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HBS Böckler Impuls

Betriebsvereinbarungen: Mehr Gleichstellung per Gesetz

Ausgabe 09/2013

Beim Thema Gleichstellung hat der öffentliche Dienst die Nase vorn. Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft dagegen regeln bislang mehrheitlich die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer Auswertung von 158 Vereinbarungen zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Vereinbarkeit. Die Regelungsinhalte im öffentlichen Dienst gehen weiter. Sie entsprechen dabei meist den Vorgaben des jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzes. In der Privatwirtschaft, wo entsprechende gesetzliche Regelungen fehlen, wird das Thema dagegen viel enger gesehen, schreiben die Autorinnen der Analyse.

Im Zuge des demografischen Wandels entdecke allerdings auch die Privatwirtschaft das Potenzial von qualifizierten Frauen. Häufigster Regelungsbereich bei der Vereinbarkeit sind flexible Arbeitszeiten. Diese haben fast 90 Prozent der Betriebe mit Betriebsvereinbarungen. So finden sich flexible Arbeitszeiten, die sich nach den Öffnungszeiten der Kita richten, aber auch Möglichkeiten zur zeitweisen Telearbeit. Die Freistellung zur Pflege von Angehörigen wird verstärkt in Vereinbarungen aufgegriffen. Chancengleichheit und Vereinbarkeit sollten stärker mit anderen Themen wie zum Beispiel der Weiterbildung verflochten werden, empfehlen die Autorinnen. Denn wenn das Beschäftigungsverhältnis für eine Weile ruht, sei für eine erfolgreiche Rückkehr in den Betrieb der Qualifikationserhalt wichtig.

Manuela Maschke, Gerburg Zurholt: Chancengleich und familienfreundlich, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2013

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