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Magazin Mitbestimmung

Zur Sache: Social Media verändern die Betriebskultur

Ausgabe 07/2015

„Derzeit erarbeiten die Arbeitgeber die Social-Media-Guidelines, dabei geht es hier um wichtige mitbestimmungspflichtige Belange“, sagt Melanie Frerichs aus der Abteilung Mitbestimmungsförderung.

Bei der Einführung von Social-Media-Plattformen handelt es sich nicht einfach nur um ein IT-Thema. Es geht um einen grundlegenden Wandel von Zusammenarbeit und Kommunikation in Betrieb und Unternehmen. Das ist bereits die erste wichtige Erkenntnis. Wikis, Weblogs und soziale Netzwerke wie Facebook und Co. ermöglichen es, Menschen miteinander zu vernetzen, eigene Inhalte zu veröffentlichen, Beiträge anderer zu kommunizieren und gemeinsam an Inhalten zu arbeiten. Digitalisierung bedeutet also, dass ein weltweit vernetzter Informations- und Kommunikationsraum entsteht.

Das setzt eine Unternehmenskultur voraus, die nicht mehr durch Hierarchien gekennzeichnet ist, sondern durch eine dialogorientierte, moderierende Führungskultur und von selbstorganisierten und dabei autonom agierenden, manchmal internationalen Projektteams. Dabei ist eins klar: „Hierarchien purzeln nicht durch Social Media“, sagt Betriebsratsberaterin Ute Demuth. Wenn alles bleibt, wie es ist, wird es schwer bis gar nicht gelingen, Social Media erfolgreich umzusetzen. Das ist die zweite wichtige Erkenntnis. 

Ein Unternehmen, das Social Software einsetzt, um die Zusammenarbeit von Menschen zu unterstützen, also ein „Enterprise 2.0“, eröffnet damit auch die Möglichkeit, „die 24 Stunden eines Tages über den Erdball vollständig nutzen zu können“. Eine Hoffnung der Arbeitgeber. Was Flexibilisierung als zeitliche wie örtliche Entgrenzung für Beschäftigte zur Folge hat. In diesem entgrenzten, virtuellen Kommunikationsraum „gute Arbeit“ bewahren zu können erfordert von den Beschäftigten ein aktives „Grenzmanagement“. Entsprechend fordern die gewerkschaftlichen Leitlinien für gute digitale Arbeit ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit und Nicht-Reaktion, das heißt Handlungs- und Entscheidungsspielräume für jeden Einzelnen. 

Unser Böckler-Projekt thematisiert Anforderungen der Arbeitnehmerseite an Social Media, beleuchtet dabei auch den gesellschaftlichen Wandel: Derzeit befinden wir uns in einer Experimentierphase mit neuen Arbeitsformen. Danach ist die Technisierung von Arbeit eingebettet in einen gesellschaftlichen Wandel von Erwerbsarbeit. Beides verstärkt sich gegenseitig und geht einher mit gesellschaftlichen Individualisierungsprozessen, die mehr Selbstorganisation und Selbstverantwortung im Arbeitsprozess unterstützen. Alles in allem fördert diese Entwicklung den Einsatz technischer Social Software. 

Interessant ist die ambivalente Einstellung zu Social Media: Rund ein Viertel der in unserem Projekt befragten Betriebsräte verbindet mit Social Media große Chancen, sie halten die neuen Kommunikationsplattformen gleichzeitig aber auch für gefährlich. Umso mehr sind betriebliche Interessenvertreter bei der Einführung von Social-Media-Technologien gefragt – eher beim Wie als beim Ob. Die Herausforderungen sind vielschichtig: Zu regeln sind Arbeitszeiten, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Datenschutz, die Arbeitsorganisation sowie die Fragen, ob die Teilnahme an Social Media freiwillig ist, wer Zugang hat und ob der Einsatz zu Spaltungen in der Belegschaft führt. Derzeit jedoch findet die Regulierung überwiegend (noch) über Social-Media-Guidelines statt, die vom Arbeitgeber erarbeitet und veröffentlicht werden. Betriebsräten wird erst nach und nach klar, dass es um mitbestimmungspflichtige Belange geht, die zum Teil klar im Betriebsverfassungsrecht geregelt sind, zum Teil aber auch über eine Betriebsvereinbarung verhandelt werden können. Und müssen. Das ist die dritte wichtige Erkenntnis. Das ist umso wichtiger, als oft kein ausgeprägtes Problembewusstsein bei den Nutzerinnen und Nutzern besteht. Der Handlungsbedarf ist aber erheblich. Von daher heißt die Empfehlung: Beteiligungsorientiert einmischen!

Was aber passiert, wenn Betriebsräte Social Media für ihre Interessenvertretung beteiligungsorientiert nutzen wollen? Dann, so unsere Beobachtung, können sich Machtverhältnisse im Betrieb verschieben. Die Beschäftigten tauchen auf der Landkarte der Interessenvertretung auf. Das duale System der Interessenvertretung wird zu einem Triple – aus Gewerkschaft, Betriebsrat UND Beschäftigten. Die Einbindung individueller Interessen über eine vom Betriebsrat moderierte Plattform ist dann der Schlüssel für machtvolle und mitbestimmte Gestaltung neuer Arbeitsformen. 

Mehr Informationen

Das Projekt der Hans-Böckler-Stiftung: Arbeit 2.0 – Neue Anforderungen an Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen im Umgang mit Social Media. Projektblog: internet@work; Praxisblatt: Social Media – Enterprise 2.0

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