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Magazin Mitbestimmung

: Ist die Rente krisensicher?

Ausgabe 03/2009

ALTERSVORSORGE Konservative Anlagestrategien und die gesetzliche Rente erweisen sich als Stärken in der Finanzkrise.

Von DIETHER DÖRING, Professor für Sozialpolitik und Finanzwissenschaft an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main

Viele Arbeitnehmer und Rentner fragen sich in diesen Wochen besorgt, ob ihre Rente durch die Finanzkrise bedroht ist. Die Antwort darauf fällt - je nach Anlageform - differenziert aus. Allerdings erweist es sich nun als vorteilhaft, dass kapitalgedeckte Elemente in Deutschland bisher allenfalls Beimischungen der Alterssicherung und nicht deren Hauptbestandteile darstellen. Denn die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, die kein nennenswertes Anlagerisiko trägt und somit einen guten Schutz gegen krisenhafte Entwicklungen am Finanzmarkt bietet, liefert für die heutige ältere Generation von Beschäftigten im Ruhestand mehr als 80 Prozent der Rentenleistungen. Den Rest machen Betriebsrenten, Lebensversicherungsleistungen und Ähnliches aus.

RENTENVERSICHERUNG STABILISIEREN_ Allerdings darf die Tatsache, dass umlagefinanzierte Systeme praktisch kein Anlagerisiko tragen, nicht zu dem Schluss verleiten, eine gravierende Finanzmarktkrise habe dort überhaupt keine Folgen. Sie treten dann auf, wenn eine Finanzkrise in der Realwirtschaft massive Spuren hinterläßt: Die Beschäftigung verschlechtert sich, und infolgedessen geht zumeist die Lohndynamik zurück. Dies wirkt sich auf die Einnahmeseite der gesetzlichen Rentenversicherung aus, was wiederum auf die Leistungsseite durchschlagen kann. Insgesamt aber fehlen die direkten Verlustrisiken auf der Anlageseite, die den Wert des Anlagevermögens kapitalgedeckter Systeme und dessen Erträge treffen können, aus denen Rentenzahlungen erbracht werden. Insofern bildet letztlich ein starkes umlagefinanziertes Rentensystem einen wichtigen Schutz vor den Rückwirkungen von Finanzkrisen.

Das heißt freilich nicht, dass die gesetzliche Rentenversicherung so bleiben kann, wie sie ist. Notwendige Schritte, die sie stabilisieren würden, sind bisher unterlassen worden. Insbesondere wurde es versäumt, die Versicherungspflicht an Veränderungen der modernen Erwerbslandschaft anzupassen. Viele Erwerbsbiografien der Jüngeren sehen heute eher wie "Sprungprozessionen" aus. Zudem verschwimmen traditionelle Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit. Die Folge: Immer stärkere Anteile der Erwerbstätigkeit werden von Versicherungsschutz und Beitragspflicht nicht erfasst. Dies schwächt die soziale Sicherheit der Erwerbstätigen ebenso wie die finanzielle Stabilität der Sozialversicherung. Im Grunde sollten sozialstaatliche Sicherungssysteme die verschiedenen Erwerbsformen gleich behandeln, was in Deutschland letztlich zu einer Erwerbstätigenversicherung führen müsste.

REGULIERENDER GESETZGEBER_ Die Sorgen richten sich in der Finanzkrise zu Recht vorrangig auf die kapitalgedeckten Zusatzsysteme. Dennoch muss man auch hier einiges zurechtrücken. Viele Ängste beruhen auf teilweise falschen Vorstellungen über den Charakter der finanziellen Rücklagen von Betriebsrentensystemen. Bestünden diese einseitig in Aktien, unter Umständen noch bei geringer Streuung, so wären angesichts der gegenwärtigen massiven Kursverluste an den Börsen Sorgen durchaus begründet. Dies ist aber, gerade bei der betrieblichen Altersversorgung, ein ziemlich unrealistischer Fall. Denn sie ist ein von der Gesetzgebung stark regulierter Bereich. Aspekte der Sicherheit, die die erworbenen Ansprüche betreffen, genießen einen hohen Stellenwert. Das gilt nicht nur für die klassische arbeitgeberfinanzierte (oder -mitfinanzierte) betriebliche Altersversorgung, sondern auch für die neuen, im Wesentlichen selbst finanzierten (und staatlich geförderten) Formen der Altersvorsorge, die seit der Riesterreform angeboten werden.

So lassen Formen wie die Pensionskasse und die Direktversicherung ähnlich der Lebensversicherung allenfalls Minderheitenanteile riskanter Anlagen zu. Eine Ausnahme bilden die neuen Pensionsfonds deutschen Typs, bei denen auch hohe Anteile von Aktienanlagen rechtlich zulässig sind. Nicht selten werden Pensionsfondslösungen von Altersvorsorgeanbietern, so auch von den tariflichen Versorgungswerken, als Wahlmöglichkeit angeboten. Allgemein lässt sich nur sagen, dass sie für Beschäftigte in mittlerem bzw. vorgerücktem Alter nicht empfehlenswert sind, da sie eventuelle Verluste nicht aussitzen können. Gleiches gilt für Jüngere, die stark auf Sicherheit setzen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bei einer Entscheidung für eine Pensionsfondslösung dem Anlageaspekt besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Informationen hierzu einzuholen.

MEHR CHANCEN - MEHR RISIKEN_ Die Idee des Pensionsfonds à la Riester folgt ein Stück weit angelsächsischen Vorbildern. Die Riesterreform wurde zu einem Zeitpunkt eingeführt, als der massive Rückschlag an den Finanzmärkten nach dem 11. September 2001 noch nicht stattgefunden hatte. Die rot-grüne Koalition stand stark unter dem Eindruck der langen Hausse an den Börsen und wollte insbesondere jüngeren Beschäftigten ein chancenreicheres Instrument als die eher konservativen Formen der betrieblichen Altersversorgung bieten. Mehr Chance heißt aber stets auch: mehr Risiko.

Die Pensionskasse und die Direktversicherung sind dagegen eher lebensversicherungsartige Vorsorgelösungen, die ein niedriges Risikoprofil aufweisen. Sie setzen in der Regel auf einen starken Sockel von festverzinslichen Papieren (wie Staatspapiere) und Anlagen im Immobilienbereich, die zumeist keine hohe Schwankungsanfälligkeit aufweisen. Das heißt nicht, dass sie völlig unempfindlich gegenüber finanziellen Krisenerscheinungen sind. So kann die Zinsentwicklung negativ beeinflusst werden - wie dies gegenwärtig der Fall ist. Auch Immobilienwerte werden von wirtschaftlichen und Finanzmarktentwicklungen beeinflusst, reagieren aber vergleichsweise träge. Deshalb sind in Krisenzeiten gegenüber den Erwartungen verminderte Wertentwicklungen auch bei konservativster Strategie möglich, aber bei reduzierter Schwankungsbreite.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Sicherheit von Betriebsrentenansprüchen bei Krisen des dahinterstehenden Unternehmens. Dies kann sich in der gegenwärtigen Krise durchaus stärker häufen. Doch auch hier können eventuelle Sorgen etwas tiefer gehängt werden. Es lassen sich grob zwei Grundrichtungen unterscheiden: Einerseits bestehen Formen (Pensionskasse, Direktversicherung), bei denen die Deckungsmittel in einem vom Unternehmen getrennten Fonds angesammelt werden und somit die Finanzierungsbasis der Betriebsrenten faktisch vom Schicksal des Unternehmens getrennt ist. Andererseits bestehen Formen (Direktzusage, Unterstützungskasse), bei denen die Finanzierungsbasis entweder vom Unternehmensschicksal nicht getrennt ist oder wie bei Pensionsfonds prinzipiell riskantere Anlagestrategien möglich sind.

Dort bildet der Pensionssicherungsverein (PSVaG) eine Art "zweite Verteidigungslinie" für die Betriebsrentenansprüche, die bereits die Stufe der Garantie erreicht haben. Für diese Rückfallversicherung müssen die betroffenen Unternehmen Beiträge an den Verein entrichten. Grundsätzlich gilt, dass die Anwartschaft aus einer Betriebsrentenzusage erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach Vollendung des 30. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. Wenn die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung erfolgt, behält der bzw. die Beschäftigte die (selbst angesparte) Anwartschaft im Grundsatz sofort.

STABILISIERUNG DER RENTENVERSICHERUNG_ Resümierend lässt sich feststellen: Solange die Alterssicherung von Beschäftigten eine starke umlagefinanzierte Komponente enthält, kann man Verlustängste wegen der Rückwirkungen der Finanzkrise etwas tiefer hängen. Direkte Anlageverluste gibt es dort nicht. Schlägt eine Finanzkrise allerdings massiv auf die Realwirtschaft durch, kann es zu einer finanziellen Schwächung auch der gesetzlichen Rentenversicherung kommen, die langfristig wiederum Beiträge und Leistungen berührt. Die gegenwärtige Finanzkrise unterstreicht, dass mehr Augenmerk als bisher auf die Sicherung einer leistungsstarken und stabilen gesetzlichen Rentenversicherung gelegt werden muss. Deshalb ist es unabdingbar, die Versicherungspflicht an die moderne Erwerbslandschaft anzupassen.

Die betriebliche Altersversorgung ist überwiegend ein defensiv ausgerichtetes System, das durch eine starke gesetzliche Regulierung gewährleistet wird. Eine Ausnahme bilden die Pensionsfonds. Bei den eher "lebensversicherungsartig" ausgerichteten Systemen sind direkte starke Verluste bei Finanzmarktkrisen möglich, sie betreffen allenfalls aber Minderheitsanteile des Deckungskapitals. Wo das Deckungskapital nicht deutlich vom Unternehmensschicksal getrennt ist oder die Form der betrieblichen Altersversorgung Anlagerisiken beinhaltet, werden garantierte Betriebsrentenansprüche zusätzlich vom Pensionssicherungsverein geschützt. So werden massive Abstürze des Deckungskapitals bei Finanzkrisen vermieden und die Arbeitnehmer vor Totalverlusten bei Unternehmenszusammenbrüchen geschützt. Einbußen sind gleichwohl möglich, wenn krisenhafte Finanzmärkte die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen und sich deshalb aus geringeren Erträgen verringerte Ansprüche ergeben. Der anspruchsberechtigte Beschäftigte fällt dann auf die gesetzlich vorgeschriebenen Garantieleistungen zurück - was den Charme der kapitalbasierten Zusatzsicherung erheblich schwinden lässt.

UND DIE ZUKUNFT?_ Wir haben in der gesamten Alterssicherung noch einen beachtlichen Reformbedarf. Das Rentensystem muss an die moderne Erwerbslandschaft angepasst werden. Neben der Frage der Versicherungspflicht deutet sich bei Beziehern niedriger Entgelte außerdem zunehmend ein Bedarf für verbesserte Ansprüche an, wenn wir nicht eine Renaissance der Altersarmut hinnehmen wollen. Nur wenige europäische Länder behandeln Niedrigverdiener so hart, wie es bis dato die deutsche Rentenversicherung tut. Gerade armselig ist zudem inzwischen die Anrechnung von Phasen der Langzeitarbeitslosigkeit im Rentensystem.

Wir müssen erkennen, dass die Alterssicherung als Ganzes unabdingbar eine starke Staatskomponente braucht. Ganz besonders gilt dies für Menschen mit niedrigem Einkommen und instabilen Erwerbsverläufen. Zugleich dürfte deutlich geworden sein, dass kein Alterssicherungssystem unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung funktioniert. Ein hohes Beschäftigungsniveau, steigende Entgelte und schwindende Arbeitslosigkeit stärken das Gesamtsystem und erhöhen seine Leistungskraft. Dagegen führen wachsende Beschäftigungsprobleme und sinkende Lohndynamik stets in ein "ökonomisches Dilemma" mit Schwächung der Einnahmeseite und vermehrten Anforderungen auf der Leistungsseite. Aber: Die deutsche Politik der letzten Jahre hat zu wenig getan, um die Nachhaltigkeit des Staatssystems zu erhöhen.

Bei der kapitalgedeckten Zusatzsicherung gibt es zwar eine deutliche Zunahme bei der Entgeltumwandlung wie den Riesterverträgen. Dabei wird allerdings leicht übersehen, dass im Rahmen der bestehenden Freiwilligkeit nicht annähernd alle Beschäftigten beteiligt sind, während zugleich das allgemeine Rentenniveau tendenziell weiter sinkt. Von der "klassischen" betrieblichen Altersversorgung ist in Krisenzeiten kein Beitrag zu erwarten, da sie eher ein Instrument der Personalgewinnung und Personalsicherung darstellt. Zum Nachdenken sollte uns ein Blick in die europäischen Nachbarländer bringen. So haben Frankreich, die Niederlande, die Schweiz, inzwischen auch Dänemark eine fast flächendeckende Einbeziehung der Beschäftigten in betriebliche bzw. Branchensysteme erreicht. Im Gegensatz zu der deutschen Position in der Schröder-Ära bestehen in diesen Ländern stärker verpflichtende Lösungen, die von gesetzlichen Pflichten bis hin zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen reichen. Die aktuellen Krisenerscheinungen sollten uns nicht davon ablenken, energische Schritte für mehr Nachhaltigkeit im Gesamtsystem der Alterssicherung und mehr Effektivität in den Schutzeffekten zu unternehmen.

 

 

 


 

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