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Magazin Mitbestimmung

: EXKLUSIV ONLINE Unternehmerische Mitbestimmung schafft Akzeptanz

Ausgabe 07/2004

Ohne die Mitentscheidung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat hätten die Unternehmen bei Bündnissen für Arbeit und Verlagerungsdebatten weit größere Akzeptanzprobleme in der Belegschaft.

Von Detlef Fahlbusch
Der Autor ist Mitglied des Vorstandes und Arbeitsdirektor der HT TROPLAST AG

Die Mitbestimmung auf Unternehmensebene ist kein negativer Kostenfaktor, der von erheblicher Bedeutung sein könnte. Die tatsächlichen Aufwendungen für die reine
Tätigkeit in den Aufsichtsräten und der Unternehmensmitbestimmung belaufen sich in dem Unternehmen HT Troplast AG auf ungefähr 0,002 % des Umsatzes. Vor diesem Hintergrund kann man entgegen Herrn Prof. Henssler nicht von unstrittig hohen Kosten sprechen. Die Arbeitskosten werden in Deutschland ohne Zweifel zunehmend zum Problem, aber mit Sicherheit nicht wegen der Mitbestimmung auf Unternehmensebene.

Es ist nicht wahrnehmbar, dass unternehmerische Mitbestimmung notwendige Entscheidungen des Unternehmens blockiert. Richtig ist zwar, dass grundlegende Entscheidungen des Unternehmens mehr Aufwand durch die Mitbestimmung erfordern, aber diese Entscheidungen nicht aufschieben. Angesichts der Tatsache, dass der Aufsichtsrat nicht über die tägliche Unternehmenspolitik, sondern nur über grundlegende Entscheidungen des Unternehmens befindet, sind die täglichen Dinge des Geschäftslebens ohnehin nicht vom Aufsichtsrat beeinflussbar. Aber bei grundlegenden Entscheidungen für das Unternehmen ist der Faktor Zeit und die Diskussion über die anstehenden Entscheidungen auch durchaus sinnvoll.

Ein Qualifikationsproblem besteht auf der Arbeitnehmerseite nicht. Ohne Zweifel ist es so, dass die Arbeitnehmerbank im Regelfall nicht akademisch ausgebildet ist, aber andere Qualifikationen nachzuweisen hat. Insbesondere die Kenntnisse über betrieblich Abläufe und das Verständnis vom Unternehmen und dessen Abläufen hat sich als positives Element zu der Qualifikationsstruktur auf der Anteilseignerseite erwiesen.
Grundlegende problematische Unternehmensentscheidungen, wie beispielsweise Standortumstrukturierungen, -verlagerungen oder ähnliches wären ohne unternehmerische Mitbestimmung und den dazu erforderlichen Begründungen gegenüber der Arbeitnehmerseite nur unter Akzeptanz größerer Unruhe in den Betrieben umsetzbar. Durch die unternehmerische Mitbestimmung sind solche Entscheidungen wesentlich leichter durchsetzbar.

Soweit die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder insgesamt kritisiert wird, kann eine Diskussion über die sinnvolle Anzahl berechtigt sein. Dabei handelt es sich nicht um eine Frage der Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrates - eine solche Arbeitsfähigkeit kann auch mit größeren Kopfzahlen durchaus gewährleistet sein. Es gibt aber keinen logischen Zusammenhang, warum bestimmte Aufsichtsräte mit 12, 16 oder 20 Personen besetzt sein müssen und die Relation zwischen den Bänken doch gleich bleibt.

Die Akzeptanz der Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz würde dann steigen, wenn sich die deutschen Arbeitnehmer bereit erklären würden, auch ausländische Arbeitnehmer in die Aufsichtsratstätigkeit einzubinden, zumindest in den Unternehmen, die in größerem Maße auch ausländische Produktionsstätten haben.

Eine Weiterentwicklung der unternehmerischen Mitbestimmung wäre es dienlich, wenn die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gezwungen werden, Ihr Verhalten durchgängig auf allen Ebenen der Mitbestimmung durchzuhalten. So kann es nicht sein, dass Betriebsräte in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsmitglied unternehmerische Entscheidungen mittragen und sie anschließend bei der Umsetzung in ihrer Eigenschaft als Betriebsräte versuchen, zu verhindern. Der Akzeptanz der Mitbestimmung wäre es dienlich, wenn solches widersprüchliches Verhalten nicht folgenlos bleiben würde.

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