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 Eine Frau klopft  an eine Tür mit der Aufschrift 'Betriebsrat' Pressemitteilungen

Neue Studie: Einkommen, Gesundheitsschutz, Zukunftsperspektive: Mitbestimmung und Tarifverträge sorgen für bessere Bedingungen in Corona-Krise

25.02.2022

Einkommen, die Gesundheit von Beschäftigten und ihre Zukunftsperspektiven sind in der Corona-Krise besser geschützt, wenn ihre Betriebe durch Betriebsräte mitbestimmt sind und ein Tarifvertrag gilt. Zudem machen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben seltener Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Befragungsdaten.

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Arbeit von Betriebsräten ebenso wie Tarifbindung für bessere Arbeitsbedingungen sorgt. Darüber hinaus nützt insbesondere die Mitbestimmung dem gesamten Unternehmen, etwa bei der Produktivität, wie eine Studie aus Halle deutlich macht. Eine Untersuchung von Ökonomen der Universitäten Göttingen und Marburg hat zudem am Beispiel der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009 gezeigt, dass Unternehmen mit Mitbestimmung im Aufsichtsrat besser durch extreme wirtschaftliche Phasen kommen.

Welche speziellen Wirkungen betriebliche Mitbestimmung und Tarifverträge während des Corona-Stresstests haben, dem Millionen Beschäftigte und ihre Betriebe seit zwei Jahren ausgesetzt sind, beleuchtet PD Dr. Martin Behrens vom WSI in seiner neuen Untersuchung. Dafür hat der Forscher Daten der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Juni 2020 und dem Juli 2021 ausgewertet. Jeweils mehr als 5000 Erwerbstätige haben sich pro Umfragewelle beteiligt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

„Gewerkschaftliche Tarifpolitik und Betriebsräte können die Lage der Beschäftigten auch in der aktuellen Extremsituation nachweislich verbessern“, fasst Behrens das Ergebnis seiner Untersuchung zusammen. Das zeigt der Wissenschaftler anhand von Befunden zur subjektiven Arbeitsplatzsituation der Befragten, zur Einkommenssicherung im Fall von Kurzarbeit, zu den betrieblichen Regelungen für mobile Arbeit und zu Qualifizierungsmöglichkeiten.
    
Sorge um den Arbeitsplatz: Um ihren Job mussten in der Krise zahlreiche Beschäftigte bangen. Behrens´ Analyse zufolge sind Betriebsräte und Tarifbindung geeignet, solche Ängste zu dämpfen: Dass sie „auf jeden Fall“ oder „eher“ befürchten, in nächster Zeit arbeitslos zu werden, bejahten etwa im Juni 2020 8,9 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag im Vergleich zu 12,7 Prozent der Beschäftigten ohne Tarifvertrag. Dieser Zusammenhang bleibt auch dann bestehen, wenn man statistisch auf einen möglichen Einfluss von Betriebsgröße und Branche kontrolliert. Mitbestimmung hat einen ähnlichen Effekt, der allerdings statistisch weniger robust ausfällt. Die positive Wirkung von Mitbestimmung und Tarifbindung zeigt sich auch im Zeitverlauf: Mit der Stabilisierung der Arbeitsmärkte im weiteren Verlauf der Pandemie nahm insgesamt der Anteil der Beschäftigten ab, die um ihren Arbeitsplatz fürchteten, so dass im Juli 2021 noch 7,3 Prozent der Befragten die Sorge hatten, arbeitslos zu werden. Auch auf dem niedrigeren Niveau gab es spürbare Unterschiede: Immerhin noch 8,3 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ohne Betriebsrat teilte diese Sorge gegenüber 6,7 Prozent in Betrieben mit Arbeitnehmervertretung. „Zwar können Betriebsrat und die gewerkschaftliche Tarifpolitik den Abbau von Arbeitsplätzen selten vollständig verhindern. Wie die Auswertung unserer Daten belegt, vergrößern sie allerdings in den Augen der Beschäftigten jene Hürden, die im Wege stehen, bevor Arbeitgeber zum Instrument der Entlassung greifen“, konstatiert Behrens.

Einkommenssicherung bei Kurzarbeit: Kurzarbeit hat während der Pandemie in großem Umfang zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts beigetragen. Für Betroffene bedeutete sie gleichwohl möglicherweise herbe finanzielle Einschnitte. Manche Arbeitgeber haben Einkommensverluste, die Beschäftigten in Kurzarbeit entstanden sind, durch eine Aufstockung des staatlichen Kurzarbeitsgelds gelindert. Besonders oft kam das bei mitbestimmten Betrieben vor: Im Juni 2020, als Kurzarbeit besonders verbreitet war, erhielten 60 Prozent der Kurzarbeitenden mit Betriebsrat eine Aufstockung, ohne Betriebsrat waren es lediglich 32 Prozent. Bei Beschäftigten mit Tarifvertrag betrug die Quote 58 Prozent, ohne 34 Prozent. Die Unterschiede bleiben auch unter Berücksichtigung von Betriebsgröße und Branche signifikant.

Regeln fürs Homeoffice: Mobiles Arbeiten hat sich laut dem WSI-Experten Behrens in den vergangenen zwei Jahren „von einem Privileg für überschaubare Branchen und Beschäftigtengruppen zu einem Massenphänomen“ entwickelt und dabei als ein äußerst wirksames Instrument des betrieblichen Gesundheitsschutzes erwiesen. Profitiert davon haben allerdings nicht alle Beschäftigten gleichermaßen: Eine Regelung zum Homeoffice – etwa hinsichtlich der Ausstattung mit mobilen Geräten und des Fernzugriffs auf interne Netze und Datenbanken – gab es im Juli 2021 bei 80 Prozent der Befragten mit Betriebsrat und bei 51 Prozent derjenigen ohne Betriebsrat. Ausgeschlossen von der Analyse waren Personen, deren Arbeitssituation Homeoffice nicht zulässt.

Weiterbildung: Für Qualifizierungsmaßnahmen hätten sich in Corona-Zeiten dank Kurzarbeit erhebliche Spielräume ergeben, so der Forscher. Dabei war die Wahrscheinlichkeit, während der Krise an Weiterbildung teilzunehmen, mit 46 Prozent deutlich höher bei den Beschäftigten von mitbestimmten Betrieben als bei denen ohne Betriebsrat mit 28 Prozent. Auch dieser Befund ändert sich nicht, wenn Betriebsgröße und Branche statistisch berücksichtigt werden. „Letztlich trägt also die betriebliche Mitbestimmung dazu bei, die Qualifikation der Beschäftigten zu erhalten und zu stärken und damit ihre Chancen auf betrieblichen ebenso wie überbetrieblichen Arbeitsmärkten zu verbessern“, so Behrens. Auch die Unternehmen profitierten von diesen Maßnahmen, weil sie Produktivitätszuwächse realisieren können, schreibt der Forscher mit Blick auf Befunde der Qualifizierungsforschung.

Laut Behrens sind damit unter dem Strich „die Kerninstitutionen der Regulierung von Arbeit, die gewerkschaftliche Tarifpolitik ebenso wie die Mitbestimmung durch den Betriebsrat, von herausragender Bedeutung, wenn es darum geht, Maßnahmen zum Schutz des Arbeitsplatzes, der Gesundheit und des Arbeitsvermögens in die Betriebe zu tragen und dort zu verankern“.

Umso problematischer sei es daher, dass in Deutschland der Anteil der Tarifbeschäftigten seit Mitte der 1990er-Jahre um mehr als 20 Prozentpunkte und der Anteil derjenigen mit Betriebsrat um etwa 10 Prozentpunkte geschrumpft ist. 2020, so die neuesten verfügbaren Daten, hatten 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen Betriebsrat an ihrer Seite. Am 1. März beginnen die bundesweiten Betriebsratswahlen.
 
Um Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung zu stärken, sollte die Politik unter anderem so genannte OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden einschränken, Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen erleichtern und Tarifverträge zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge machen, empfiehlt der Wissenschaftler. Zur Sicherung betrieblicher Mitbestimmung seien unter anderem wirksame gesetzliche Vorkehrungen nötig, um die Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen besser zu schützen. In einer anderen Untersuchung hat Behrens Hinweise darauf gefunden, dass in den vergangenen Jahren etwa jede sechste Neugründung von Betriebsräten von Arbeitgebern behindert wurde.

Weitere Informationen:

Martin Behrens: Besser durch die Krise mit Tarif und Betriebsrat, WSI Policy Brief Nr. 67, März 2022.

Sicherere Jobs, höhere Löhne, mehr Familienfreundlichkeit, aber auch höhere Produktivität und Resilienz in der Krise: Was Mitbestimmung für Beschäftigte und das gesamte Unternehmen bewirkt: unser Forschungsüberblick (pdf)

Meistens kommen Betriebsrat und Management in deutschen Unternehmen ganz gut miteinander klar. Trotzdem sind Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen: Behinderung von Betriebsratsgründungen: Keineswegs nur Einzelfälle, besonders häufig Probleme in inhabergeführten Unternehmen

Kontakt:

PD Dr. Martin Behrens
WSI-Experte für industrielle Beziehungen

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

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