Forschungsprojekt: Kampf um die Mitbestimmung

Projektziel

In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, dass Manager oder Arbeitgeber die Mitbestimmung in Betrieben zu behindern versuchen. Dies zeigt sich vor allem in Anstrengungen, die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern, die Arbeit eines gewählten Betriebsrates zu unterlaufen oder aber gegen Gewerkschaften zu agitieren.

Veröffentlichungen

Hertwig, Markus, Oliver Thünken, Sissy Morgenroth und Alrun Fischer, 2021. Wenn Arbeitgeber Mitbestimmung behindern – Gegenstrategien der Beschäftigtenseite, WSI Mitteilungen, 74(2), S. 106-115.

Thünken, Oliver, Sissy Morgenroth, Markus Hertwig, Alrun Fischer und Daniel Menning, 2020. Kampf um Mitbestimmung. Antworten auf »Union Busting« und die Behinderung von Betriebsräten, Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf: transcript, 241 Seiten.

Projektbeschreibung

Kontext

Versuche, die Arbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften zu beeinträchtigen, sind keineswegs neu. Jedoch zeigen mehrere Studien und Berichte aus der betrieblichen Praxis, dass sich Qualität und Form der „Arbeitgeberopposition“ gegen Mitbestimmung ändern, das heißt, Arbeitgeber oder Managerinnen bzw. Manager setzen mit erhöhtem Nachdruck und mit offenkundig illegalen Praktiken Beschäftigte und Betriebsräte unter Druck. Außerdem betreten vermehrt neue Akteure und Dienstleister das Feld, deren erklärtes Ziel die Eindämmung von „Mitbestimmung“ ist. Während es hinsichtlich dieser Managementpraktiken bereits einige Forschungsbefunde gibt, ist bislang kaum untersucht worden, mit welchen Strategien die Beschäftigtenseite auf solche Praktiken reagiert. Diese Strategien der Arbeitnehmerseite standen daher im Zentrum des hier skizzierten Forschungsvorhabens.

Fragestellung

Das Projekt ging der Frage nach, welche Strategien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte entwickeln, um der Behinderung der Mitbestimmungs- und Koalitionsrechte entgegenzuwirken. Dabei wurde auch untersucht, welche Wirkungen diese Strategien entfalten, unter welchen Bedingungen es den Beschäftigten bzw. Betriebsräten gelingt, ihre Rechte durchzusetzen, und welche Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren sich identifizieren lassen.

Untersuchungsmethoden

Die empirische Basis des Forschungsprojekts bildeten zwölf betriebliche Fallstudien in verschiedenen Branchen (darunter die Metall- und Elektroindustrie, Holz- und Kunststoffbearbeitung, Chemieindustrie, Postdienstleistung, Gebäudemanagement und -reinigung, Gesundheitsdienstleistung, Handel, Medien, Textil, Hotel- und Gaststättengewerbe), in denen Praktiken der Mitbestimmungsbehinderung virulent sind. In den Betrieben wurden Interviews mit Betriebsratsmitgliedern, Beschäftigten und Vertrauensleuten durchgeführt. In zwei Fällen wurden Akteure der Arbeitgeberseite beragt. Außerdem wurden Gespräche mit Gewerkschaftsfunktionärinnen und -funktionären, Arbeitsrechtsanwältinnen und -anwälten und anderen Expertinnen und Experten durchgeführt und inhaltsanalytisch ausgewertet. Die Zahl der Interviews beträgt insgesamt 85.

Darstellung der Ergebnisse

Die Studie erweitert den Kenntnisstand im Hinblick auf die Frage, weshalb in der Mitbestimmungslandschaft „weiße Flecken“ weiß bleiben. In den 28 Fallstudien zeigten sich unterschiedliche Arbeitgeberstrategien, die sich hinsichtlich der Intensivität und Zielsetzung der Mitbestimmungsbehinderung unterscheiden lassen: Eine Gruppe wurde als „Mitbestimmungsbehinderer“ bezeichnet; hier finden sich eher latente, unterschwellige Praktiken der Behinderung von Betriebsratsarbeit; der zweiten Gruppe geht es darum, Mitbestimmung zu „verhindern“: Die Beseitigung unabhängiger demokratischer Teilhabe der Belegschaften ist hier ein strategisch geplantes „Projekt“ des Managements, das mit hohem Ressourcenaufwand geführt wird.

Die Beschäftigtenstrategien umfassen rechtliche Schritte, die Unterstützung durch Gewerkschaften, NGOs und Netzwerke sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Zentral ist der Rückhalt der Belegschaften. Die Erfolgschancen steigen, wenn die Gegenmaßnahmen als „Projekt“ strategisch geplant werden und sich die Interessenvertretungen nicht von ihren interessenpolitischen Zielen abbringen lassen.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Markus Hertwig
Ruhr-Universität Bochum Institut für Arbeitswissenschaft
Lehrstuhl Soziologie der digitalen Transformation

Alrun Fischer
Alrun Fischer Beratung Alrun Fischer

Bearbeitung

Oliver Thünken
Technische Universität Chemnitz Institut für Soziologie

Daniel Menning
Fils-Neckar-Alb

Kontakt

Dr. Stefan Lücking
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung