Projektbeschreibung
1. Kontext
Wenn Personen Altersvorsorge betreiben, dann besteht Unsicherheit darüber, welche Auszahlungen in der Zukunft auf Grundlage der Aufwendungen von heute erzielt werden. Diese Unsicherheit ist allen Formen der Altersvorsorge inhärent und lässt sich nicht vermeiden. Man kann sich allerdings die Frage stellen, welche Faktoren in welchem Alterssicherungssystem entscheidend für die zu erwartenden Leistungen sind. Dadurch werden die Unterschiede zwischen verschiedenen Formen der Altersvorsorge und - bei der Betrachtung von Nettorenditen - der Einfluss der steuer- und abgabenrechtlichen Behandlung sichtbar.
2. Fragestellung
Es liegen eine Reihe stilisierter Berechnungen zu den Renditen unterschiedlicher Altersvorsorgeprodukte vor. In der Regel werden dabei Vorsteuerrenditen ausgewiesen. Meist wird dieses Vorgehen damit begründet, dass sich die Rendite nach Steuern nicht pauschal bestimmen lasse. Das ist aus sozialpolitischer Sicht unbefriedigend, da es aus Sicht der Personen und Haushalte gerade auf die Rendite nach Abzug aller Steuern und Abgaben ankommt. Bisher fehlen Vergleichsrechnungen zur Rendite verschiedener Altersvorsorgeprodukte nach Steuern – selbst unter stark vereinfachenden Annahmen. Diese Lücke soll mit der Expertise geschlossen werden.
3. Untersuchungsmethoden
Wir analysieren die Rendite für zwei typisierte Fälle: Im Hauptfall wird die Vorsorge von alleinstehenden Frauen ohne Kinder aus den Geburtsjahrgängen 1970 und 1980 betrachtet. Für diese werden drei Verdienstgruppen (niedrig, mittel und hoch) unterschieden. In einer weiteren Rechnung wird darüber hinaus für den Jahrgang 1980 eine verheiratete Frau mit zwei Kindern betrachtet. Für diese wird angenommen, dass sie bei Vollzeit ein durchschnittliches Einkommen erzielt. Aufgrund angenommener Teilzeit während der Phase der Kindererziehung sinkt das Einkommen dieser Frau auf die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens.
4. Darstellung der Ergebnisse
Werden Bruttorenditen von GRV und bAV über alle vier Typen von Individuen miteinander verglichen zeigt sich, dass die Bruttorendite der GRV in allen Fällen höher ist als die Bruttorendite der bAV (angenommener Zins liegt maximal bei 3,5%). Die Nettorenditen in der GRV sind aufgrund von Steuern und Sozialabgaben niedriger als die Bruttorenditen in der GRV. Für die Nettorendite in der bAV zeigt sich ein umgekehrtes Bild, denn die Nettorenditen in der bAV sind höher als die Bruttorenditen in der bAV. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass steuer- und sozialrechtlichen Regelungen zu erheblichen Unterschieden in der Nettorendite von Altersversorgungsleistungen in der GRV und bAV führen. Inwiefern Vorteile in der bAV realisiert werden können, hängt vom Geburtsjahrgang ab, weil die Individuen vom jeweiligen Rechtsstand unterschiedlich lange betroffen sind – von der Einkommenshöhe im Erwerbsverlauf und vom Familienstand. Klar ist damit auch, dass steuer- und sozialrechtliche Regulierung der GRV und bAV erhebliche verteilungspolitische Wirkungen entfalten.