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Stresstest für soziale Sicherungssysteme Böckler Impuls

Coronakrise: Stresstest für soziale Sicherungssysteme

Ausgabe 07/2021

Europas Sozialstaaten haben zur Bewältigung der Krise an vielen Stellen nachgebessert. Menschen in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen brauchen aber mehr Schutz.

Viele EU-Mitgliedsstaaten haben Erwerbstätigen, deren Einkommen pandemiebedingt ganz oder teilweise wegfielen, den Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung erleichtert oder anderweitig finanziell ausgeholfen, zum Beispiel durch Kurzarbeitsgeld. Wer jedoch nicht in einem klassischen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, sondern etwa als Werkvertragsnehmer, ging oft leer aus. Das zeigt eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts ETUI. Die Krise habe damit eine wesentliche Schwäche der europäischen Sozialsysteme aufgedeckt, schreiben die Autoren. Die vielen kleinen – oft unfreiwillig – Selbstständigen, darunter besonders junge Leute und Frauen, hatten die größten Einbußen zu verkraften.

Die Forscher haben die sozialpolitischen Maßnahmen analysiert, die in den 27 EU-Mitgliedsstaaten vom Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 bis Ende des vergangenen Jahres ergriffen wurden. Dabei zeigt sich: Alle Länder waren aktiv. Fast alle haben zum Beispiel – vorübergehende – Korrekturen am System der Arbeitslosenversicherung vorgenommen. Die Maßnahmen galten vor allem für die von Land zu Land variierenden Lockdown-Perioden. So wurden Bezugszeiten der Arbeitslosenunterstützung verlängert, die Leistungen aufgestockt oder monatliche Pauschalen gezahlt. Auch die Voraussetzungen für den Bezug wurden gelockert und Wartezeiten verkürzt. So kamen auch in Teilzeit oder befristet Beschäftigte häufiger zum Zuge, die in normalen Zeiten oft nicht die nötigen Voraussetzungen mitbringen. Beschäftigte ohne formalen Arbeitnehmerstatus bekamen in vielen Ländern staatliche Unterstützung in Form von Nothilfen, wenn ihr Einkommen infolge der Corona-Pandemie einbrach. Die Regierungen legten eine Vielzahl von Programmen für die unterschiedlichsten Gruppen auf, seien es Kioskbesitzer, Saisonarbeiter, oder – in Rumänien – aus dem Ausland Zurückgekehrte.

Jedoch handelt es sich, wie die ETUI-Autoren betonen, dabei fast ausnahmslos um „Ad-hoc-Maßnahmen“. Atypisch Beschäftigte, die zuvor nicht versichert waren, bekamen mit Ausnahme von Schweden nirgends Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Verpflichtend in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind Selbstständige nach wie vor nur in sieben EU-Ländern. Immerhin gibt es in einigen Staaten nicht nur die Unterscheidung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung. So kennt Italien etwa den „abhängigen Selbstständigen“, der auch Zugang zu Leistungen der Sozialversicherungen hat.

Ähnliche Beobachtungen haben die Forscher bei Leistungen im Krankheitsfall gemacht. Auf diesem Gebiet waren die am häufigsten anzutreffenden Neuerungen staatliche Einkommenshilfen für Beschäftigte in Quarantäne. Aber auch für den Gesundheitsbereich gilt: Die Maßnahmen sind meist auf die aktuelle Krise ausgerichtet und nicht darauf, die strukturellen Ungleichheiten und Defizite der Krankenversicherungssysteme auszugleichen. Atypisch Beschäftigte kommen wiederum zu kurz.

In die gleiche Richtung gehen die Ergebnisse der Analyse bei den neu erlassenen Regelungen zur Kinderbetreuung im Fall von Schulschließungen, meistens durch zusätzliche freie Tage für berufstätige Eltern. Dabei kommt neben dem finanziellen ein geschlechterpolitischer Aspekt ins Spiel: Wenn die zusätzlichen Betreuungstage gar nicht oder nur gering bezahlt werden, wirft dies die Frauen, die häufiger als Männer zur Kinderbetreuung daheimgeblieben sind, am Arbeitsmarkt zurück.

Das Fazit der ETUI-Forscher: Die Coronakrise sei ein Stresstest für Europas Sozialsysteme, der große Absicherungslücken offenbart habe. Nötig sei ein umfassendes europäisches Programm für die Zeit nach Corona, das im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt werde sollte.

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