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: Prüfung von Jahresabschluss und Konzernabschluss im Aufsichtsrat

Mit der Aufgabe der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und ggf. des Konzernabschlusses hat der Gesetzgeber dem Aufsichtsrat eine große Verantwortung übertragen. Der Aufsichtsrat steht dafür ein, dass die anschließend veröffentlichten Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben und den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsstandards entsprechen, die Darstellung der Sachverhalte im Abschluss sachgerecht erfolgt ist und dass der Abschluss insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widerspiegelt.
Diese Arbeitshilfe soll einen Leitfaden zum Umgang mit den Abschlussunterlagen und mit den Berichten der Abschlussprüfer bieten. Damit ergänzt sie die Arbeitshilfe 12 "Beauftragung des Abschlussprüfers".

Quelle

Müller, Matthias: Prüfung von Jahresabschluss und Konzernabschluss im Aufsichtsrat
Arbeitshilfen für Aufsichtsräte, Düsseldorf, 48 Seiten

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