Betriebs- und Dienstvereinbarungen: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Zusammenfassung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll als präventive Maßnahme krankheitsbedingte Kündigungen vorbeugen und Fehlzeiten reduzieren. Dabei ist die Beteiligung der Beschäftigten freiwillig - ohne ihre Zustimmung gibt es kein BEM. Doch wie genau der Wiedereingliederungsprozess gestaltet werden soll, lässt der Gesetzgeber bewusst offen, um betriebsgerechte Lösungen zu ermöglichen. Unser Handlungsleifaden unterstützt Mitbestimmungsakteure bei dem Entwurf eigener, passgenauer Lösungen. Auszüge aus Vereinbarungen der Jahre 2012 bis 2017 gehen in den Leitfaden ein.
Textauszüge
In unserer Datenbank finden Sie anonymisierte Textauszüge aus abgeschlossenen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen - für Sie nach Themen sortiert. Wir stellen keine Mustervereinbarungen zur Verfügung, sondern dokumentieren Praxisfälle und zeigen eine Auswahl verhandelter Kompromisse.
Gespeicherte Textauszüge
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