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Protest gegen die Ordinarienuniversität in Hamburg, 1967: Ein halbes Jahrhundert später ist Thüringen Pionier-Bundesland. Magazin Mitbestimmung

Von JEANNETTE GODDAR: Hochschulen: Thüringen wagt mehr Mitbestimmung

Ausgabe 03/2018

Thema Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen unternimmt den bisher am weitesten gehenden Versuch, der Professorenmehrheit in den Gremien ein Ende zu bereiten.

Von JEANNETTE GODDAR

Der Kampf um Mitbestimmung an Universitäten hat Geschichte geschrieben. Am 9. November 1967 postierten sich die Ex-Asta-Vorsitzenden Gert Hinnerk Behlmer und Detlev Albers als Überraschungsgäste im Audimax der Universität Hamburg. In schwarze Gewänder gehüllt saß dort die versammelte Professorenschaft – seit dem späten Mittelalter, als die ersten Universitäten gegründet wurden, war niemand auf die Idee gekommen, den nahezu allmächtigen Ordinarien ihre Amtskleidung zu nehmen.

Albers und Behlmer hielten ein Transparent hoch, in dessen Folge viel mehr in Gang geriet als lediglich eine Debatte über Amtskleidung und Machtverhältnisse an deutschen Universitäten: „Unter den Talaren Muff aus 1000 Jahren“.

Talar und Amtskette wurden bald ins Museale verbannt. Die Professorenschaft in ihrer Macht zu beschneiden erwies sich als weit schwieriger. Erste Versuche, die paritätische Besetzung der Gremien durchzusetzen, modifizierte das Bundesverfassungsgericht 1973: Über eine Drittel- oder Viertelbeteiligung die verschiedenen Statusgruppen zu beteiligen, sei schön und gut – für Entscheidungen, die Forschung und Lehre beträfen, brauche es allerdings eine Mehrheit unter Hochschullehrern.

So entstand die Gruppenuniversität, in der Professoren, Studenten, der akademische Mittelbau und nichtwissenschaftliche Mitarbeiter Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane entsenden – und in der in einem Senat dann zum Beispiel zwölf Professoren neben insgesamt nur acht wissenschaftlichen und anderen Mitarbeitern sowie Studenten sitzen.

Entwurf für ein neues Landeshochschulgesetz

Nun schickt sich die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen an, die Übermacht von Professoren zumindest zu beschneiden. Laut dem Entwurf eines neuen Landeshochschulgesetzes, das dem Landtag zur Abstimmung vorliegt, sollen die Senate in Zukunft zu je einem Viertel mit Professoren, Studenten, akademischen und sonstigen Mitarbeitern besetzt werden; an den Fachhochschulen ist eine Drittelbeteiligung – Professoren, Studenten, Mitarbeiter –  geplant.

Ziel sei „die Mitbestimmung aller Statusgruppen und die Suche nach gemeinschaftlich getragenen Entscheidungen als Teil der Hochschulkultur Thüringens zu entwickeln“, erklärte Wolfgang Tiefensee (SPD), Landesminister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft zum Auftakt einer Hochschuldialogreihe, die den Entwurf des Gesetzes begleitet hat. Auch in der Koalitionsvereinbarung von 2014 steht, dass Linke, SPD und Grüne planen, „die Mitbestimmung an den Hochschulen konsequent zu fördern“.

Bereits im April könnte über das neue Hochschulgesetz abgestimmt werden. Allerdings: Bei Entscheidungen über Forschung und Lehre soll die professorale Mehrheit erhalten bleiben – indem der Senat in diesen Fällen um so viele Professoren ergänzt wird, dass sie doch wieder die Mehrheit haben. Da an einer Hochschule naturgemäß nicht immer leicht zu trennen ist, was mit Wissenschaft zu tun hat und was nicht, wurde zunächst ein einschlägiger Katalog verfasst, der im Laufe des Dialogprozesses wieder gekippt wurde.

An dieser Stelle dürfte Streit programmiert sein – die Landeshochschulrektorenkonferenz hat längst in einer Stellungnahme erklärt, dass „alle“ in den Organen und Gremien der Hochschulen behandelten Themen Forschung und Lehre betreffen.

Das sieht die GEW Thüringen ganz anders. „Das Leitbild einer Hochschule, ihre Schwerpunkte sowie die Organisationsform, ob sie sich in Fakultäten oder Departments organisiert, all diese Fragen betreffen alle und nicht die Forschung und Lehre einzelner Professoren“, erklärt die zuständige Referentin Marlis Bremisch, „also müssen auch alle entscheiden können.“ Gleiches gelte etwa für die Frage, ob eine Hochschule eine Zivilklausel festschreibt und damit militärische Forschung ausschließt. Entschieden werden muss diese Frage nun zunächst in den jeweiligen Hochschulen.

Weitere Klagen sind nicht ausgeschlossen. Und dann? Auch einem neuen Verfahren, das bis vor das Bundesverfassungsgericht führen könnte, sieht die GEW Thüringen gelassen entgegen: „Die Hochschule heute ist eine ganz andere als 1973, als das Bundesverfassungsgericht urteilte“, so Bremisch, „ob die Richter heute wirklich im Sinne der Professoren entscheiden würden, ist höchst offen.“

Das könnte auch für eine weitere Frage gelten – nirgends nämlich steht geschrieben, dass mit den 1973 angesprochenen „Hochschullehrern“ nur Professoren gemeint sind, wie es gemeinhin interpretiert wird. Statistisch stehen rund 47.000 Professoren in Deutschland mehr als 180.000 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter gegenüber. zudem rund 10.000 Lehrkräfte für besondere Aufgaben und mehr als 3.000 Dozenten. Forschung und Lehre ist längst nicht mehr nur Professorensache.

Aufmacherfoto: dpa/Martin Schutt

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