Forschungsprojekt: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Auswirkungen der Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes auf Nichtversicherung im deutschen Krankenversicherungssystem

Projektziel

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) eine stufenweise einzuführende Versicherungspflicht im deutschen Krankenversicherungssystem eingeführt. Das Projekt knüpft unmittelbar an die Neuregelungen des Gesetzgebers an und analysiert die Wirksamkeit der im GKV-WSG beschlossenen Maßnahmen.

Projektbeschreibung

Kontext

Als Reaktion auf die kontinuierlich steigende Zahl von Nichtversicherten hat der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-WSG eine in drei Phasen zu implementierende umfassende Versicherungspflicht im deutschen Krankenversicherungssystem eingeführt. Seit 1. April 2007 gilt die Versicherungspflicht für alle Versicherten, die dem GKV-System zuzuordnen sind. Ab 1. Juli 2007 wurden die Zugangsmöglichkeiten für diejenigen Versicherten verbessert, die dem PKV-System zuzuordnen sind. Ab 1. Januar 2009 gilt die Versicherungspflicht für die Gesamtbevölkerung.

Fragestellung

Die hier vorliegende Expertise knüpft unmittelbar an Neuregelungen des Gesetzgebers an und analysiert die Wirksamkeit der im GKV-WSG beschlossenen Maßnahmen.

Untersuchungsmethoden

Zunächst werden die einschlägigen Regelungen des GKV-WSG dargestellt. Danach wird untersucht, wie viele vormals nicht versicherte Personen als Konsequenz der Regelungen des GKV-WSG wieder Versicherungsschutz bekommen haben. Außerdem werden die verbleibenden Hindernisse für den Zugang zu Krankenversicherung und die Forderungsausfälle der gesetzlichen Krankenkassen analysiert. Im nächsten Schritt werden die Erfahrungen bei der Umsetzung einer umfassenden Versicherungspflicht in den Niederlanden und der Schweiz ausgewertet - vor allem im Hinblick auf eine Optimierung der Regelungen im GKV-WSG. Abschließend werden gesundheitspolitische Empfehlungen zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben im GKV-WSG abgeleitet. Diese Empfehlungen beziehen sich auf die Überwachung der Versicherungspflicht, Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtversicherung, die Barrieren für den Zugang zu Krankenversicherungsschutz, die Konsequenzen für säumige Versicherte und die Finanzierung der Beitragsrückstände.

Darstellung der Ergebnisse

Nach Implementierung der Versicherungspflicht für alle dem GKV-System zuzurechnenden Personen und der verbesserten Zugangsmöglichkeiten im PKV-System hat sich die Zahl der Nichtversicherten im deutschen Krankenversicherungssystem deutlich reduziert. Unmittelbar vor Inkrafttreten des GKV-WSG lag die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland bei etwa 211.000 Personen. Insbesondere durch die erweiterte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Zeitraum von April 2007 bis September 2008 rund 120.000 Nichtversicherte wieder Versicherungsschutz erhalten. Internationale Erfahrungen zeigen, dass umfassender Versicherungsschutz und gleichzeitiger Schutz der Versichertengemeinschaft vor Missbrauch nur durch eine konsequente Überwachung der Versicherungspflicht erreicht werden kann. Für einen barrierefreien Zugang zur GKV wäre eine Klarstellung des Gesetzgebers notwendig, von Seiten der Krankenkassen auf die Einforderung rückständiger Beiträge seit dem Beginn der Versicherungspflicht zu verzichten. Zum Abbau von weiter bestehenden Barrieren in der PKV ist der Gesetzgeber aufgefordert, den Versicherern die Anwendung von Wartezeiten im Basistarif zu untersagen.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Stefan Greß
Hochschule Fulda
FB Pflege und Gesundheit

Prof. Dr. Jürgen Wasem
Universität Duisburg Essen FB 5 Wirtschaftswissenschaften
Lehrstuhl für Medizinmanagement

Kontakt

Dr. Eike Windscheid-Profeta
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung