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Magazin Mitbestimmung

: Pro und Contra

Ausgabe 09/2011

Sollen Polizisten ihren Namen oder eine Nummer auf ihrer Uniform tragen?

BENEDIKT LUX ist innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Ja, denn es ist Ausdruck einer bürgerfreundlichen Polizei, wenn sie in Situationen namentlich angesprochen werden kann, in denen der Bürger nicht versteht, weshalb er mit der Polizei konfrontiert wird. Andere Amtsträger mit scharfen Eingriffsbefugnissen handeln namentlich, etwa das Jugendamt bei einer Kindesentziehung, der Richter beim Ausspruch einer langen Freiheitsstrafe. Auch der Kriminalbeamte, der als Zeuge vernommen wird, steht mit Namen in der Akte. Die Bedenken, Polizisten könnten nun durch Racheakte und unberechtigte Anzeigen gefährdet werden, überzeugen nicht. Dem widerspricht die Erfahrung aus Staaten, die eine Kennzeichnung eingeführt haben. Übergriffe gegen die Polizei passieren in der Regel aus Spontansituationen. Außerdem werden vorsätzlich falsche Verdächtigungen gegen Polizisten ebenfalls bestraft. Das Gewaltmonopol des Staates ist ein hohes Gut unserer Zivilisation. Wenn Straftaten aus den Reihen der Polizei vorkommen, was zum Glück eine Seltenheit ist, können diese nun besser aufgeklärt oder sogar vermieden werden. Denn: Jede Straftat eines Amtsträgers erschüttert das Vertrauen in das staatliche Gewaltmonopol.“
 

MICHAEL PURPER ist Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Landesbezirk Berlin:

„Nein, die Zwangskennzeichnung wird von meinen Kolleginnen und Kollegen als kollektives Misstrauensvotum und Kniefall vor denen empfunden, die Gewalt gegen ‚Bullen‘ befürworten. Im Übrigen wird die Kennzeichnung mit Sicherheit von den Bürgern mehrheitlich abgelehnt. Polizisten müssen immer bereit sein, Gesundheit und Leben einzusetzen, um Menschen zu helfen und zu retten. Sie müssen sich der Wertschätzung derer gewiss sein, die politische Verantwortung auf Zeit übernehmen.
Dazu gehört, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus den Anspruch der Kollegen auf die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte respektieren und sie sowie ihre Angehörigen nicht unberechtigten Anschuldigungen und Sanktionen aussetzen. Mit der Kennzeichnung wird das Recht der Kollegen auf Privatsphäre verletzt, ebenso das Recht ihrer Kinder und Lebenspartner auf Anonymität und darauf, in Sicherheit leben zu können. Denn sie müssen sich nicht mit freundlichen und gewaltfreien Bürgern auseinandersetzen, sondern mit links- und rechtsradikalen Gewalttätern, Hooligans, besoffenen Fußballfans, mit der Türsteher-Szene, Rauschgifthändlern, kriminellen Motorradbanden und gewalttätigen Jugendgangs.“

Fotos: Bündnis 90/Die Grünen; GdP

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