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Magazin Mitbestimmung

Von Von JOACHIM F. TORNAU: Ein Instrument, das hilft

Ausgabe 11/2018

Thema Wie können Gewerkschaften für bessere Arbeitsbedingungen auch bei den ausländischen Töchtern und Zulieferern multinationaler Konzerne sorgen? Ein Workshop zur Umsetzung von Globalen Rahmenvereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung und der IG Metall gab Antworten.

Von Von JOACHIM F. TORNAU

Der Schreibwarenhersteller Faber-Castell unterhält auch dort Produktionsstätten, wo man es nicht vermutet – unter anderem in Lima, der Hauptstadt des Andenstaates Peru. Als Arbeiter dort eine Betriebsgewerkschaft gründeten und einen Tarifvertrag aushandeln wollten, zeigte sich der Hersteller von einer wenig freundlichen Seite.  24  Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, die Mitglied der kleinen Gewerkschaft geworden waren, bekamen keinen neuen Vertrag; auch der Gewerkschaftsvorsitzende musste gehen.

Klassisches Union Busting also. Vielleicht geschah das, so mutmaßte die IG Metall auf ihrer Website, weil im Januar 2016 der Firmenchef Anton-Wolfgang Graf von Faber-Castell gestorben war, der die soziale Verantwortung immer hochgehalten hatte. Dabei war die Firma eigentlich schon einmal weiter. Bereits 1999 hat sich das Unternehmen in einer „Sozialcharta“ unter anderem verpflichtet, gewerkschaftliches Engagement an allen seinen Standorten in der Welt nicht zu behindern.

„Diese Charta konnten wir nutzen, um erfolgreich in die Verhandlungen einzugreifen“, sagte IG-Metall-Sekretär Michael Knoche, als er den Fall zusammen mit dem Faber-Castell-Betriebsratsvorsitzenden Bernd Hager beim gemeinsamen Workshop von Hans-Böckler-Stiftung und IG Metall vorstellte.  Rund 50 Betriebsratsmitglieder und andere Praktiker waren am 26. und 27. September nach Frankfurt gekommen, um über Globale Rahmenvereinbarungen (GRV) als Instrument zur Stärkung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten in multinationalen Unternehmen zu diskutieren.

Das Beispiel Faber-Castell galt hier trotz der Friktionen als gelungene Umsetzung, weil der Druck der IG Metall und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) zur Rücknahme der kalten Entlassungen und zur Etablierung einer Betriebsgewerkschaft führte, die von der Unternehmensleitung akzeptiert wird. Ein anderes Beispiel ist der türkische Automobilzulieferer CPS, der nolens volens über einen Tarifvertrag verhandeln musste, weil ihn sein Großkunde VW dazu drängte – nachdem der Betriebsrat die Einhaltung der seit 2002 bestehenden GRV angemahnt hatte.

Mehr als 120 Konzerne weltweit haben Globale Rahmenvereinbarungen mit internationalen Gewerkschaftsföderationen abgeschlossen, in denen sie sich zur Einhaltung grundlegender Beschäftigtenrechte auch bei ihren ausländischen Tochtergesellschaften, bei Zulieferern, Vertragshändlern und Subunternehmen verpflichten. 24 sind es im Organisationsbereich der IG Metall – eine Zahl, die jedoch seit drei Jahren stagniert.

„Das macht uns nachdenklich und besorgt“, sagte IG-Metall-Vorstandsmitglied Wolfgang Lemb. Zwar könne eine GRV im Vergleich zu gesetzlich garantierten Rechten „immer nur die zweitbeste Lösung“ sein. Aber es sei ein Instrument, das wirke – und müsse deswegen bekannter gemacht werden. Dazu beitragen soll eine Handlungshilfe, die ein Mitarbeiter des Soziologischen Forschungsinstituts (SOFI) in Göttingen für die IG Metall entwickelt hat und die bei dem Workshop vorgestellt wurde. Zugänglich ist sie nur für Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall (extranet.igmetall.de).

Zu mehr Bekanntheit können aber auch die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten beitragen, wie Oliver Emons vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung erklärte. „Wir sensibilisieren unsere Aufsichtsratsmitglieder für das Thema Nachhaltigkeit“, sagte Emons. „Dazu gehört auch, dass sie aktiv Berichterstattung über die Umsetzung einer Globalen Rahmenvereinbarung einfordern.“

Aufmacherfoto: Dominik Buschardt

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