Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll als präventive Maßnahme krankheitsbedingte Kündigungen vorbeugen und Fehlzeiten reduzieren. Dabei ist die Beteiligung der Beschäftigten freiwillig - ohne ihre Zustimmung gibt es kein BEM. Doch wie genau der Wiedereingliederungsprozess gestaltet werden soll, lässt der Gesetzgeber bewusst offen, um betriebsgerechte Lösungen zu ermöglichen. Unser Handlungsleifaden unterstützt Mitbestimmungsakteure bei dem Entwurf eigener, passgenauer Lösungen.
Bleiben Sie informiert: Neueste Forschungsergebnisse und Infos zu den Themen Mitbestimmung, Arbeit, Soziales, Wirtschaft. Unsere Newsletter können Sie jederzeit abbestellen.
Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.