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Magazin Mitbestimmung

: INTERVIEW 'Mehr Verantwortung für alle Aufsichtsräte'

Ausgabe 09/2009

Dietmar Hexel, Mitglied des DGB-Bundesvorstands und der Kodex-Kommission zur Corporate Governance, über die neuen Instrumente der Unternehmenskontrolle

Die Fragen stellte MARGARETE HASEL, Redakteurin des Magazins Mitbestimmung/Foto: Peter Bennett

Kann das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) die Managergehälter wirklich reduzieren?
Das hängt auch von unserer Arbeit in den Aufsichtsräten ab. Zu viele Managergehälter sind aus dem Ruder gelaufen und haben die Manager und nicht die Unternehmen reich gemacht. Boni-Systeme sind Gierprämien und Brandbeschleuniger der Krise, weil sie zu großen Risiken ohne echte Wertschöpfung und Haftung führen. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch das Gesetz präziser. Die Orientierung an der "üblichen Vergütung" schafft bessere Vergleichbarkeiten. Neu ist die sogenannte Vertikalität: Nicht nur die Branche und vergleichbare Unternehmen sind der Maßstab, sondern auch der Verdienst der Arbeitnehmer und leitenden Angestellten im Unternehmen selber. Außerdem soll die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Unternehmen auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung hin ausgerichtet werden. Was das genau ist, muss der Aufsichtsrat definieren.

Warum gibt es keine Obergrenze?
Obergrenze klingt gut, ist jedoch verfassungsrechtlich problematisch. Sie birgt zudem das Risiko, dass alle zur Obergrenze streben. Dann wäre auch nichts gewonnen. Auf jeden Fall muss jetzt der Aufsichtsrat in jedem Unternehmen jährlich eine solche Höchstgrenze, ein sogenanntes Cap, aller Vergütungsanteile bestimmen. Ich finde, dass eine Vergütung in Höhe von mehreren Millionen absolut ungerecht ist und deshalb nicht mehr als anständig, sondern als anstößig empfunden wird. Schon von 500.000 Euro - das sind bei 250 Arbeitstagen täglich über 1000 Euro netto - kann man mit seiner Familie sorgenfrei leben. Die Frage ist: Wo genau soll die Grenze liegen? Der Gesetzgeber kann das nicht festlegen. Dazu unterscheiden sich die Unternehmen zu sehr. Das Parlament als Vertretung des Volkes sollte beschließen, alle Vergütungen über einer Million mit mindestens 50 Prozent und mehr zu versteuern. Dann hätten die Manager, die es brauchen, ihr Statussymbol für Eitelkeit und Ansehen und die Zivilgesellschaft einen praktischen Nutzen.

Woran ist der Plan gescheitert, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern zu begrenzen, für den sich der DGB starkgemacht hat?
Klar und deutlich: An der Mehrheit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die zu diesem Schritt nicht bereit war. Es gab dort aber auch sehr zustimmende Wortmeldungen, nicht nur bei der CDA.

Vorstandsfragen werden künftig im Aufsichtsratsplenum entschieden. Was bedeutet das für die Arbeitnehmer?
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben dieselben Rechte und Pflichten wie alle Aufsichtsratsmitglieder. Alle bekommen durch das Gesetz mehr Verantwortung. Der Beschluss über eine Vorstandsvergütung darf nicht mehr abschließend vom Präsidial- oder Personalausschuss getroffen werden. Dieser Ausschuss kann nur vorbereitend tätig sein. Im Plenum des Aufsichtsrates ist jetzt zu diskutieren, ob die im Vergütungssystem enthaltenen Teile den gemeinsam im Aufsichtsrat beschlossenen Unternehmenszielen und -werten entsprechen. Die Arbeitnehmervertreter müssen darauf achten, dass alle Aspekte der Vergütung im Plenum entschieden werden. Nur so kommt ein rechtssicherer Beschluss zustande.

Wie reagiert der DGB auf die Debatte um Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit?
Jeder im Aufsichtsrat muss die Aufgabe professionell durchführen, so wie dies die Arbeitnehmervertreter tun. Für sie gibt es umfangreiche und ausgebaute Qualifizierungen durch die Gewerkschaften, den DGB und die Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitnehmervertreter sind Profis im Unternehmen. Sie wissen meist mehr als die Anteilseignerseite. Das bedeutet nicht, dass jede und jeder alles können muss. Vielmehr ist die unterschiedliche Sichtweise und Erfahrung das Entscheidende für die Kontrolle und die Beratung des Vorstandes. Deshalb wäre es auch ein Unsinn, die Aufsichtsräte zu verkleinern. Von externen Berufs-Aufsichtsräten halte ich nichts. Das wäre kontraproduktiv und das Entstehen einer neuen, abgehobenen Elite. Wer nur noch Aufsichtsrat ist, verliert die nötigen Netzwerke und die Bodenhaftung. Da ist mir ein aktiver Vorstand oder Betriebsrat im Aufsichtsrat schon lieber. Wir brauchen allerdings in den Aufsichtsräten mehr professionelle Unterstützung - zusätzlich zu den Leistungen des Unternehmens. Wer im Prüfungsausschuss ist, muss im Zweifel auch auf externe Beratung zugreifen können.

Was bedeutet das Gesetz für die Arbeit der Kodex-Kommission?
Dass sie in Zukunft besser und vorausschauender arbeiten muss. Besonders beim Thema Vorstandsvergütung zeigen sich die Grenzen freiwilliger Selbstverpflichtung. Die Kommission ist überwiegend aus Betroffenen zusammengesetzt, die letztlich über ihre eigene Beschränkung befinden sollen. Hätte die Kommission rechtzeitig begriffen, dass andere Maßstäbe im Management und der Unternehmensführung nötig sind, wäre das Gesetz vielleicht nicht gekommen. Das VorstAG ist ein Schuss vor den Bug der Kodex-Kommission.

Laut Corporate Governance Kodex ist der Vorstand künftig gehalten, die Belange aller Stakeholder im Blick zu behalten. Diese Änderung geht auf Ihren Vorschlag zurück. Wie sehr hat die aktuelle Krise die Überzeugungsarbeit erleichtert?
Ohne die Macht der Krise wäre das nicht gegangen. Ich habe mich gefreut, dass sogar mein ursprünglicher Antrag, auch das Wohl der Allgemeinheit beim Unternehmensinteresse zu berücksichtigen, von mehreren in der Kommission unterstützt wurde. Der jetzt erreichte Kompromiss ist gut: Die Shareholder-Value-Orientierung ist gestrichen, klarer Auftrag ist, alle Stakeholder, die mit dem Unternehmen verbunden sind, zu berücksichtigen.

Welche Konsequenzen hat es, wenn dem nicht entsprochen wird?
Man sollte sich nicht vertun: Viele Anhänger des Shareholder-Value werden nicht über Nacht ihre Meinung ändern und verteidigen ihre Privilegien. Sie versuchen, so weiterzumachen wie bisher. Ich sehe trotzdem die neue Formulierung im Kodex als ein wichtiges Signal und eine verbindliche Aufforderung, sich vom Shareholder-Value-Denken abzuwenden. Es geht um einen Paradigmenwechsel. Mit dem Kodex haben wir jetzt erstmals seit 1965 wieder eine schriftliche Definition dieses Unternehmensinteresses erreichen können. Sie wird Maßstab für die weitere politische, rechtliche und wissenschaftliche Diskussion und möglicherweise auch für die Rechtsprechung sein. Unser politisches Ziel bleibt: Wir wollen eine Konkretisierung des Unternehmensinteresses im Aktiengesetz.


Mehr Informationen

http://www.corporate-governance-code.de/: Als PDF-Datei findet sich hier der Wortlaut des Corporate Governance Kodex mit den Änderungen im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung.

Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.): Arbeitshilfe für Aufsichtsräte 14 "Vorstandsvergütung", Düsseldorf, August 2009 - kostenlos zu beziehen (Bestell-Nr.25014) über Setzkasten GmbH, Kreuzbergstr. 56, 40489 Düsseldorf, oder mail@setzkasten.de

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