihres Arbeitgebers, die Beschäftigten durch Tests abzusichern. In der zweiten Märzhälfte waren es nur 46 Prozent. Wesentlicher Faktor für den deutlichen Fortschritt war die bundesweite Einführung einer Angebotspflicht für Schnelltests ab dem 20. April 2021. Das zeigt eine Analyse von Elke Ahlers und Malte Lübker vom WSI.

Um zu ermitteln, wie stark sich die Angebotspflicht auf die tatsächliche Verbreitung von betrieblichen Schnelltests ausgewirkt hat, machten sich die Forscherin und der Forscher einen Unterschied beim Zeitpunkt der Einführung zunutze: In der ersten Aprilhälfte galt in Berlin und Sachsen schon eine Angebotspflicht für alle Betriebe, nicht aber in den restlichen Bundesländern. Der Analyse zufolge berichteten insgesamt 83 Prozent der Befragten aus Berlin und Sachsen bereits in der ersten Aprilhälfte von der erfolgten oder angekündigten Einführung von Schnelltests für alle Präsenz-Beschäftigten, verglichen mit 60 Prozent im Rest der Bundesrepublik. Der deutliche Vorsprung kam zustande, obwohl die Angebotspflicht in beiden Bundesländern nur griff, soweit ausreichend Tests zur Verfügung standen und deren Beschaffung zumutbar war. Die Ergebnisse sind statistisch hochsignifikant und bestätigen sich auch, wenn andere Faktoren herausgerechnet werden.

„Unsere Befunde zeigen, dass die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Schnelltests der richtige Schritt war – zumal viele Betriebe zuvor mit der Einführung auf freiwilliger Basis gezögert haben“, erklärt Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. Die Untersuchung belegt dies anhand verschiedener Umfragen, die Ende März und Anfang April durchgeführt wurden. Auch die Ausweitung der Angebotspflicht auf mindestens zwei Schnelltests pro Woche war nach Ansicht der Expertin aus Infektionsschutzgründen sinnvoll. 

Die Analyse zeigt, dass die Beschäftigten mit den Infektionsschutzmaßnahmen ihres Arbeitgebers deutlich zufriedener waren, wenn dieser mindestens einmal wöchentlich Schnelltests angeboten hat. In dieser Gruppe bewerteten in der zweiten Aprilhälfte 92 Prozent die betrieblichen Corona-Maßnahmen als ausreichend, nur 8 Prozent vermissten ausreichende Schutzvorkehrungen. Bei Arbeitgebern, die keine wöchentlichen Schnelltests anboten, lag der Anteil der Unzufriedenen hingegen bei 29 Prozent. Beschäftigte, die mindestens einmal wöchentlich Zugang zu Schnelltests hatten, machten sich zudem auch deutlich seltener Sorgen vor einer Ansteckung im beruflichen Kontext. Dabei ist es laut WSI möglich, dass der positive Effekt nicht ausschließlich auf das Angebot von betrieblichen Schnelltests zurückgeht. Vielmehr sei es plausibel, dass viele Arbeitgeber, die bei der Einführung von Schnelltests Vorreiter waren, auch ansonsten vorbildliche Schutzkonzepte umsetzen. „Schnelltests sind ein sinnvoller Baustein für den betrieblichen Infektionsschutz, können aber die anderen Maßnahmen nur ergänzen und nicht ersetzen“, so Ahlers.

Elke Ahlers, Malte Lübker: Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz (pdf), Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank, WSI Policy Brief Nr. 56, Mai 2021

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