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Magazin Mitbestimmung

Fall Mollath: In die Psychiatrie gesteckt

Ausgabe 06/2013

Die bayrischen Behörden gehen einem Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht nach. Der Whistleblower wird derweil für paranoid erklärt. Von Sebastian Gehrmann

Am 8. August 2006 fällt das Landgericht Nürnberg-Fürth ein Urteil, das Wellen schlagen wird: In der Strafsache gegen Gustl Mollath, einen damals 50 Jahre alten Ingenieur, spricht sie den Angeklagten von dem Vorwurf frei, seine Ehefrau fünf Jahre zuvor brutal misshandelt zu haben. Ein freier Mann ist Mollath trotz Freispruch jedoch nicht. Da ein 2005 erstelltes psychologisches Gutachten Mollath ein „paranoides Gedankensystem“ bescheinigt – in dem Prozess hatte er seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank beschuldigt, in dubiose Schwarzgeldgeschäfte und Steuerhinterziehungen verwickelt zu sein –, ordnet Richter Otto Brixner Mollaths „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ an. Seitdem gilt Mollath als nicht schuldfähig, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit sein soll.

Was nach Rosenkrieg klingt, ist heute der„Fall Mollath“ – ein je nach Sicht der Betrachter politischer, juristischer oder auch überhaupt kein Skandal: Vor zwei Jahren berichten Medien über einen internen Revisionsbericht der HypoVereinsbank. Daraus geht hervor: Mollath hatte mit dem nachweisbaren Teil seiner Anschuldigungen gegen seine Frau recht. Mollath versichert, seine Ex-Ehefrau, eine Vermögensberaterin, über Jahre vehement gedrängt zu haben, aus illegalen Geschäften mit Schweizer Banken auszusteigen. Ob sie dabei in Schwarzgeldtransfers verwickelt war, wie Mollath 2002 behauptet, kann die Revision nicht klären. Wohl aber, dass Frau Mollath Provisionsgeschäfte betrieb, die 2003 zu ihrer außerordentlichen Kündigung führen. Wenige Monate später stellt sie Strafanzeige gegen ihren Mann. Im Prozess sieht Mollath sich als Opfer einer Verschwörung, aber Richter Brixner glaubt ihm nicht. Für den „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“, von dem Mollath spricht, sieht er keine Beweise. Ein Zeuge, der eidesstattlich versichert, Mollath sei von seiner Frau bedroht worden, bleibt unbeachtet. Dafür soll Brixner laut Medienberichten zwei Jahre vor der Verhandlung mit den Finanzbehörden telefoniert und Mollath als „nicht klar bei Verstand“ beschrieben haben. Mollaths Vorwürfen wird daraufhin nicht weiter nachgegangen.

Täter oder Opfer? Es gibt Indizien für beides. Was jedoch in den Hintergrund gerät, ist die Frage, warum die Behörden dem Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht nachgingen. Warum nahm die Bank die Vorwürfe ernst, die Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und das Gericht aber nicht? Luise Klemens, in Bayern Landesbezirksleiterin von ver.di­, glaubt schon lange nicht mehr an einen Einzelfall. „Wie viele Fälle gibt es wohl noch?“, fragt sie, in denen „bewusst gelogen und betrogen wird“, in denen „Täter geschützt und Opfer zu Tätern werden“, in denen „Politik und Justiz versagen“. Dieser Fall, sagt sie, „hat eine gesellschaftspolitische Relevanz. Wenn es solche Netzwerke tatsächlich gibt, ist einiges in Schieflage geraten.“ Klemens sieht es als eine Aufgabe von ver.di, diese Missstände anzuprangern, „breiten Druck zu organisieren“.

Nun hat sich ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags des Falles angenommen. Die Zeit bis zur Landtagswahl drängt. Der Vorwurf gegen die CSU, eine „Amigo-Partei“ zu sein, wiegt schwer. Klemens hofft, „dass der Skandal dann nicht mehr unter dem Teppich zu halten ist“. Dass alles nicht nur nachvollzogen, „sondern auch nachverfolgt wird“. Die Staatsanwaltschaft Regensburg will eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Und Gustl Mollath selbst? Er bleibt vorerst in der Psychiatrie.

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