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Eine Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen: Der Arbeitsschutzausschuss in der betrieblichen Praxis

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Kommunikations- und Planungsort für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Nach Arbeitsschutzgesetz ist der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe aller betrieblichen Funktionsträger und Beschäftigten angelegt. Voraussetzung ist eine gute Kommunikation und Kooperation aller Beteiligten innerhalb und außerhalb des ASA. Die Handlungshilfe gibt betrieblichen Interessenvertretungen die notwendigen Erläuterungen zur Gestaltung der Arbeitsschutzorganisation und des ASA im Rahmen der Mitbestimmung. Sie gibt weiter Hinweise darauf, wie sie die Kommunikation mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verbessern und den ASA als Plattform für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten nutzen können. Der Betriebsrat kann nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz als strategisches Thema ernst genommen und als betriebliche Querschnittsaufgabe im Gremium oder Ausschüssen des Betriebsrates bearbeitet wird. Am Beispiel der Betriebsratsorganisation von Airbus Bremen wird gezeigt, wie dies aussehen könnte. ASA-Sitzungen werden in der Praxis zwar oft als lästige Pflichtveranstaltung durchgeführt, können aber lebendig verlaufen, wenn die betrieblichen Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Gegenstand der Aussprache und Diskussion sind.

Quelle

Herbst, Axel: Der Arbeitsschutzausschuss in der betrieblichen Praxis
Arbeitspapier, Düsseldorf, 74 Seiten

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