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Magazin Mitbestimmung

Von ERIC BONSE, Journalist in Brüssel: Experten warnen: EuGH könnte Mitbestimmung beschädigen

Ausgabe 09/2016

Stiftung Erstmals handelt eine Klage vor dem EuGH von der Unternehmensmitbestimmung. Mit ihrer Entscheidung könnten Europas oberste Richter die Arbeitnehmerbeteiligung ernsthaft beschädigen – warnten Experten auf einer Böckler-Veranstaltung in Luxemburg.

Von ERIC BONSE, Journalist in Brüssel

Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat von Unternehmen ist in Europa weit verbreitet. „Workers‘ Voice“ öffnet diese Entscheidungsebene für die demokratische Gestaltung der Wirtschaft – einem elementaren Bestandteil des sozialen Europa. Das machten DGB-Chef Reiner Hoffmann und Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit im Schatten des anhängigen EuGH-Verfahrens zur Europarechtskonformität der deutschen Mitbestimmung deutlich.

Sie waren Ende September mit europäischen Experten in Luxemburg zusammengekommen, um auf Einladung der Hans-Böckler-Stiftung und der Luxemburgischen Arbeitnehmerkammer im European Convention Center – nur wenige hundert Meter vom obersten EU-Gericht entfernt – Alarm zu schlagen: Sorgen machen sie sich nicht nur wegen der beim EuGH anhängigen Klage gegen die Mitbestimmung beim deutschen Touristik-Konzern TUI. Kopfzerbrechen bereitet ihnen auch die Untätigkeit der EU-Kommission, die zu wenig für das soziale Europa tut.

„Das neoliberale Denken und Handeln hat uns in die Krise gestürzt“, kritisierte Schmit. „Wir kommen da nur wieder heraus, wenn wir das soziale Fundament der Europäischen Union stärken und die Mitbestimmung sichern.“ Sollte der EuGH an den Arbeitnehmer-Rechten rütteln, so könne das die Krise noch verschärfen, warnte Schmit.

Kämpferisch gab sich auch Hoffmann. Die Situation in Europa sei nach dem Brexit-Referendum in Großbritannien extrem angespannt. Brüssel müsse endlich gegensteuern, um den Populisten den Wind aus den Segeln zu nehmen und „den drohenden Zusammenbruch“ abzuwenden. Dazu gehöre auch eine moderne Corporate Governance mit rechtsverbindlicher Arbeitnehmer-Beteiligung, so Hoffmann.

Der Weckruf richtet sich vor allem an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Der Christdemokrat aus Luxemburg will in der EU zwar einen neuen „sozialen Pfeiler“ einziehen. Er gehe dabei jedoch zu zögerlich vor, kritisierten die Experten. „Der soziale Pfeiler muss die Mitbestimmung einbeziehen und rechtsverbindlich werden“, forderte Schmit. „Sonst hat das keinen Wert“.

Luxemburgs Arbeitsminister outete sich damit als wichtiger Verbündeter der deutschen Gewerkschaften. Er wolle sich dafür einsetzen, dass die Regierung von Luxemburg im TUI-Fall gegenüber dem EuGH eine eigene Stellungnahme abgibt, kündigte Schmit an. Das könnte durchaus nötig werden. Denn bisher deutet nichts darauf hin, dass Brüssel die Mitbestimmung tatsächlich absichern will. Ganz im Gegenteil: Bei der laufenden Klage vor dem EuGH übernahm die EU-Kommission in einer Stellungnahme sogar Argumente des Klägers: Der TUI-Kleinaktionär bestreitet, dass die deutsche Mitbestimmung europarechtkonform ist. Er argumentiert, dass die 40000 TUI-Beschäftigten im Ausland diskriminiert würden, weil sie bei den Wahlen der Beschäftigtenvertreter für den Aufsichtsrat nicht mitstimmen dürfen. Das Urteil wird im Jahr 2017 erwartet.

Sollte der Kläger Erfolg haben, so wären die Folgen gravierend, warnt Norbert Kluge, Mitbestimmungsexperte der Böckler-Stiftung. „Die Unternehmen wären mit einem kritischen Ausmaß von Rechtsunsicherheit konfrontiert. Sie könnten nicht mehr sicher sein, ob ihre Kontrollgremien korrekt zusammengesetzt sind“, so Kluge. Nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern würde die Mitbestimmung geschwächt.

Schon jetzt verfügen 18 von 28 EU-Staaten über gesetzliche Regelungen, die Beschäftigten eine Beteiligung in den Aufsichts- oder Verwaltungsräten ihrer Firmen garantieren. Der Europäische Gewerkschaftsbund möchte die Mitbestimmung noch weiter absichern – er fordert Mindeststandards für Arbeitnehmerbeteiligung in allen Gesellschaften mit europäischer Gesellschaftsform.

Die Gewerkschaften, so viel wurde in Luxemburg deutlich, wollen sich nicht vom EuGH in die Defensive drängen lassen. Ob der Weckruf auch bis nach Brüssel nachhallt, muss sich erst noch zeigen.

Fotos: Photostudio Delta Luxemburg

WEITERE INFORMATIONEN

Pressemappe der Veranstaltung

Pressemappe Arbeitnehmerbeteiligung in Europa und das EuGH-Verfahren zur Aufsichtsratsbesetzung bei der TUI AG zum Download (PDF)

Dokumentation der Konferenz

„Bessere Unternehmensführung in Europa dank Mitbestimmung der Arbeitnehmer“

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