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Magazin Mitbestimmung

Whistleblower: Aufdecker brauchen Rückhalt

Ausgabe 05/2013

Eine Altenpflegerin deckt einen Pflegenotstand auf, Dortmunder Industriearbeiter einen Umweltskandal. In ihrem Kampf gegen Missstände in Unternehmen stehen mutige Hinweisgeber wie sie oft allein da. Gewerkschaften und Betriebsräte können helfen. Von Carmen Molitor

Schon kurz nach Antritt ihrer neuen Stelle in einem Berliner Pflegeheim der Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH ist für Brigitte Heinisch eines klar: Was hier läuft, darf so nicht weitergehen. Es gibt dort so wenige Pflegekräfte, dass oft nicht einmal genügend Zeit für eine ausreichende Körperpflege der alten Menschen bleibt. Verantwortungsvolles Arbeiten scheint der examinierten Altenpflegerin so nicht möglich. Sie macht die Pflegedienstleitung durch mehrere Überlastungsanzeigen auf die Überforderung aufmerksam. Nichts passiert. Bald wird Brigitte Heinisch aufgrund der Arbeitsüberlastung und dem Ärger über die unhaltbaren Zustände krank. Ende 2004 geht sie in die Offensive: Sie erstattet Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen besonders schweren Betruges. Pflegeumfang und Pflegequalität entsprächen nicht dem, was den Kunden versprochen werde, argumentiert sie.

„Es wird ein System der Unterversorgung geschaffen. Es geht um Profit, und da müssen alle funktionieren, die alten Leute und die Pflegekräfte. Dafür wurden wir benutzt“, empört sie sich noch heute. Die Vivantes GmbH reagiert: Sie kündigt der aufbegehrenden Altenpflegerin, insgesamt drei Mal. Was danach folgt, ist ein Rechtsstreit durch alle Instanzen. Allerdings nicht, weil eine Staatsanwaltschaft den Beschwerden über die schlechte Pflegesituation auf den Grund gehen will. Dieses Verfahren wird schnell eingestellt. Nein, Brigitte Heinisch und Vivantes streiten jahrelang erbittert darum, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht. Whistleblower zu sein, also auf Missstände im eigenen Unternehmen hinzuweisen, macht einsam. Man muss damit rechnen, als Nestbeschmutzer zu gelten und schnell seinen Job zu verlieren.

JEDE HILFE ZÄHLT

Doch viele sähen dieses Problem anfangs nicht kommen, erzählt Guido Strack, Sprecher des Whistleblower-Netzwerkes, eines Vereines mit Sitz in Köln, der sich für den Schutz von Whistleblowern einsetzt. „Die meisten gehen davon aus, dass ihre Organisation, mit der sie sich ja ein Stück weit identifizieren, vernünftig auf ihre Hinweise reagieren wird“, erläutert Strack. „Sie sehen deshalb zuerst gar keinen Bedarf für Hilfe.“ Der entsteht erst, wenn sie merken, dass die Verantwortlichen lieber den Überbringer der schlechten Nachricht als ihren Ursprung beseitigen wollen. „Vor allem, wenn ein Skandal komplex ist und viele Gerichtsverfahren stattfinden, werden sie einsam“, sagt Guido Strack. „Wegen der vielen Verfahren heißt es schnell: Es muss ja irgendwas dran sein. Dabei werden sie teilweise nur in einen Rechtsstreit gezwungen, damit man ihnen das dicke Q für Querulant auf die Stirn drücken kann.“

Es gibt zwei Wege, wie Unternehmen mit Whistleblowern umgehen: Entweder sie ignorieren und bekämpfen sie, oder sie schaffen ein internes System innerhalb der Compliance mit Hotlines und Ombudsleuten, das Hinweisgeber geradezu animieren soll, Verstöße gegen Regeln, Recht und Gesetz zu melden. Allerdings an die im Unternehmersinne richtigen Adressen – und das sind nicht die Presse oder die Behörden. Auch der Betriebsrat ist mit seinem im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Beschwerderecht klassischerweise eine Anlaufstelle für Hinweisgeber. „Der Betriebsrat ist nicht nur die Meckerbox“, kommentiert Manuela Maschke, Referatsleiterin in der Abteilung Mitbestimmungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, „er ist eine Vertrauensgruppe im Unternehmen und etabliert seit jeher eine Art Beschwerde- und Konfliktmanagement von der Basis. Damit ist er quasi eine vormoderne Form von Compliance.“

Allerdings bezieht sich sein gesetzliches Beschwerderecht auf Probleme von und zwischen Personen. Dagegen monieren Whistleblower oft Sachverhalte, die sie nicht als Person betreffen. „Für solche Missstände finden Unternehmen teilweise neue Verfahren“, erklärt Maschke, die in Zusammenarbeit mit dem Whistleblower-Netzwerk 32 Betriebsvereinbarungen und Unternehmensrichtlinien zu Hinweisgebern in Betrieben ausgewertet hat. „Es gibt Unternehmen, die das Beschwerderecht intern ausweiten. Sie nehmen den Betriebsrat als Ansprechpartner bei Whistleblowing sehr früh mit ins Boot und beteiligen ihn dabei, ein Whistleblower-System im Rahmen der Compliance zu etablieren.“ Die Referentin warnt davor, dass sich der Betriebsrat mit Whistleblower-Fällen überfordert, beispielsweise indem er eine eigene Hotline für Hinweisgeber einrichtet. „Das geht weit über das hinaus, was die Aufgabe des Betriebsrates ist. Er muss aufpassen, dass er sich nichts ans Bein bindet, was eigentlich Sache des Arbeitgebers ist.“

VOTUM AUS STRASSBURG

Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch fühlte sich zunächst von Gewerkschaft und Betriebsrat in ihrem Kampf alleingelassen, obwohl der Betriebsrat ihrer Kündigung nie zustimmte. Man hätte anfangs mehr tun können, um ihr dabei zu helfen, die Zustände bei Vivantes zu verbessern, kritisiert sie. Mit der Zeit spürte sie aber Solidarität: „Ich habe Gewerkschafter getroffen, die sehr aktiv waren und sich in dem Solidaritätskreis Menschenwürdige Pflege zusammengefunden haben“, erzählt Heinisch. „Dadurch setzte ich mich mit der Gewerkschaft noch mal auseinander und bin in ver.di eingetreten.“ Die Gewerkschaft stellte dem Solidaritätskreis aus Kollegen und Freunden für seine Treffen regelmäßig einen Raum zur Verfügung und unterstützte die Altenpflegerin bei ihren Arbeitsgerichtsprozessen. Als sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im französischen Straßburg zog, bekam ver.di als Drittpartei in dem Verfahren die Erlaubnis, eine Stellungnahme abzugeben.

Während alle deutschen Gerichte Heinischs „erhebliche Verletzung der Loyalitätspflicht“ gegenüber dem Arbeitgeber als ausreichenden Kündigungsgrund ansahen, urteilte der Europäische Gerichtshof anders. Das öffentliche Interesse an den Hinweisen der Fachkraft auf die Pflegemängel sei höher einzustufen als der Wunsch des Unternehmens nach dem Schutz seines Rufes. Es liege eine Verletzung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung vor, die fristlose Kündigung sei ungültig. Das Verfahren in Deutschland musste neu aufgenommen werden und endete mit einem Vergleich, bei dem Brigitte Heinisch, inzwischen Frührentnerin, 90.000 Euro Abfindung erhielt. „Das EGMR bestätigt unsere Auffassung voll und ganz: Beschäftigte müssen sich an Behörden wenden dürfen, wenn sie von Gefahren für die Belegschaft, Verbraucher oder Patienten Kenntnis erlangen und der Arbeitgeber nichts unternimmt, um diese Gefahren zu beseitigen“, kommentierte damals der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Die Bundesregierung müsse nun eine „klare gesetzliche Regelung“ schaffen, um Whistle­blower zu schützen. Doch das vom DGB und von den Oppositionsparteien geforderte Gesetz lässt weiter auf sich warten.

UNKONVENTIONELLE WEGE

Ohne klaren gesetzlichen Schutz ist es, vor allem in Betrieben ohne Mitbestimmungsstruktur, für Hinweisgeber umso wichtiger, dass Gewerkschaften an ihre Seite treten. Wenn nötig auch auf unkonventionelle Weise. Wie die IG Metall in einem der größten deutschen Umweltskandale der vergangenen Jahre: Die Verantwortlichen der Recyclingfirma Envio im Dortmunder Hafen hatten ihre Beschäftigten, darunter viele Leiharbeiter, über Jahre hinweg ohne Atem- und Hautschutz hochgiftigem PCB ausgesetzt. Die Arbeiter kamen damit ständig in Kontakt, wenn sie alte Transformatoren zerlegten, um daraus Kupferspiralen zur Wiederverwertung zu gewinnen. Jahrelang schwelte der Verdacht, dass in dem Unternehmen etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, aber erst die Beschäftigten selber machten den Skandal öffentlich. Einer von ihnen war der Schichtleiter Manfred Fabian. Er litt unter einem schmerzhaften Ausschlag am Bein, ließ Anfang 2010 auf eigene Kosten sein Blut auf PCB testen und bewies der Aufsichtsbehörde durch die extrem hohen Messwerte, wie sehr die Beschäftigten von dem Stoff vergiftet waren.

Hans Jürgen Meier, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Dortmund, hatte von dem Skandal in den Medien gehört. „Der Kontakt zu Manfred Fabian und seinen Kollegen ist entstanden, weil wir öffentlich reagiert und gesagt haben, dass wir allen Beteiligten und Betroffenen helfen wollen“, berichtet der Gewerkschafter. „Wir waren empört – über den Sachverhalt und auch darüber, dass es keine mitbestimmte Struktur gab und die betroffenen Arbeitnehmer sich an niemanden wenden konnten.“ Auch für die Männer, die nicht Mitglied in der IG Metall waren, boten Meier und seine Kollegen deshalb ausnahmsweise sofort eine Rechtsberatung und Rechtsschutz an. Er habe es „sehr mutig“ gefunden, dass Fabian und seine Kollegen an die Öffentlichkeit gingen und damit ihre Jobs riskierten. „Sie waren wütend, denn sie hatten mehrfach auf die Missstände hingewiesen, aber unternehmensintern ist nichts passiert. Bis die Betroffenen gesagt haben: Jetzt reichts!“ Sie informierten die Behörden und die Presse, die Firma musste schließen, Manfred Fabian und seine Kollegen verloren ihre Arbeit.

Die Gewerkschaft schaltete sich schnell in die praktische Hilfe für die Betroffenen ein, organisierte für die Beschäftigten eine Informationsveranstaltung mit Experten für Arbeitssicherheit und der Berufsgenossenschaft. Meier erhielt anonym belastendes Material, das Envio-Beschäftigte heimlich gefilmt hatten, und gab es an die Staatsanwaltschaft weiter. Die IG Metall leistete individuelle Hilfe, beteiligte sich aber auch an einem regionalen runden Tisch, um die Hintergründe des Skandals aufzuklären. Man habe vor allem darauf hingewiesen, dass ein Teil des Problems der Abbau der Überwachung der Firmen durch die öffentliche Hand ist, sagt Meier. Zurzeit läuft ein Strafgerichtsprozess von der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den Firmenchef. Drei ehemalige Beschäftigte treten mithilfe der IG Metall als Nebenkläger auf, darunter auch Manfred Fabian. Durch die Akteneinsicht im Verfahren erhofft sich Meier Informationen darüber, wie man Betriebe, die mit giftigen Stoffen umgehen, künftig besser überwachen könnte. Der Gewerkschafter hat erlebt, welcher psychische Druck auf den Whistleblowern lastete, die sich an die Öffentlichkeit wandten, und welche Probleme sie damit hatten, einen neuen Job zu finden. Er ist voll des Lobes über sie. Aber er ist sicher: „Hätten wir in diesem Unternehmen eine Mitbestimmungsstruktur gehabt, dann wäre es zu diesem Skandal erst gar nicht gekommen.“

 

 

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