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Praxistipp: Umwelt und Mitbestimmung

Ausgabe 04/2022

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Aus­gabe eine Auswertung vor.

Mit dem Klimaschutz erhält das Thema Umweltschutz auch am Arbeitsplatz wachsende Bedeutung. Unternehmen müssen sich neu aufstellen, um die Vorgaben der Bundesregierung zum Erreichen der Klimaschutzziele zu erfüllen.

Damit der ökologische Umbau auch ein sozialer wird, kommt es auf die Mitbestimmung im Betrieb auf allen Ebenen an. Der Kartenstapel „Sozialökologische Transformation“ des I.M.U. gibt Betriebs- und Aufsichtsräten Tipps, wie sie ihre Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten ausschöpfen können, um im Interesse der Belegschaft an zahlreichen Stellen anzusetzen. Ziel dabei muss sein, einem von Unternehmen oft in Gang gesetzten Top-down-Prozess einen Bottom-up-Prozess entgegenzusetzen. So sollten Arbeitnehmervertretungen neben dem Rat von externen Experten auch das Wissen der Beschäftigten über Verbesserungen einholen. Dabei können Betriebsräte gezielt Kolleginnen und Kollegen ansprechen,  die sich bereits im Umweltschutz engagieren oder von Veränderungen betroffen sein werden, und beispielsweise einen Arbeitskreis Umweltschutz einrichten.

Auch klassische Instrumente wie Tarifver­träge, Zukunfts- und Betriebsvereinbarungen können um das Thema Umwelt und Klima erweitert werden. Damit ließen sich unter anderem ein Innovationsfonds, ein betriebliches Umweltmonitoring oder ein Umweltbeauftragter vereinbaren. Ein wichtiger Schritt dorthin führt über eine Ist-Analyse. Mit Instrumenten wie der Betriebslandkarte, dem Nachhaltigkeitskompass oder dem Transformationsatlas können sich Arbeitnehmervertretungen einen Überblick verschaffen, wo es beim Umweltschutz im Betrieb hakt. Oft ergeben sich hieraus erste Ansätze, etwa Material zu sparen oder Ressourcen zu schonen.

Neben diesen Hinweisen bietet der Kartenstapel Infos zu den allgemeinen rechtlichen Grundlagen und dem Lieferkettengesetz. Unter einer Karte finden sich zahlreiche Portraits von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, die sich bereits beim Umweltschutz auf den Weg gemacht haben. Sie zeigen, welche Handlungsspielräume Beschäftigtenvertretungen haben, und wie sie ihn nutzen, damit Arbeit und Umwelt in Zukunft gut zusammengehen. Durchblättern lohnt sich!

Weitere Informationen

Alle Karten mit weiteren Antworten zur sozialökologischen Transformation gibt es hier.

Weitere Fragen beantwortet das Referat Arbeit und Mitbestimmung: betriebsvereinbarung@boeckler.de

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