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Magazin Mitbestimmung

: Pro und Contra

Ausgabe 01+02/2012

Sollen Banken teilverstaatlicht werden, um sie in Krisen zu stabilisieren?

NICOLETTE KRESSL, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin:
„Ja – ein stabiles Finanzsystem ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland von zentraler Bedeutung. Möglichen Gefährdungen muss der Staat präventiv begegnen können. Dazu ist es erforderlich, dass der Staat den Banken bei einer systemischen Gefährdung auch obligatorisch Kapital zuführen kann. Eine von der Mitwirkung der Banken abhängige Kapitalisierung wird dagegen den Anforderungen in einer Krisensituation nicht immer gerecht. Bei einer drohenden Destabilisierung des Finanzsystems kann schnelles Handeln entscheidend sein, um das Vertrauen in die Solvenz der Banken zu sichern. Die Erfahrungen mit dem auf Freiwilligkeit basierenden ersten Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben außerdem gezeigt, dass Banken wegen der Gefahr einer Stigmatisierung vor der Beantragung von Hilfen auch dann zurückschrecken, wenn sie bereits dringend erforderlich sind. Eine staatliche Rekapitalisierung muss dabei durch den Erwerb von Beteiligungsrechten erfolgen. Eine direkte Beteiligung des Staates halte ich für notwendig, da nur dies eine wirksame Einflussnahme auf die zur längerfristigen Stabilisierung der Bank erforderlichen Entscheidungen sicherstellt.“

ANDREAS KRAUTSCHEID, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes in Berlin:
„Nein –
werden in diesem Sommer Traktoren bei Bauern beschlagnahmt und vorsorglich Bagger von Baufirmen in Staatseigentum überführt, weil möglicherweise im nächsten Winter viel Schnee fällt und wir zusätzliche Räumgeräte benötigen? Nein, und zwar aus gutem Grund: Dem Eingriff in privates Eigentum und einer Zwangsverstaatlichung sind im Grundgesetz hohe Hürden gesetzt, und das ist richtig so. Genauso steht es mit der Zwangsrekapitalisierung von Banken, die ja nichts anderes ist als eine vorsorgliche Verstaatlichung. Wobei sich der Staat bisweilen als Banker wenig erfolgreich betätigt hat. Das zeigt das Beispiel der Landesbanken.
Es ist richtig, dass Regierung und Parlament mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin eine bewährte Möglichkeit wiederherstellen, um Banken kurzfristig zu kapitalisieren. Und es ist richtig, dass die Aufsichtsbehörden genau hinschauen werden, bei welcher Bank ein Antrag beim Fonds sinnvoll wäre. Nach einem solchen Antrag und einer Hilfe aus Steuermitteln ist es dann auch richtig, wenn der Staat stellvertretend für die Steuerzahler Einfluss auf die Bank ausübt. Dies muss aber ein vorübergehender Zustand sein, und die Initiative muss vom Eigentümer ausgehen, nicht vom Staat.“

 

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