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Bleiben Sie agil! Magazin Mitbestimmung

Management: Bleiben Sie agil!

Ausgabe 02/2021

Nicht nur Technik, sondern auch neue Methoden verändern die Arbeitswelt von Grund auf. Von Jeannette Goddar

Wenn Mitarbeiter sich selbst organisieren, Besprechungen „Stand-ups“ heißen, ferne Ziele in kurzen „Sprints“ realisiert und aus Kollegen „Product Owner“ werden, dann wird agil gearbeitet. Doch was heißt das eigentlich? Viele Agilitätsansätze sind aus der Arbeitsweise von Start-ups entlehnt. Es geht nicht darum, alle Organigramme zu verbrennen und Bürowände einzureißen, sondern um neue Organisations- und Arbeitsformen, die eine schnellere Reaktion auf Veränderungen erlauben: Bereitschaft zum Experiment, mehr Eigenverantwortung und Zeitsouveränität für die Beschäftigten, flachere oder gar keine Hierarchien, Versuch und Irrtum statt Planung bis ins Detail.

Die IG Metall fordert, agile Arbeit als eigenen Regelungstatbestand in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) aufzunehmen. Gute agile Arbeit gäbe es nur mitbestimmt, erklärt die Zweite Vorsitzende Christiane Benner, es brauche „klare Strukturen, gute räumliche Arbeitsbedingungen, definierte Freiräume und umfangreiche Qualifikation für die Beschäftigten“. Die Aufnahme agiler Arbeit in das BetrVG soll als Element in die „Initiative Mitbestimmung“ einfließen, die die IG Metall jüngst gestartet hat (siehe Seite 38)

Hier berichten drei Betriebsräte aus ihrer agilen Praxis.

  • Mark Bäcker, Betriebsratsvorsitzender IAV, Engineering-Partner der Automobilindustrie, Gifhorn
    Mark Bäcker, Betriebsratsvorsitzender IAV, Engineering-Partner der Automobilindustrie, Gifhorn: ""Unsere Arbeitskultur war schon immer akademisch geprägt; alle sind per Du, Teamwork ist Alltag, und wir haben schon teilweise agil gearbeitet, ohne es so zu nennen. Dennoch war es ein längerer Prozess, herauszufinden, was agil geht und was nicht. Zuvorderst gehört dazu eine gemeinsame Sprache. Product Owner, Scrum Master – all das muss klar definiert sein, damit überhaupt alle das gleiche Ziel vor Augen haben. Das mit agiler Arbeit verknüpfte Denglisch macht es dabei nicht leichter, Menschen mit auf die Reise zu nehmen. Heute haben die meisten Mitarbeiter große Lust, in agilen Teams zu arbeiten – so große, dass das Thema Entgrenzung von Freizeit und Arbeit für uns zentral ist. Wie regle ich Arbeitszeit und Ruhepausen, wenn das abendliche Barcamp bis 22 Uhr geht? Wir müssen diese Regeln auch unseren „jungen Wilden“ erklären, für die es keine Arbeit ist, abends beim Bier Gespräche zu führen. Gesetzliche Regelungen sind da sehr hilfreich, natürlich auch im Zweifel als Stoppschilder gegenüber der Unternehmensführung. Insofern ist die Initiative der IG Metall, neue Arbeitsformen mitzugestalten und nicht nur zuzulassen, Gold wert."
  • Bleiben Sie agil!
    Monika Tielsch, Betriebsrätin in der Forschung und Entwicklung von Daimler in Sindelfingen: "Bei uns ist agile Arbeit sehr beliebt. Wenn sich die Gelegenheit bietet, macht fast jeder gern mit. Für uns Betriebsräte ergaben sich damit ganz neue Fragen: Wer übernimmt die lineare Arbeit, wenn Mitarbeiter, die ja bereits Aufgaben haben, in ein agiles Team abwandern? Wie rechtfertige ich unterschiedliche Gehälter, wenn im Team alle ähnliche Verantwortung tragen? Die letzte Frage haben wir über Spot Incentives, eine Form von Bonuszahlungen, ausgeglichen und so sichergestellt, dass niemand abgruppiert wird. Sehr hilfreich ist unsere Gesamtbetriebsvereinbarung Schwarmintelligenz, die wir 2017 dank eines starken Betriebsrats und einer konstruktiven Unternehmensführung abschließen konnten. Eine gute Kommunikation zwischen Beschäftigten, Betriebsrat und Unternehmensführung ist für erfolgreiche agile Arbeit ohnehin das A und O. Nur mit ihrer Hilfe schafft man eine Strategie, in die all die Themen von Teamwork über Schnelligkeit bis zu Arbeitsbelastungen so einfließen, dass gute Ergebnisse möglich werden."
  • Jörg Parsenow, Betriebsrat und Sprecher der IT-Kommission bei Ford in Köln
    Jörg Parsenow, Betriebsrat und Sprecher der IT-Kommission bei Ford in Köln: "Agile Arbeit ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Den Kulturwandel, der damit verbunden ist, haben wir zu Beginn sicher unterschätzt. Schon die Auswahl der Mitarbeiter ist zentral: Wer fachlich gut ist, muss nicht unbedingt ein guter agiler Coach oder Entwickler sein, und auch der stete Sprint nach neuen Zielen passt nicht für jeden. Andere können nicht die ganze Strecke bis zu jedem Zwischenziel gehen. Bildlich gesprochen: Nicht jeder muss zum Mount Everest, es muss auch Base Camps geben. Wir müssen immer vermeiden, Beschäftigte zu überfordern, sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Auch im Betriebsrat benötigen wir mehr Experten in agiler Arbeit, im Grunde genommen in Transformation. Wichtig dafür ist, agile Arbeit auch praktisch zu kennen; nur dann können wir Fragen beantworten wie jene nach dem Umgang mit Konflikten in agilen Teams. Auf eine Betriebsvereinbarung, wie Daimler sie hat, schauen wir noch mit einem gewissen Neid, wir sind noch im Stadium der Verständnispapiere. Und eine solide rechtliche Grundlage ist natürlich immens wichtig: Wo es kein Gesetz gibt, gibt es immer nur geübte Praxis. Das ist zu wenig."

Initiative der IG Metall: Für eine Runderneuerung der Mitbestimmung

Ein Facelift für die Mitbestimmung reicht der IG Metall und dem DGB nicht. Mit der „Initiative Mitbestimmung“ will die IG Metall die Rechte von Beschäftigten in Betriebs- und Aufsichtsräten runderneuern. Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, begründet die Initiative mit dem Einzug digitaler Technik und den Herausforderungen des Klimawandels, die die Produktions- und Arbeitsbedingungen verändern. „Neue Technologien, neue Werkstoffe und eine stärkere Digitalisierung erfordern mehr Qualifizierung bei den Beschäftigten“, sagt Benner. „Betriebsräte müssen hier mitbestimmen können, statt am Ende nur noch über Stellenabbau und Sozialplan zu verhandeln“, sagt Benner.

Die IG Metall fordert daher unter anderem ein generelles Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der betrieblichen Berufsbildung. Außerdem müsse der Gesetzgeber Betriebsräten ein Initiativrecht bei Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen einräumen.

Beim Einsatz künstlicher Intelligenz brauchen Betriebsräte einen Anspruch auf Beratung durch Sachverständige, ohne sich mit dem Arbeitgeber zuvor einigen zu müssen, wie es §80 Absatz 3 BetrVG derzeit vorsieht. „Oft wissen diejenigen, die Algorithmen im Betrieb einsetzen, ja selbst nicht genau, wie sie funktionieren“, sagt Benner.

Das Arbeitsministerium hat eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes entworfen, die einzelne Teile der Forderungen der IG Metall bereits aufgreift, unter anderem mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung, mobiler Arbeit und dem Einsatz von KI. Der Gesetzentwurf wurde allerdings auf Drängen der CDU vorerst gestoppt. Christiane Benner sieht in dem Entwurf allenfalls einen ersten Schritt, der zudem nicht noch weiter verwässert werden dürfe. „Von der nächsten Regierung erwarten wir jedoch eine grundlegende Runderneuerung der Mitbestimmung.“

Weitere Informationen:

Rüdiger Krause: Agile Arbeit und Betriebsverfassung. HSI-Schriftenreihe, Band 37.

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