: Bildungszeitkonten: Betriebliche Verbreitung und Beispiele
Um Bildungszeitkonten war es still geworden. Einen neuen Anstoß geben neue Tarifverträge. Regionale Qualifizierungs- und Bildungstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie vom Frühjahr 2015 ermöglichen neben der bisher schon bekannten Freistellung ohne Bezüge für persönliche Weiterbildung jetzt auch eine Teilzeitarbeit von bis zu sieben Jahren Dauer für diesen Zweck. Ziel der Tarifverträge ist sowohl die Verwirklichung individueller Bildungswünsche als auch ein Beitrag gegen drohenden Fachkräftemangel. Konkretisierungen erfolgen in Betriebsvereinbarungen. Anregungen finden sich in dieser Auswertung.
Quelle
Heidemann, Winfried (2015):
Bildungszeitkonten: Betriebliche Verbreitung und Beispiele
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 39, Düsseldorf, 19 Seiten
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