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Magazin Mitbestimmung

Zur Sache: Auswege aus der Altersarmut

Ausgabe 09/2013

"Das am Leistungsprinzip orientierte Alterssicherungssystem wird flexiblen und prekären Erwerbsverläufen immer weniger gerecht", sagt Karin Schulze-Buschoff ist Arbeitsmarktexpertin am WSI der Hans-Böckler-Stiftung.

War lange Zeit die Beitragshöhe DAS Thema der Rentendebatte, lautet heute die drängendste Frage: Wird meine Rente zum Leben reichen? Befürchtungen werden laut, das absehbar sinkende Leistungsniveau könnte künftig zu einem deutlichen Anstieg der Altersarmut führen. Bereits heute bekommen ostdeutsche Männer, die derzeit in Ruhestand gehen, im Schnitt 867 Euro monatlich – das sind fast 200 Euro weniger, als der männliche Durchschnittsrenter in den neuen Bundesländern erhält. Altersarmut und Alterssicherung sind daher auch ein Thema im Bundestagswahlkampf.

Zwei Entwicklungen verstärken diese Besorgnis: zum einen die jüngsten Rentenreformen und zum anderen die Dynamik am Arbeitsmarkt. So zeichnet sich im Rentensystem eine verstärkte Erwerbszentrierung ab. Als Leistung, die einen Rentenanspruch begründet, zählt immer stärker die individuell erbrachte Arbeit. Phasen, in denen keine Beiträge gezahlt werden, etwa während Ausbildung oder Arbeitslosigkeit, wurden dagegen abgewertet. Der Erwerb von Ansprüchen wird damit auf die immer kürzer werdende Phase des Erwerbslebens reduziert.

Auf dem Arbeitsmarkt wiederum haben sich sowohl atypische Beschäftigung als auch der Niedriglohnsektor ausgeweitet. Zuletzt wurde vor allem mit den Hartz-Reformen das Ziel verfolgt, eine stärkere Aktivierung von Arbeitssuchenden umzusetzen, indem einzelne atypische Beschäftigungsformen weiter dereguliert wurden. Entsprechend ist der Gesamtumfang von Leiharbeit, Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung und befristeter Beschäftigung gestiegen. Die Arbeitsmarktentwicklung spiegelt sich dementsprechend in zunehmend flexiblen Erwerbsverläufen wider. Daher erscheint es paradox, dass sich die gesamte Logik des Alterssicherungssystems nach wie vor an der Vorstellung eines Arbeitnehmers mit ungebrochener und in Vollzeit ausgeübter Erwerbstätigkeit von der Ausbildung bis zum Altersrenteneintritt orientiert.

Die für das Rentensystem erforderlichen Vorleistungen können infolge von Arbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung und längeren Ausbildungszeiten nur noch unter erschwerten Bedingungen erbracht werden. Vor dem Hintergrund des Aktivierungsparadigmas wird in Bezug auf die Höhe der späteren Rente jedoch verstärkt auf Leistungserbringung gepocht. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft so eine Lücke. Was kann getan werden, wenn das entlang dem Leistungsprinzip organisierte deutsche Alterssicherungssystem dem Wandel der Erwerbsarbeit nicht mehr gerecht wird?

Notwendig sind erstens Reformen des Arbeitsmarkts, etwa durch die Regulierung von Arbeits- und Einkommensbedingungen, beispielsweise die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes, die Stärkung der Tarifbindung und angemessene Löhne sowie die Eindämmung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Letztlich würde das auch zu höheren Renten führen.

Zweitens könnte die Rentenversicherung die veränderten Rahmenbedingungen besser berücksichtigen. Zur adäquaten Einbeziehung atypischer Beschäftigungsformen in die sozialen Sicherungssysteme wäre eine Erwerbsverlaufsperspektive nötig unter Berücksichtigung von Zeiten unsteten Einkommens und Brüchen in der Erwerbsbiografie. Möglich wäre eine Wiederbelebung der „Rente nach Mindesteinkommen“. Dabei wurden bei der Berechnung der Rentenhöhe niedrige Einkommen höher angesetzt, als sie tatsächlich waren, damit die Rente auch zum Leben reichte. Zudem könnten Ausbildung und längere Arbeitslosigkeit besser bewertet werden. Helfen könnte auch die Idee sogenannter „flexibler Rentenanwartschaften“. Sie zielt darauf ab, dass Phasen, in denen der oder die Versicherte in Teilzeit gearbeitet hat, im Alter besser von den Lebensabschnitten „aufgefangen“ werden, in denen der Arbeitnehmer eine volle Stelle hatte. Denkbar ist drittens ein Systemwechsel hin zu einem Rentensystem, das statt auf der Leistungsgerechtigkeit auf der Idee der Bedarfsgerechtigkeit basiert und eine stärkere soziale Umverteilung vorsieht, etwa in Form einer steuerfinanzierten und armutsvermeidenden Grundrente. Solche Grundrentensysteme, wie sie etwa in Dänemark oder den Niederlanden etabliert sind, erweisen sich hinsichtlich der Bewältigung der Herausforderungen durch zunehmend flexible Arbeitsmärkte als überzeugender als die traditionelle deutsche Rentenversicherung.

Trotz erwartbarer Hürden sollten einzelne Reformoptionen gründlich und umfassend geprüft werden – damit die Lücke, die zwischen der Funktionslogik des Sicherungssystems und der gesellschaftlichen Realität klafft, nicht noch größer wird.

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