: Beschäftigungssicherung
Die Analyse ergänzt und aktualisiert die bereits vorliegenden Auswertungen betrieblicher Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung aus den Jahren 1999 und 2002.
Beschäftigungssicherung steht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ganz oben auf der Agenda der Betriebsratsarbeit. Erkennbar ist, dass die überwiegende Anzahl der untersuchten Vereinbarungen einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen vorsieht. Personalabbau soll, wenn überhaupt, sozialverträglich z.B. durch Alterteilzeit, natürliche Fluktuation erfolgen. Als Gegenleistung verzichten die betroffenen Beschäftigten überwiegend auf Teile Ihres Entgelts z.B. der Sonderzahlung, häufig verbunden mit einer befristeten Reduzierung der Arbeitszeit.
Teilweise sind die Zusagen mit Öffnungsklauseln verbunden, die es ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen von den Zusagen wieder Abstand zu nehmen. In der Regel werden dann Zugeständnisse der Beschäftigten wieder zurück genommen, so dass zunächst der Zustand vor Abschluss der Vereinbarung wieder hergestellt ist.
Quelle
Laßmann, Nikolai; Rupp, Rudi (2009):
Beschäftigungssicherung
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 8, Düsseldorf, 47 Seiten
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